Diskussion:Urheberrechtsgesetz (Österreich)/Archiv
Neugestaltung
Der vorliegende Artikel sollte eigentlich gelöscht werden. Ich arbeite aber derzeit selbst an einem Artikel über das österreichsiche Urheberrechtsgesetz Benutzer:Kath Erich/Baustelle2. Darum scheint es sinnvoll zu sein, vorderhand ihn nur von den gröbsten Mängel zu befreien und ihn dann später zu überarbeiten.
1. Zur Einleitung:
Was bedeutet der Ausdruck „neugefasst“? Die Novelle BGBl. I Nr. 32/2003 war eine Novelle, wenn auch eine bedeutende. Aber eben nur eine Novelle! Derzeit gilt für das Österreich das „Bundesgesetz BGBl 1936/111 über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) idF. BGBl. I Nr. 81/2006.
Wenn die Richtlinie 2001/29/EG besonders hervorgehoben werden soll, müsste dies wohl näher erläutert werden.
Bemerkung am Rande: Der Link auf „österreichische“ ist in diesem Zusammenhang wohl vollständig irrelevant. Oder ist Österreich so unbekannt, dass es einer näheren Erläuterung bedarf?
2. Zur Gliederung:
Das österreichische Urheberrechtsgesetz ist nicht in fünf Hauptaspekte, sondern in fünf Hauptstücke gegliedert.
3. Zu den Links des Artikels:
Die angegebenen Links sind vollständig unsachgemäß. Was abstrakt unter Literatur und Kunst zu verstehen ist, ist nicht relevant, zumal das Gesetz in § 2 angibt, was „Werke der Literatur im Sinne dieses Gesetzes sind“ und in den §§ 3 und 4 aufzählt, was „Zu den Werken der bildenden Künstge im Sinne dieses Gesetzes“ gehört bzw. was „Unter Werken der Filmkunst (Filmwerke)“ zu verstehen ist. Der Link zum Werk verweist vollständig unsachgemäß auf Kunkstwerke, der im Sinne des Urheberrechts auf das deutsche Urheberrechtsgesetz usw. usw.
4. Ein besonders eindruckvolles Beispiel der unsachgemäßen Abhandlung des Themas ist Punkt 4 des Artikels. Wie aus dem Gesetzestext hervorgeht, versteht das IV. Hauptstück unter Anwendungsbereich das Problem des Geltungsbereiches, also die Frage, wer dem Gesetz unterworfen und welcher Staat für seine Vollziehung zuständig ist. Die Darstellungen des Artikels sind einfach unverständlich.--Kath Erich 22:38, 15. Nov. 2008 (CET)
Neugestaltung des Artikels - Weitere Vorgehensweise
Angestellte Überlegungen:
Bei meiner bisherigen Beschäftigung mit dem Urheberrecht und insbesondere im Verlauf der bisherigen Arbeiten am vorliegenden Artikel habe ich den Eindruck gewonnen, dass das Urheberrecht im Internet und auch in WIKIPEDDIA oft behandelt wird und dabei einige Themen immer wieder unter den verschiedensten Gesichtspunkten aufscheinen. Es gibt aber wichtige Themen, auf die ich kaum stoße oder die unter all dem Anderen untergehen, die jedoch für den Mann von der Straße von Interesse sind. Der Schwerpunkt meiner weiteren Ausführungen müsste daher solchen Themen gewidmet sein und nicht der Theorie. Daraus folgt:
1. Es gibt zentrale Begriffe, die in einer Darstellung nicht fehlen dürfen.
2. Es gibt Regelungen, die sich von anderen Rechtssystemen unterscheiden. Teils sind sie von allgemeinem Interesse, teils jedoch nur für jene wichtig, die sich mit dem Urheberrecht intensiv befassen. Ich meine, diesen ist es zumutbar, wenn sie den Gesetzestext lesen und sich mit den Kommentaren und der übrigen Literatur auseinadersetzen, was ihnen ja ohnedies nicht erspart bleit. Die für jedermann Interessanten sind daher an die erste Stelle zu reihen, bei den anderen genügen entsprechende Hinweise und Anmerkungen.
