Diskussion:Unionsversandverfahren und gemeinsames Versandverfahren
Zusätzliche Links
[Quelltext bearbeiten]Da das www.wirtschaftslexikon24.net in der Spam-Blacklist aufgeführt wird, kann ich folgende Links nicht in dem Artikel unterbringen:
- Zum gemeinschaftlichen Versandverfahren:
www.wirtschaftslexikon24.net/d/gemeinschaftliches-versandverfahren-gvv/gemeinschaftliches-versandverfahren-gvv.htm#
- Zum externen gemeinschaftlichen Versandverfahren:
www.wirtschaftslexikon24.net/d/externes-versandverfahren-t1-verfahren/externes-versandverfahren-t1-verfahren.htm
- Zum internen gemeinschaftlichen Versandverfahren:
www.wirtschaftslexikon24.net/d/internes-versandverfahren-t2-verfahren/internes-versandverfahren-t2-verfahren.htm
- Zum gemeinsamen Versandverfahren:
www.wirtschaftslexikon24.net/d/gemeinsames-versandverfahren-gemeinsames-vv/gemeinsames-versandverfahren-gemeinsames-vv.htm
Es wird mit mangelnder Qualität argumentiert, als direkter Vergleich taugt andererseits nicht, was ich im vielgerühmten Gabler-Wirtschaftslexikon gefunden habe: [1], denn das ist schlicht falsch. --Lkl ★ 21:58, 7. Okt. 2009 (CEST)
Unbefugtes Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung
[Quelltext bearbeiten]"... deren Ermittlungen meist die Abgabenentstehung nach den Artikeln 201 - 216 Zollkodex für Zölle, die Einfuhrumsatzsteuer und evtl. andere noch zusätzliche Verbrauchsteuern zur Folge haben können."
Der Teil des Absatzes ist meiner Meinung nicht ganz zutreffend. Die meisten Fälle der Zollschuldentstehung dürften die Artikel 203 Zollkodex (entziehen aus der zollamtlichen Überwachung) und Artikel 204 Zollkodex (Pflichtverletzung) sein. Artikel 201 und 202 Zollkodex kommen beispielsweise von den Tatbeständen her nicht nicht in Betracht.
Der Unterabsatz "Ein unbefugtes Entfernen der Ware aus der zollamtlichen Überwachung kann einen Siegelbruch darstellen und wird als Steuerordnungswidrigkeit verfolgt; in Deutschland können gemäß Artikel 203 Zollkodex in Verbindung mit § 382 Absatz 1 Nr. 2 Abgabenordnung sowie § 30 Zollverordnung - zusätzlich zu der entstandenen Abgabenschuld - 5.000 Euro Bußgeld drohen." sollte geändert und genauer formuliert werden. Der Siegelbruch hat mit dem entfernen bzw. entziehen der Ware aus dem Versandverfahren nichts direkt zu tun. Da die Versandverfahren mit Nämlichkeitsmitteln (beispielsweise Zollverschlüsse) gesichert werden, kommt es objektiv zum Siegelbruch sobald der Zollverschluss unberechtigterweise entfernt wird. Dies wäre dann in erster Linie eine Straftat (das ist aber bereits bei Siegelbruch verlinkt) und in zweiter Linie ggf. eine Ordnungswidrigkeit.
Grundsätzlich könnte man auch vielleicht darüber reden, ob das "Unbefugtes Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung" in diesem Artikel überhaupt dargestellt werden sollte, da es nicht nur etwas mit dem Gemeinschaftliches und gemeinsames Versandverfahren zu Tun hat. (nicht signierter Beitrag von Andreos Saxony (Diskussion | Beiträge) 20:34, 27. Mär. 2013 (CET))
Defekte Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/mishome?Lang=DE
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- Artikel mit gleicher URL: 2509155 4772419 (aktuell)
- http://www.bmf.gv.at/zoll/wirtschaft/verfahren/transit/_start.htm?q=Versand
- http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/csrdquer_de.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- Artikel mit gleicher URL: 2509155 2776493 4772419 (aktuell)
- http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/ecshome?Lang=DE
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: 2509155 4772419 (aktuell)
- http://www.potsdam.ihk24.de/produktmarken/international/import/zollinfo_recht/zollverfahren_einfuhr/versandverfahren.jsp
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- Artikel mit gleicher URL: Zollamtlich überwachter Versandschein (aktuell)
- http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/i1_versandverfahren/index.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- Artikel mit gleicher URL: 2509155 4772419 (aktuell)
- http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/verzollung/01102/index.html?lang=de
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- Artikel mit gleicher URL: 2509155 4772419 (aktuell)
- http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/i1_versandverfahren/b0_gemeins_gemeinsch_versand/a0_anwendungsbereich/index.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- Artikel mit gleicher URL: Zollamtlich überwachter Versandschein (aktuell)
– GiftBot (Diskussion) 13:29, 22. Dez. 2015 (CET)
Artikel aufteilen?
[Quelltext bearbeiten]Ich wäre dafür, den Inhalt in zwei separate Artikel (Unionsversandverfahren und Gemeinsames Versandverfahren) aufzuteilen, da es einen unterschiedlichen Staatenkreis und unterschiedliche Rechtsgrundlagen (UZK vs. Versandübereinkommen) gibt. Allgemeines zu Versandverfahren (Sicherheitsleistungen, Vereinfachungen und Entziehen) sollte in den Artikel Zollrechtliche Versandverfahren verschoben werden, da es z.B. im TIR-Verfahren auch Sicherheitsleistungen, zugelassene Empfänger etc. gibt. --Steuerbaum (Diskussion) 15:57, 24. Jun. 2021 (CEST)