Diskussion:Unfallersatztarif/Archiv
Keine URV "Unfallersatztarif"
[Quelltext bearbeiten]Wie kommt dieser gewisse Falter auf die absurde Idee, es liege eine URV vor. Die genannten Fundstellen gibt es gar nicht. Ohnehin waren diese vorher vorhandenen Seiten klar am unteren Ende damit geziert, dass dort angegeben war der Text stamme aus Wikipedia! Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Vorallem aber sollte dieser Falter einmal genauer recherieren, dann würde er feststellen, dass der Mitschreiber ein Angestellter einer Autovermietung ist und viel Erfahrung hat und genau auf der Homepage der Autovermietung auch der Orginalartikel ist.
- Die genannten Fundstellen sind existent, bitte einfach mal eingeben. Genauso ist die URV offensichtlich; die Texte sind 1:1 übernommen. Zudem - dies aber nur als zusätzlichen Löschgrund - verstößt dieser Werbetext eindeutig gegen die Vorgaben des Neutralen Standpunktes, der in der Wikipedia zwingend ist. Dass der Autor behauptet, die Seite, von der der Artikel offensichtlich übernommen wurde, sei die seiner Firma, erhöht sowohl den URV-Verdacht als auch die POV-Motivation des Autors. Womit übrigens auch klar sein dürfte, dass die Fundstellen demnach also doch existieren und eine URV darstellen. QED. --Walter Falter 08:39, 19. Jun 2006 (CEST)
So dumm muss man erstmal sein, wenn er selbst der Autor ist, kann es KEINE URV sein, begriffen oder ist das zu hoch für Dich?
Also offensichtlich hat dieser Falter null Ahnung, sonst würde er nicht so viel dummes Zeug schreiben. Es kann keine URV sein, wenn der Artikel vom Verfasser selbst stammt! Woran soll den bitte schön die POV Motivation liegen?? Keine Ahnung haben, aber groß posaunen, wie auch an anderer Stelle sichtbar, auch genau dieser Falter! Und nur soviel zum Link Nr.1: Dieses Dokument basiert auf verschiedenen Informationsquellen, unter anderem auch auf dem Artikel "Unfallersatztarif" (Stand: Montag, 1. Mai 2006 ) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia.
- Liebe unsignierende IP, ich darf mal aus Deinem obigen Beitrag zitieren, mit einer Hervorhebung, die von mir stammt: "genau auf der Homepage der Autovermietung auch der Orginalartikel ist". Alles klar? Du hast die URV also bestätigt. --Walter Falter 12:38, 19. Jun 2006 (CEST)
Und weiter zum Link 2: Objekt nicht gefunden! Der angeforderte URL konnte auf dem Server nicht gefunden werden. Der Link auf der verweisenden Seite scheint falsch oder nicht mehr aktuell zu sein. Bitte informieren Sie den Autor dieser Seite über den Fehler.
Offensichtlich verstehst du nicht ganz! Der Autor ist es selbst der diesen Artikelt mitgeschrieben hat und wie alle ordentlichen Leute hat dieser auch eine Arbeit und die ist nunmal in einer Autovermietung, aber deshalb muss er noch lange keinen neutralen Standpunkt haben. Offensichtlich geht es dir aber um was ganz anderes!!!
Der Artikel jedenfalls ist für Aussenstehende schon interessant, weil man an diese Infos gar nicht herankommt und er beschreibt doch zutreffen um worum es eigentlich geht.
Entweder du hast keine Ahnung oder deine Motivation liegt ganz woanders!
- Fertig mit den persönlichen Angriffen? Und noch einmal: dieser Text ist also in mehrfacher Hinsicht eine URV: der Originalartikel stammt von einer fremden Homepage, Du gibst an, einer der Mitautoren zu sein, die aber alle eine solche Textfreigabe verfügen müssten. Zudem behauptest Du, dass der Originalartikel auf Deiner Homepage doch kein Originalartikel sei, sondern von der Wikipedia stamme. Und außerdem existiere er gar nicht.
- Ein wenig unüberlegt und damit unglaubwürdig.
- Deine persönliche Unterstellungen weise ich natürlich in aller Form zurück. Sie stärken Deine Position auch nicht gerade.