3. Eines besonderen Augenmerkes scheinen mir aber Themen würdig zu sein, wie etwa die Begriffe: Öffentlichkeit, Zurverfügungstellen, und vor allem die Behandlung des Dschungels der Freien Werknutzungen.
Ich werde mich daher bei der weiteren Vorgehensweise an diesen Überlegungen orientieren.
Weiterer Vorteil dieser Vorgehensweise:
Die Bearbeitung kann dynamisch gestaltet werden. Wenn einmal ein Grundbestand da ist,kann er abgeschlossen und schrittweise ergänzt werden.--Kath Erich 09:22, 17. Nov. 2008 (CET)
- Prinzipiell eine gute Idee! Also du schlägst vor, daß wir uns insbesondere die Themen Öffentlichkeit, Zurverfügungstellen und freie Werknutzung konzentieren und sowohl den eigentlichen Rechtstext als auch eine halbwegs gängige Interpretation davon in den Artikel einbauen. Es war für den Artikel über Deutsches Urheberrecht keine Schwierigkeit, etwas ähnliches zu produzieren. Ich glaube hier können wir auch viel in diesen Artikel übernehmen, besonders wenn die gängige Interpretation nahezu dieselbe ist. Es sollte unser Ziel sein an eine ähnliche Qualität heranzukommen und mehr als ein diff zwischen unserem und dem deutschen UrhG anzubieten. --Yamavu 11:39, 17. Nov. 2008 (CET)
- Danke für deine Kontaktaufnahme. Solltest du Ideen oder Anregungen haben oder selbst etwas beitragen wollen, könnten wir uns ja kurzschließen. Am wichtigsten ist vorderhand wohl, dass der Artikel soweit steht, dass die Version freigegeben werden kann. Themen hinzuzufügen und einzubauen, ist dann kein Problem mehr. Er soll nur gut und lebensnahe sein--Kath Erich 12:46, 17. Nov. 2008 (CET)
Erscheinungsbild
1. Die Infobox stört das Erscheinungsbild gravierend und hat keinen wirklichen Informationswert. Den Langtitel braucht niemand, wer RIS anklickt, sieht ihn ohnedies. Dass das Urheberrechtsgesetz ein österreichisches Gesetz ist, braucht in einem Artikel, der die Bezeichnung "Urheberrechtsgesetz (Österreich)" trägt, wohl nicht extra erwähnt zu werden. Auch der Hinweis, dass es ein Bundesgesetz ist, ist vollständig unnötig. Was denn? Ein Landesgesetz? Die wenigen wichtigen Informationen brauchen wirklich nicht in einem solchen blauen Kasten, der den ganzen Artikel dominiert und den Textfluss zerstört, untergebracht werden. Ich meine, man könnte ihn in der nächsten Version herausnehmen.
2. Ein echtes Problem sind die Einzelnchweise. Dert jetzige Lösungsversuch entspricht zwar den Usancen der juristischen Literatur, gefallen tut er mir nicht. Alle Einzelnachweise global am Ende des Artiokels zu bringen, ist auch nicht das Wahre. WSeder vom Erscheinungsbild her, noch von der Handhabung. Wer das Zitat auffinden muss, überspringt den gesamten Artikel und verliert längst den Ausganspunkt, zu dem er zurückkehren will. Mal schaun, ob mir was einfällt. --Kath Erich 06:34, 19. Nov. 2008 (CET)
- Warum warten? Ich mache es gleich!--Kath Erich 06:36, 19. Nov. 2008 (CET)
Hallo und danke, dass du dich des Artikels annimmst. Zum Erscheinungsbild:
1. Ob Box oder nicht ist wohl Geschmachssache, aber einige Informationen darin sehe ich schon als relevant an (Langtitel, Abkürzung, Inkraftretedatum). Auch, dass es sich um ein Bundesgesetz handelt, ist wichtig; es ist nämlich nicht automatisch klar, dass ein "wichtiges" Gesetz immer ein Bundesgesetz sein muss (siehe Deutschland, wo z.B. die Sparkassengesetze, im Gesensatz zu AT, Ländergesetze sind).
