Diskussion:Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerfassung
Aus den Bundesländern Bayern und Baden-Würtemberg gab es Nachrichten, dass die dortigen Landesregierungen die Verfassung ignorieren wollen, bzw. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht beachten wollen (vgl. u. a. den Wikipedia-Artikel zur autom. Kennzeichenerfassung). Früher waren die bundesdeutsche Verfassung und die Urteile des Bundesverfassungsgerichts für das gesamte Bundesgebiet verbindlich. Haben Bayern und Baden-Würtemberg nun neuerdings einen Sonderstatus? (nicht signierter Beitrag von 91.52.153.246 (Diskussion | Beiträge) 00:46, 22. Feb. 2010 (CET))
Überarbeiten/Abweichende Rechtsprechung Dezember 2018
[Quelltext bearbeiten]"Eine automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle begründet Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Personen, deren Kennzeichen in die Kontrolle einbezogen werden, auch wenn das Ergebnis zu einem „Nichttreffer“ führt und die Daten sogleich gelöscht werden (Abweichung von BVerfGE 120, 378)" = die im Artikel besprochene Entscheidung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 BvR 142/15; Christian Rath: BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung: Scanner greifen in Grundrechte ein LTO, 5. Februar 2019