- --Walter Falter 12:47, 19. Jun 2006 (CES
du bist offensichtlich nicht so ganz der deutschen Sprache mächtig, sonst würdest du nicht so einen müll hier schreiben. 1: zum besseren Verständnis für Falter Dein Link Nr. 1 den du als URV angibst, schreibt auf der letzten Seite woher der Text stammt!! kapiert 2: zum von dir genannten link Nr.2: diesen link gibt es gar nicht!! kapiert? 3. zu keinem Zeitpunkt hat jemand behauptet, dass der artikel auf meiner Homepage liegt, wer lesen kann ist klar im vorteil! 4. Wenn der Autor selbst in WIK den artikel mitverfasst hat braucht er keine Textfreigabe, er kann sich ja nicht selbst freigeben!
5. Für den außenstehenden sieht die ganze Sache so, dass du Falter ganz andere Interessen verfolgst, um den Artikel loszubekommen!
Du kannst zurückweisen was du willst, schau mal nach in anderen Diskussionen über deine Person, das sagt alles!
Entweder bist du Falter ein Wichtigmacher oder hast eine andere Motivation!
vgl. Link hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Walter_Falter
- (seufz) *PLONK* --Walter Falter 13:32, 19. Jun 2006 (CEST)
Typisch für solche Leute!!! Wo bleibt den nun dein schwachsinniger vorwurf von URV???
scheint wohl so, als sei dein brötchengeber eine versicherung, das erklärt natürlich sehr viel!
Warum versteckst du dich denn hinter der angeblichen URV und schreibst nicht dazu, dass genau auf den von dir angegebenen Links der Hinweis ist, dass der Text aus Wikipedia stammt?
Hat das einen besonderen Grund Falter??
- Lösche nie wieder meine Beiträge! Und was *PLONK* heißt weißt Du wohl. Sonst mach Dich woanders schlau. --Walter Falter 16:19, 19. Jun 2006 (CEST)
- OK, Vandalensperre gegen Dich ist beantragt. --Walter Falter 16:24, 19. Jun 2006 (CEST)
Also mal ganz ehrlich, Ihr benimmt euch wie kleine Kinder. Ist ja fürchterlich.
In einem Punkt Falter hatte aber Dein Kontrahent vollkommen recht, es liegt keine URV vor, was Deine angebotenen Links betrifft.
Ich habe mir das mal genau angesehen und es stellt sich heraus, dass die Meinung und Ansicht von Falter tatsächlich falsch sind.
Auf der Seite die Falter angibt, ist tatsächlich der Vermerk ganz unten angebracht, dass die Texte aus Wikipedia stammen und somit hat der Kontrahent von Falter recht. Einsicht wäre auch einmal angesagt, wäre im vorliegenden Fall hilfreicher.
Denn der Artikel über den Unfallersatztarif war echt gut und ausführlich beschrieben.
- OK, offensichtlich als Sockenpuppe wiedergekommen. Noch einmal: der Verfasser behauptet weiter oben, der Originalartikel, den er zusammen mit einigen anderen Autoren geschrieben hätte, hätte auf seiner Homepage gestanden. Bitte es weiter oben nachzulesen. Weiter behauptet er, der Artikel wäre zuerst in der Wikipedia erschienen. Das widerspricht sich; die Erklärung ist also unglaubwürdig. Was die Autoren hätten tun müssen, um den URV-Verdacht auszuräumen, findet sich in der roten Box auf der ehemaligen Artikelseite deutlich und klar beschrieben. Das ist nicht erfolgt. Statt dessen kam es zu einer Reihe absolut irrwitziger Pöbeleien und Löschungen. Auch dies ist nicht vertrauensfördernd.
- Also, noch mal in Klarform: der Autor und all seine Mitautoren haben an dieser Stelle zu versichern, dass der Text von ihnen stamme und nicht, wie von mir vermutet, eine URV darstellt. So einfach wäre das. Danach kann der Text in der alten Form wiederhergestellt und der "normalen" Löschdiskussion übergeben werden. --Walter Falter 16:46, 19. Jun 2006 (CEST)
Eine Schätzung der Höhe des Aufschlags auf den Normaltarif, der dann den berechtigten Unfallersatztarif ergibt, ist nach § 287 I 1 ZPO und NICHT nach § 277 ZPO möglich. Hier wurde wohl versehntlich die falsche Norm zitiert. Wünschenswert fände ich, dass beim Artikel zum Unfallersatztarif zwischen den vom BGH angenommenen Prüfungsstufen "Unzugänglichkeit des Normaltarifs" und "betriebswirtschaftliche Berechtigung des konkreten Unfallersatztarifs" unterschieden würde. Nach der BGH-Rechtsprechung dürfte wohl auch zwischen "Erforderlichkeit" i.S.d. § 249 II 1 BGB und Schadensminderungsobliegenheit nach § 254 II 1, 2. Fall BGB zu unterscheiden sein. Für Ersteres trägt der Geschädigte die Darlegungs- und Beweislast; für Letzteres der Schädiger. Die Frage, ob eine Kreditkarte einzusetzen ist, dürfte eine Frage der Schadensminderung und nicht der Erforderlich sein.