2a. Die Einzelnachweise mögen den Usancen der juristischen Literatur entsprechen, aber den Kriterien von WP:LIT entsprechen sie definitiv nicht. Beispiel: Vgl. z.B. anderl in kucsko, urheber.recht (2008) [659]: Was soll das sein? Ein Buch (welche ISBN)? Ein Zeitschriftenartikel? Eine Online-Publikation? Was bedeutet das [659]? Was ist "anderl" (wohl kein Name, sonst hätte er einen großen Anfangsbuchstaben)? Ein Jurist weiß vielleicht sofort was gemeint ist; ein "nur" allgemeingebildeter Leser hingegen nicht, und das ist nun einmal die primäre Zielgruppe von Wikipedia-Artikeln.
2b. Um wieder zum Ausgangspunkt zurückzukehren gibt es den kleinen "Pfeil-nach-oben"-Link direkt am Anfang der Fußnote. :-) --Heinzi.at 07:47, 19. Nov. 2008 (CET)
- Einmal vorweg gesagt: Ich arbeite erst seit anfangs September in WIKIPEDIA und bin für jeden Hinweis dankbar. Darum will ich dir auch nicht widersprechen, sondern versuchen, gemeinsam bestehende Probleme zu lösen. Darum vorerst einmal Danke für deinen Diskussionsbeitrag.
- Das Erscheinungsbild ist auf jeden Fall sehr wichtig, weil es einen ersten Eindruck vermittelt. Jedenfalls ist mir die Verpackung ebenso wichtig wie der Inhalt. Ich werde mich darum bemühen, in der nächsten Version die in der Infobox gemachten Angaben in einer ansprechenden Weise in den Text einzubauen und mich auch nicht persönlich angegriffen fühlen, wenn der erste oder die ersten Versuche fehl gehen und du dazu deine offene Meinung sagst. Wie lange jemand an etwas gearbeitet hat, sieht man zum Schluss nicht, ein übriggebliebenes Unbehagen verschwindet aber nie. Vorderhand hat der Artikel durch die Wegnahme der Infobox jedenfalls sehr viel gewonnen und dabei keinen wirklichen Informationsverlust erlitten. Ich glaube auch nicht für einen Leser aus Deutschand. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser auf den Gedanken kommt, dass das deutsche Urheberrechtsgesetz Landessache ist oder einem deutschen Landesgesetz bundesweite Geltung zukommt. Ich meine, hier liegt doch eine gewisse Überinformation vor, die zu Unrecht dominiert.
- Wenn ich Kommentare und Fachliteratur verwende und nicht entsprechende Nachweise anführe, werde ich von der Fachwelt nicht ernst genommen und handle mir noch dazu die Gefahr ein, den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung oder gar eines Plagiates gefallen lassen zu müssen. Darauf will ich mich erst gar nicht einlassen. Das Problem des Wortlautes des Zitates habe ich auf der für die Einzelnachweise zuständigen Diskussionsseite vorgetragen und volle Übereinstimmung erzeilt. Der von mir verwendete Kommentar hat einundvierzig Verfasser! Im Einzelnachweis folge ich dem vom Herausgeber empfohlenen Zitiervorschlag. Dadurch ist sichergestellt, dass keiner der Verfasser dagegen einen Einwand haben kann, dass ich ihn nicht namentlich anführe. Unter Quellen habe ich allerdings das Werk WIKI-gemäß angeführt und dabei die offizielle Titelaufnahme der Österreichischen Nationalbibliothek zu Hilfe genommen. Weiters habe ich ausdrücklich vermerkt, dass es das von mir bevorzugte Werk ist, und angegeben, wie ich es im Artikel zitiere. Allerdings weiß ich auch, dass die Form und die Art und Weise der Führung von Einzelnachweisen in WIKIPEDIA mangel Konsens nicht abgeschlossen geklärt ist.
