Diskussion:Unfallhilfswagen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Hundehalter in Abschnitt Wegerecht, Zweck der Ausübung und Beauftragungsvorbehalt
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wagen versus Fahrzeug

[Quelltext bearbeiten]

Derzeit lautet der Artikel "Ein Unfallhilfswagen (auch z.T. Unfallhilfsfahrzeug) ist ein KFZ,..."
dabei ist zu "Unfallhilfsfahrzeug" ein Link gesetzt, der im Artikel "Unfallhilfsfahrzeug" wieder redirected wird zu Unfallhilfswagen. Das erscheint mir völlig unsinnig. Hat der Link eine Bedeutung, die sich mir nicht erschließt, oder kann das weg? --Hundehalter 12:40, 10. Mär 2006 (CET)

  • Die allgemeine und korrekte Bezeichnung lautet Unfallhilfsfahrzeug. -- Matt1971 ♪♫♪ 04:30, 18. Apr 2006 (CEST)

Wegerechte

[Quelltext bearbeiten]

Eine Rangfolge der Wegerechte existieren in Deutschland nicht. Kann es sein, dass sich das auf Österreich bezieht? Da gibt es imho so eine Regelung. --Enyaw 21:37, 3. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Zum Ersten Schreiber, die Bezeichnung Unfallhilfswagen, steht nicht nur auf dem Fahrzeug, Diese ist Tatsächlich richtig.

Anderweitig, kann ich es mir gut Vorstellen, das Du durch das Umgangssprachliche, mit dem Rettungswagen irritiert bist, den der wird fälschlicherweise ja auch so "betitelt".

Wegerecht, Zweck der Ausübung und Beauftragungsvorbehalt

[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt ist unzutreffend: "Hierbei ist das Wegerecht mit Sondersignal nur zulässig, wenn z. B. Stromabschaltungen vorgenommen werden müssen. Verkehrsrechtlich haben sie im Auftrag einer Behörde Wegerecht nach § 38 StVO."

Nein. Wegerecht kann auch zulässig sein, wenn z.B. ein Bus brennt, eine Person eingeklemmt ist, Gegenstände auf der Schiene liegen, usw.

Allgemein ist eine Formulierung in Form von "nur, wenn z.B. ..." wenig zielführend. Bei einer "nur-Einschränkung" müsste schon eine erschöpfende Aufzählung folgen, um den Begriff "nur" zu konkretisieren.

Der vermeintlich notwendige "Auftrag einer Behörde" ist unzutreffend. Wenn nachts um 1 Uhr eine Oberleitung herunterhängt, dann wird selbstverständlich nicht bis zum Auftrag einer Behörde (überhaupt, welche Behörde sollte es sein?) gewartet, sondern die Leitstelle schickt einen Unfallhilfswagen unverzüglich los.

Ich lösche jetzt diesen Abschnitt und bitte um Belege, falls er wieder eingestellt werden soll. --Hundehalter (Diskussion) 21:51, 3. Okt. 2021 (CEST)Beantworten