Diskussion:Union Busting

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"Union Bashing unterwandert damit den in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte §23/4 verbrieften Anspruch auf freie Gewerkschaften."

[Quelltext bearbeiten]

Ich entferne diesen Satz, weil er (1) die Menschenrechtserklärung in einer ungewöhnlichen Weise zitiert, (2) unbelegt ist und (3) in dieser Form einfach falsch ist. Wie die Einleitung selbst besagt, kann Union Bashing sowohl aus legalen als auch aus illegalen Maßnahmen bestehen. Bei legalen und legitimen Maßnahmen wird überhaupt nichts underwandert. SchnitteUK (Diskussion) 12:46, 21. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Schwere Kost, dieser Satz, aber kaum so zweifelhaft wie deine Argumentation: Selbstverständlich kann man auch mit legalen Mitteln Prozesse untergraben oder Organisationen unterwandern - die meiste politische Willensbildung funktioniert so. Dinge sind manchmal nicht einfach falsch sondern kompliziert richtig. Wer ausformuliert überzeugt, warum nutzt du solche platten Worthülsen? Und ungewöhntlich zitiert, ... , meinst du interpretieren? "Jeder hat das Recht zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und ihnen beizutreten." Das zerschlagen von Gewerkschaften torpediert das Menschenrecht (Allg. Erklärung §23 Absatz 4) sich zu organisieren. Wenn du mit meiner Formulierung nicht zufrieden bist: Schlage eine bessere vor, anstatt gleich einene gesamten Satz zu kürzen. Und stell sie zur Diskussion, bevor du revertierst. -Sujalajus (Diskussion) 13:23, 21. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Wir können uns hier gerne einen Edit War liefern, aber bevor wir in den einsteigen, bitte ich folgendes zu bedenken:
1. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist rechtlich nicht verbindlich, und erst recht nicht für Arbeitgeber. Sie "verbrieft" daher auch keinen "Anspruch", wie es der gestrichene Satz behauptet.
2. Selbst wenn sie verbindlich wäre, würde sie an der von dir zitierten Stelle nur das Recht zur Bildung von Gewerkschaften und zum Beitritt dazu gewährleisten, und dieses Recht wird durch Union Busting (Maßnahmen, die die Effektivität gewerkschaftlicher Maßnahmen mindern sollen), nicht berührt.
3. Lern bitte, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte korrekt zu zitieren, ehe du Aussagen darüber triffst (und in eine Enzyklopädie einstellst). Deine Aussagen sind ansonsten schon von vornherein nicht ernst zu nehmen.
4. Du bist es, der die Aussage in den Artikel aufgenommen haben möchte, also obliegt es dir, Belege dafür zu bringen. Einen solchen würde ich gerne sehen.
SchnitteUK (Diskussion) 11:22, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Habe eine Formulierung ergänzt, die hoffentlich als Kompromiss konsensfähig sein dürfte. SchnitteUK (Diskussion) 10:51, 6. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Auch wenn das zu vereinfacht ausgedrückt war, so ist doch mehr als ein Körnchen Wahrheit drin. Schauen Sie vielleicht in die Seite 'Freedom of Association' in der englischen Wikipedia und gehen Sie dann durch die linke Spalte zu dem entsprechenden Artikel auf Deutsch. 58.174.224.15 03:16, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten


QS

[Quelltext bearbeiten]
Umsatz

steht hier: für 2002 werden rund 200 Milliarden Dollar Umsatz veranschlagt.[2]
Frage: wie hoch ist dann der Umsatz pro Kopf der in der Branche der Union Buster/Basher Beschäftigten ?

Beleg

bitte für diese Stelle auch das Erscheinungsjahr des Industrial Relations Journal angeben.

Typos

bitte die Tippfehler beheben, damit die Diskussion sich auf die Sachfragen konzentrieren kann.
--Goesseln (Diskussion) 21:37, 19. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

nochmal Umsatz

nachdem das Erscheinungsjahr nachgebessert wurde, kann ich im Originaltext des Industrial Relations Journal, 2002, S. 198, keinen Beleg für die Zahl 200 Milliarden Dollar Umsatz für das Jahr 2002 finden.
Tatsächlich steht da, dass die Unternehmer in den 1990er-Jahren 200 Millionen Dollar ausgaben, die damit erzielten Einsparungen seien mit 1 Milliarde Dollar zu kalkulieren. Also auch nicht erwirtschaftet wie es hier steht, auch das ist falsch.
--Goesseln (Diskussion) 15:50, 12. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Quelle für Amazon.com

[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht: "In Deutschland ließen sich im Jahre 2010 241 Betriebe mit Gewerkschaftsmitgliedern finden, in denen das Organisieren der Belegschaft aktiv be- oder verhindert wurde. [...] Prominente Beispiele sind Amazon.com[8]"

Das lässt sich über [8] aber nicht belegen, im Gegenteil: "Bei den Gesprächen habe sich die Werkleitung von Amazon sehr höflich, sehr kooperativ und sehr sachlich verhalten, „da erlebe ich gerade im Logistikbereich sonst ganz andere Dinge“, sagt Sabine Busch. Für die Betriebsversammlung habe Amazon eine Werkhalle leerräumen lassen, Bänke und Mikroanlage hineingestellt."