- Zum "Pfeil - nach - oben": Wohin soll er verweisen? Ich weiß ja nicht, ob der Leser des Artikels sich am Anfang, in der Mitte oder gegen Schluss befindet. Schön wäre es, wenn die Sprungadresse genau auf die Ausgangsziffer zurückverweis. Das tut sie aber nicht. Dazu kommt, dass durch die Verwendung eines einzigen Abschnittes für Einzelnachweise ein Monster erzeugt wird, das nicht überschaubar und häßlich ist und jeden Zusammenhang mit dem Text verloren hat. Ich glaube darum, dass die in meiner letzten Version versuchte Variante ein Weg in die richtige Richtung ist. Vielleicht wäre es doch sehr gut, nicht nach jeden Absatz die Einzelnachweise anzuführen, sondern gut überschaubare Gruppen zu bilden. Das kann ich aber wohl erst dann, wenn der Artikel weiter fortgeschrittten oder nahezu abgeschlossen ist. Aber auch hier bin ich für jede zielführende Anregung dankbar. Auf meiner Spielswiese kann ich ja probieren, soviel ich will. Und wie gesagt: Die verwendete Zeit und Mühe sieht man nicht, wenn nur zum Schluss das Ergebnis passt--Kath Erich 09:35, 19. Nov. 2008 (CET)
- Nachsatz: Ich habe die Anregungen hinsichtlich der Angaben über das Urheberrechtsgesetz bereits eingearbeitet. Dass das österreichische Urheberrechtsgesetz ein Bundesgesetz ist, geht ohnedies aus dem Wortlaut des Langtitels hervor. Ein weiterer Hinweis wurde daher unterlassen.
- Danke für die Erklärung. Zum "Pfeil-nach-oben": Ja, genau das macht er. Wenn ich auf den Pfeil-nach-oben neben der Fußnote 11 klicke, komme ich genau zu der Zeile, in der die Fußnote 11 steht. Prinzipiell wird es eher die Ausnahme als der Regelfall sein, dass sich jemand die Fußnoten im Detail ansieht, daher wäre ich eher dafür, sie nach unten zu verfrachten, wo sie den "normalen Lesefluss" nicht stören. Man kann die Fußnoten-Liste ja dann auch mehrspaltig machen oder in eine größenbeschränkte div-Box geben, dann ist da kein solches Monster am Ende des Artikels. Aber dieser Punkt ist mir nicht sehr wichtig, hier wäre vielleicht noch eine dritte Meinung interessant.
- Ich bin kein Urheberrechtsexperte, habe aber eine überblicksmäßige Ahnung davon und glaube, schon etwas Erfahrung mit dem "Wikipedia-Stil" zu haben. Wenn das für dich OK ist, formatiere ich einfach Sachen um, von denen ich denke, dass das so besser zum allgemeinenzyklopädischen Stil passt. (Ich mache das jetzt einmal mit der Einleitung, damit du siehst, was ich meine; bitte einfach rückgängig machen oder ändern, falls es dir nicht gefällt. Es ist z.B. üblich, der Einleitung keine eigene Überschrift zu geben und über "das Thema an sich" anstatt selbstbezüglich "über den Artikel" zu reden.)
- Abschließend möchte ich anmerken, dass ich deine Arbeit hier an dem Artikel sehr schätze, weiß, dass du in die Vorbereitung hier viel Arbeit gesteckt hast, und hoffe daher, dass die mein Feedback richtig interpretierst (als Verbesserungsvorschläge und nicht als negative Kritik). --Heinzi.at 11:06, 19. Nov. 2008 (CET)
Hinwei zu Quellen
Unter Quellen wurden bisher nur die bereits verwendeten angeführt. Ausnahme: Das bisher nur einmal berücksichtigte Werk,Rehbichler, Dr.Manfred, Viganó, RA. Dr. Uhlig RA. Dr.Kai Peter (Mitarbeit) Haas, RA. Lorenz (Mitarbeit): URG. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte mit ausführenden Verordnungen, zwischenstaatlichen Verträgen (insbesondere WPO- und TRIPS-Abkommen, RBÜ und ROM-Abkommen, weitere Matrerialien und Sachregister, 3.neubearbeitete Auflage, Freiburg, orell füssli Vderlag AG, 2008, ISBN 978-3-280-07143-4. In den Einzelnachweisen scheint es mit dem im Werk angegebenen Zitiervorschlag auf.--Kath Erich 10:28, 19. Nov. 2008 (CET)