Diskussion:Umlaufverfahren
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
Quellen
[Quelltext bearbeiten]Umlaufverfahren in Geschäftsordnungen
[Quelltext bearbeiten]Zulässigkeit von Umlaufverfahren
[Quelltext bearbeiten]Offene Fragen
[Quelltext bearbeiten]In folgendem Artikel wird beschrieben, wie sich ein Umlaufverfahren sehr negativ ausgewirkt hat. Gehört sowas wie ein Hinweis, dass das Umlaufverfahren nicht für alles taugt in die Wikipedia? Ich habe eher das Gefühl, dass es hier nicht hin gehört. [6]
-- Berny 03:35, 7. Sep 2005 (CEST)
schriftliches Beschlussverfahren
[Quelltext bearbeiten][7] schlägt vor, dem Coordinating Committee sowie dem Aufsichtsrat zu empfehlen, die für den 27.11.02 geplanten Meetings nicht stattfinden zu lassen und stattdessen die erforderlichen Beschlüsse im schriftlichen Beschlußverfahren einzuholen. - Auch dict.cc nennt englisch dann resolution by circulation procedure für so ein Beschlussverfahren GuidoD 16:14, 17. Mär. 2009 (CET)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://by.juris.de/by/PersVG_BY_1986_Art37.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (6) andere Artikel, gleiche Domain