Diskussion:Umsatzsteuer
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"kein adaptiver Steuersatz"
[Quelltext bearbeiten]Die Aussage, die Umsatzsteuer sei kein adaptiver Steuersatz, stimmt nicht uneingeschränkt, da sie zumindest in Deutschland und Österreich verschiedene Steuersätze für verschiedene Formen von Konsum-Gütern kennt ("Konsumgut-adaptiv"). Damit können indirekt auch unterschiedliche Gruppen von Steuerzahlern verschieden belastet werden ("Steuerzahler-adaptiv"). Die Historie des Missbrauchs verminderter Steuersätze durch Gesetzgeber und Lobbyisten füllt zwar Bände, es gilt aber nach wie vor Steuerbefreiung für private Wohnungsmieten und ein stark verminderte Steuersatz für die meisten Grundnahrungsmittel und den öffentlichen Nahverkehr. Vor dem Hintergrund ist die Aussage, schwache Einkommen und Familien mit Kindern würden überproportional belastet, kaum haltbar, da diese einen wesentlich größeren Anteil ihrer Ausgaben für Miete und Nahrung ausgeben, und auch eher Bus und Bahn nutzen, als ein eigenes Auto. Die Behauptung scheint mir eher aus dem Bundesdeutschen Wahlkampf 2005 zu stammen, als das eine Lager eine Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuer-Satzes vorschlug, und das andere Lager dann nach Argumenten suchte, um den politischen Gegner zu diskreditieren(eben Wahlkampf). -- Käptn Weltall 15:22, 4. Mär. 2010 (CET)
das problem hierbei: wenn ich, um mal in die vollen zu greifen, sehr gut verdiene und nur 10% meines einkommens ausgeben muß, dann zahle ich, egal bei welchem steuersatz, auch nur auf diese 10% umsatzsteuer. die restlichen 90% bleiben völlig unbehelligt. insofern ist es sehr wohl zutreffend, daß diese steuer haushalte mit geringer sparquote "überproportional" trifft. das aber sind statistisch gesehen eben genau die haushalte mit geringem einkommen und/oder kindern.--Ökonomikus 03:03, 14. Mär. 2010 (CET)
- Aus Sicht einer neutralen Darstellung einige Anmerkungen: Zunächst ist die Frage, inwieweit eine soziale Umverteilung durch die Umsatzsteuer möglich ist, in einem Abschnitt "Vor- und Nachteile" falsch aufgehoben. Denn die Frage, ob (und in welchem Umfang) eine solche Umverteilung wünschenswert ist, ist eine Wertung, die wir in der Wikipedia nicht vornehmen. Daher ist eine Auslagerung in einen eigenen Abschnitt "Mögliche Umverteilungswirkungen" sinnvoll. Bei der Darstellung möglicher Umverteilungswirkungen würde ich diejenigen Punkte nennen, die eine Umverteilung bewirken würden. Dies sind generisch die Steuerfreiheit von Wohnungsmieten (und anderen Dingen wie Bankdienstleistungen), die Produkte zum reduzierten Mehrwertsteuersatz. Die Tendenzaussage : Mit höherem Einkommen sinkt der Anteil dieser Produkte und die Steuerbelastung steigt. Auf der Gegenseite gibt es die Argumentation mit der Sparquote. Diese liegt bei den "Reichen" natürlich nicht bei 90 % sondern deutlich niedriger [1]. Aber das Argument ist natürlich ein oft genanntes und gilt zunächst auch, wenn die Sparquote "nur" 5 oder 10 Prozenpunkte über dem Durchschnitt liegt. Allerdings gibt es auch hier das Gegenargument, dass eine Ersparnisbildung nur eine temporäre Verschiebung des Konsums bedeutet und die Sparquote im Laufe des Lebens des Einzelnen sich systematisch verändert. Können wir das in diesem Sinne auslagern?Neutralseife 19:05, 20. Mär. 2010 (CET)
Das Problem beschränkt sich nicht auf die sog. Sparquote. Gerade die Möglichkeit, Konsum tempörär zu verschieben oder eben nicht zu konsumieren, führt zu einer geringeren Umsatzsteuer-Belastung des Konsumenten. Vor dieser Wahl steht ein Haushalt, der nur die Grundbedürfnisse abdecken kann, gar nicht, ein solcher mit sehr hohem Einkommen bei vielleicht 80 % des Konsums. Dies ist unabhängig von der Leistungsfähigkeit. (nicht signierter Beitrag von 2003:7a:ad02:5000:f40a:4c60:c96b:a536 (Diskussion) 18:52, 13. Aug. 2018 (CEST))
Finnland erhöht Umsatzsteuer
[Quelltext bearbeiten]Finnland erhöht den Standard-Satz der Umsatzsteuer mit 1.9.2024 von 24 auf 25,5%. Eine entsprechende Nachricht wurde von der finnischen Steuerverwaltung an Händler in der EU versendet, die in der Vergangenheit finnische Umsatzsteuer per EU-OSS gezahlt haben. Bin mir nicht sicher, wie man das am sinnvollsten einbaut. - Andreas (Diskussion) 22:40, 26. Jul. 2024 (CEST)
- Du kannst, wenn es so weit ist, die Angabe in der Tabelle im Abschnitt Umsatzsteuer #Sätze in der EU aktualisieren. Die Änderung sollte aber belegt sein, zum Beispiel als Kommentar im Quelltext. --BurghardRichter (Diskussion) 22:58, 26. Jul. 2024 (CEST)