Betreff: URV
[Quelltext bearbeiten]Um diese unsinnige Diskussion zu beenden. Ich erkläre ausdrücklich, dass ich den im Moment unter URV Verdacht stehenden Artikel seit dem 24.02.06 18:00 maßgeblich mitverfasst habe.
Ich habe diesen Artikel auch schon für meinen Arbeitgeber in anderer Form verfasst.
Damit dürfte nun klargestellt sein, dass der hier in Rede stehende Artikel keine URV darstellen kann.
Die seinerzeitige angebotene Version auf der Seite:
http://www.autounfall.com/4.html
wurde genehmigter Weise dort veröffentlich und wurde aber wieder auf Wunsch entfernt.
Der Artikel sollte eigentlich das Ziel haben, unaufgeklärten Geschädigten aufzuzeigen, was es mit der Tarifstruktur auf sich hat. Nicht mehr und nicht weniger.
Das daraus so eine unsägliche Diskussion entstehene würde, ist mehr als bedauerlich.
Es ist aber auch bemerkenswert, dass Leute einfach eine URV behaupten, obwohl dies doch relativ einfach festgestellt werden konnte, dass dem NICHT so ist.
Schade eigentlich, denn dem ein oder anderen haben diese Informationen sicherlich geholfen.
- Nur eingeschränkt. Für eine Freigabe wird die Zustimmung aller Autoren benötigt; die Freigabe durch einen einzelnen Autoren ist nicht ausreichend. --Walter Falter 19:28, 19. Jun 2006 (CEST)
Ist mit eigentlich vollkommen egal, ob der Artikel wieder freigegeben wird oder nicht. Ich habe davon nichts und ich muss mich auch nicht profilieren, wie offensichtlich andere. Sorry...
- Hmm. Deine Benutzerseite spricht da eine andere Sprache. --Walter Falter 19:37, 19. Jun 2006 (CEST)
Lieber Unbekannter: Um den URV-Verdacht auszuräumen ist es notwendig, nachvollziehbar darzustellen, wer die Urheberrechte des Textes besitzt (Du bist Mitautor?) und dass diese Person(en) alle der Veröffentlichung unter unserer Lizenz zustimmen. Da hat Walter Falter wohl Recht. Gruß --Superbass 21:56, 19. Jun 2006 (CEST)
Ist mir ehrlich gesagt doch völlig egal, ober der Artikel wieder veröffentlich wird oder nicht und wer von euch beiden Recht hat, ist
mir auch einerlei. Macht doch keinen Sinn dieses Verhalten weiter zu kommentieren. Also lassen wir es und gut ist es.
Urheberrecht ungeklärt / Artikelqualität
[Quelltext bearbeiten]Der Autor des Artikels (p-berlin@gmx.de) hat mir per Mail versichert, das Urheberrecht liege bei ihm als Autor bzw. seinem Arbeitgeber, auf dessen Website der Text unter [1] veröffentlicht ist. Sein Arbeitgeber und er stimmten einer Veröffentlichung unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu. Andere Websites, die Auszüge oder den ganzen Text veröffentlicht haben, hätten von dieser Site oder aus der Wikipedia abgekupfert, so dass eine URV eher unwahrscheinlich ist. Auf der o.g. Website wird der Veröffentlichung in der WP ausdrücklich zugestimmt, jedoch ist auch ein Copyright der Fa. Greif-Autovermietung angegeben, was sich m.E. formal nicht mit der GNU-Lizenz veträgt - daher der verbleibende "ungeklärt"-Baustein - ich bin nicht sicher, ob die Sache nun urheberrechtlich einwandfrei geklärt ist. Zumindest ist nun die Bahn frei für eine inhaltliche Würdigung des Textes, der m.E. nicht die Erfordernisse eines enzyklopädischen Artikels erfüllt. Da andere für einen Löschantrag (vielleicht auch für Umschreiben / Verbesserung) in den Startlöchern stehen, belasse ich es für meien Teil bei der Baustein-Änderung und der Aufhebung der Teilsperre. --Superbass 01:09, 22. Jun 2006 (CEST)