Diskussion:Unterhaus
Abschnitte zum Zweck zweiter Kammern sowie ihrer systematische Beurteilung werde ich beizeiten ergänzen. --trm 17:12, 22. Jan. 2010 (CET)
Veralteter Begriff
[Quelltext bearbeiten]Der Begriff ist völlig veraltet und zumindest überholt, wenn er je gestimmt hat. Ob selbst in England heute noch von Upper und/oder Lower House die Rede ist, möchte ich bezweifeln. Für die Übertragung auf andere Verfassungsordnungen gibt keine Belege. Sie wäre auch unangebracht:
- Den Bundestag als Unterhaus zu verstehen ist sowohl rechtlich als historisch ebenso fragwürdig, wie eine Analogiebildung mit dem völlig anderen System des britischen Parlamentarismus.
- Kategorien wie oben und unten haben in einem (echten) Zwei-Kammer-System wie z.B. den USA mit „Senat“ und „Repräsentantenhaus“ oder Frankreich mit „Senat“ und „Nationalversammlung“, die jeweils beide direkt vom Volk gewählt werden, keine Berechtigung.
- Selbst in den Verfassungen Preußens (1850) oder Österreichs (1867) gab es m. W. keine besonderen Vorrechte des „Herrenhauses“ gegenüber dem „Haus der Abgeordneten“ (mehr?). Auch hier wären daher die Bezeichnungen Ober- bzw. Unterhaus verfehlt. Ob sie gängig verwendet wurden, ist nicht belegt und zu bezweifeln.
Es bleibt eigentlich nur, dass der Begriff sich für das britische „House of Commons“ in den kontinentaleuropäischen Sprachen seit dem 18. Jahrhundert eingebürgert hat und im Deutschen gelegentlich auch im Sinne der gesellschaftlichen Gegenüberstellung - wenn auch schief - zum Beispiel auf das preußische oder vielleicht auch österreichische Herrenhaus gegenüber dem Haus der Abgeordneten verwendet wurde. Hierfür mag auch sprechen, dass in den meisten monarchischen Staaten die männlichen Mitglieder der herrschenden Dynastien von Verfassung wegen Mitglieder der Ersten Kammer (wie auch immer diese hieß) waren und die Erste daher (trotz aller verfassungsrechtlichen Gleichstellung mit der Zweiten Kammer) als „höherrangig“ angesehen wurden. --Hvs50 (Diskussion) 13:37, 15. Mai 2018 (CEST)
- Im Englischen ist der Begriff “lower house” für das britische House of Commons in der Tat nicht verbreitet. Im Deutschen ist der Begriff “Unterhaus” für besagte Kammer aber absolut gängig und wird in der Berichterstattung über britische Politik oft verwendet. Er Ist keineswegs veraltet. --SchnitteUK (Diskussion) 13:07, 1. Okt. 2024 (CEST)