Diskussion:Umlageausfallwagnis

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pauschal bis zu 2% auf die Betriebskostenumlage aufschlagen

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Dies ist so gemäß Gesetzestext nicht richtig.

Hier ein Beispiel dazu: Falsche Berechnung: (pauschal bis zu 2% auf die Betriebskostenumlage aufschlagen) Kosten = 100% (1.000,-€) Umlageausfallwagins = 2% (20,00 €)

Richtige Berechnung gemäß Gesetzestext: (2% der im Abrechnungszeitraum auf den Wohnraum entfallenden Betriebskosten nicht übersteigen) Kosten = 98 % (1.000,-€) Umlageausfallwagnis = 2% (20,41 €) (nicht signierter Beitrag von 80.152.192.123 (Diskussion) 12:10, 3. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Diese Berechnung ist nicht richtig. Die als falsch genannte Berechnung ist richtig. Die zweite, angeblich richtige Berechnung, berechnet das Mietausfallwagnis bei der Ermittlung der Kostenmiete. In den Kosten der Kostenmiete sind 2% Mietausfallwagnis bereits enthalten. Da sich diese 2% aber erst ermitteln lassen, wenn sämtliche Kosten, also auch das Mietausfallwagnis, als Geldbeträge bekannt sind, können alle anderen ermittelbaren Kosten nur 98% der Gesamtkosten betragen. Daher werden zur Ermittlung der Gesamtkosten 2,04% als Mietausfallwagnis angesetzt. Dieser Wert führt zwar zu einer Unterdeckung, diese ist jedoch derart gering, dass sie zu vernachlässigen ist. Rechenweg:
100 : 98 x 100 - 100 = 2,04
100 x 2% = 2
98 x 2,04% = 1,9992
Das Mietausfallwagnis hat mit dem Umlageausfallwagnis lediglich die Gemeinsamkeit des sozialen Wohnungsbaus bis zum Jahr 2002.
Das Umlageausfallwagnis errechnet sich tatsächlich mit 2% der umlagefähigen Betriebskosten. Berechnung:
100 x 2% = 2 --RaNi68 (Diskussion) 12:22, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten