Diskussion:United States Court of Appeals
Quelle
[Quelltext bearbeiten]Dieser Artikel basiert auf einer Übersetzung und Interpretation des Artikels en:United States court of appeals in der englischen WP in der Fassung vom 15. April 2006 mit dieser Versionsgeschichte. -- sebmol ? ! 01:32, 16. Apr 2006 (CEST)
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Das gewählte Lemma ist unter zwei Aspekten missverständlich:
- Landeszuordnung
- Appelation / Berufung: Zwar kann grob appeal als Berufung übersetzt werden, das amerikanische Rechtssystem unterschiedet jedoch nicht zwischen Berufung und Revision. Die Federal Courts of Appeal sind keine Tatsacheninstanz, es sollten daher keine unzutreffenden Assoziationen mit der Lemmawahl geweckt werden. In der Rechtssprache ist Appelation gebräuchlich als Ausdruck für diffuse Rechtsbehelfe.
Daher sollte eine Verschiebung gemacht werden, etwa auf: Bundesappellationsgericht (USA). --CJB 12:14, 11. Aug 2006 (CEST)
- Die Landeszuordnung ergibt sich aus dem Einleitungssatz. Klammerlemmata sind nach den Namenskonventionen für Begriffsklärungen, nicht zur geografischen Zurodnung gedacht. Schließlich können die Federal Courts of Appeal auch Tatsachen überprüfen, da gibt es schon aufgrund des Rechtssystems und der rechtlichen Tradition viel Spielraum. Um aber eine Verwechslung zu vermeiden, könnte das Lemma auch im Original belassen werden (wie die Namenskonventionen es empfehlen), da es in Deutschland eh keinen geläufigen Begriff für diese Institution gibt. -- sebmol ? ! 12:19, 11. Aug 2006 (CEST)
Naja, das mit der Tatsacheninstanz ist eine gewagte Aussage. Überprüft wird nur die Tatsachenermittlung als solche. Und es gibt starke Tendenzen diesen Revisionsmosdus weiter auf eine verfassungsrechtliche Prüfung zu beschränken, siehe exempalrisch good idea doctrine von Roberts & Co.
Ob deutsch oder englisch, bin ich recht leidenschaftslos, Hauptsache präzise. Was die Klammern angeht: Wenn deutsches Lemma, dann mit Klammern wie bei allen anderen Institutionen: Bundesgericht (Schweiz), Bundesgericht (Deutschland) etc. Wenn englisch, dann wird's problematisch wie beim Supreme Court, da hatten wir das Problem mit allen anderen Ländern und haben letztlich eine ausführliche BK gebastelt. Es wäre umsichtiger, zu allgemeine Lemmata nicht zu besetzen oder wenn schon, dort gleich ein Disskussionsvermerk zu setzen. Sonst haben wir womöglich eines Tages so hübsche Lemma-Kreationen wie Australian Federal Court of Appeal o.ä. ;-) --CJB 12:48, 11. Aug 2006 (CEST)
Nachtrag: Ich fürchte, Federal Court of Appeal hatten wir schon und da haben einige gemeckert... Sollen wir das zusammen mit den District Courts im Portal Recht posten, damit man gleich was Einheitliches hat? --CJB 12:50, 11. Aug 2006 (CEST)
- Ich hatte beim einfachen "Bundesberufungsgericht" auch in sofern Bauchschmerzen, dass das missverständlich sein könnte (in Hinsicht auf die räumliche Zuordnung). Was stört am Australian Federal Court of Appeal? -- sebmol ? ! 13:03, 11. Aug 2006 (CEST)
Smile, das war nur so ein Beispiel. Es wäre besser, sie einheitlich zu haben als Federal Court of Appeals (XY) oder meinetwegen Bundesappellationsgericht (XY). --CJB 13:16, 11. Aug 2006 (CEST)
- Ja, ok, dann vielleicht mit einer BKS Federal Court of Appeals, die kurz einleitet und auf die anderen verweist. -- sebmol ? ! 13:18, 11. Aug 2006 (CEST)
Genau, ich würde es aber allgemeiner fassen: BK Berufungs- und Appellationsgerichte. Dann kann man alle listen... --CJB 13:32, 11. Aug 2006 (CEST)
Appellation ist ein Tick allgemeiner und nicht so Deutschland-fixiert. --CJB 13:35, 11. Aug 2006 (CEST)
- Appellationsgericht gibt es als Artikel ja schon. Vielleicht wäre dann ein Artikel Liste der Appellationsgerichte sinnvoll, wo die nach Staat aufgegliedert drin stehen würden. Wir haben ja gerade zu den obersten Gerichten/Gerichtshöfen schon eine stattliche Anzahl von Artikeln. -- sebmol ? ! 13:47, 11. Aug 2006 (CEST)
Nee, den Schuh braucht man sich nicht anziehen. Der Artikel hat Mängel und kann hoffentlich irgendwann präziser und neutraler werden. Wir brauchen was für die Mittelinstanz. Und eine BK ist besser als eine Liste, da man sie in Artikeleinleitungen (oder zum Schluss) einabuen kann, eine Liste eher nicht... CJB 14:00, 11. Aug 2006 (CEST)
- Ach, moment, den Artikel gibt es ja gar nicht. Das ist eine Weiterleitung. Dann könnte die BKS ja doch unter Appellationsgericht stehen. -- sebmol ? ! 14:05, 11. Aug 2006 (CEST)
Einverstanden. CJB 14:16, 11. Aug 2006 (CEST)
Also? Sind wir uns einig: Bundesberufungsgericht >> United States Court of Appeals plus listen unter BKS Appellationsgericht plus Hilfslemmata für Redirect: Federal Court of Appeals, Bundesberufungsgericht (USA) u.ä. Sowie entsprechend bei den district courts: Bundesbezirksgericht >> United States District Court--CJB 13:15, 14. Aug 2006 (CEST)