Diskussion:Uta Ranke-Heinemann/Archiv/2022
Differenzierte Quellenangaben irrelevant?
@Systemling: Du hast behauptet, dass die von dir etwas abfällig titulierte “Paragraphenkette“ im Artikel von Frau Ranke-Heinemann irrelevant ist. Ich bin ganz und gar anderer Meinung. Die differenzierte Angabe dieser Quellen ist für das Verständnis zentral wichtig. Es mag durchaus sein, dass dich diese Differenzierungen nicht interessieren, aber deswegen hast du nicht das Recht, diese Informationen in einen Wikipediaartikel zu streichen. Andere Nutzer interessieren sich sehr wohl für diese differenzierten Quellenangaben. Ich werde Deine Streichung dieser Angaben rückgängig machen. Auch sonst werde ich mir erlauben, deine jüngsten Eingriffe in diesem Artikel präzise zu prüfen. Grundsätzlich werde ich immer sehr hellhörig, wenn jemand dafür sorgt, dass Quellen verschwinden. --Felbick (Diskussion) 17:28, 26. Mai 2022 (CEST)
- +1. Eine sehr präzise und differenzierte Darstellung durch eine pauschale Aussage zu ersetzen, ist jedenfalls keine Verbesserung des Artikels. Da es hier um eine Selbsteinschätzung Ranke-Heinemanns geht, möchte ich auch bezweifeln, ob katholisch.de gegenüber der direkten Verlinkung auf einen Aufsatz Ranke-Heinemanns die bessere Quelle ist. --Jossi (Diskussion) 21:33, 26. Mai 2022 (CEST)
@Felbick: „Paragraphenkette“ ist nicht abwertend, siehe z.B. [1]. Die bisherige Quellenangabe http://www.meinhard.privat.t-online.de/frauen/papst_und_die_loechrigen_Kondome.html ist einerseits tot und anderseits offensichtlich eine private Webseite und daher nicht konform zu WP:BLG. Vermutlich handelte es sich zudem um eine Urheberrechtsverletzung (wenn auch aus nichtkommerziellen und wohlmeinenden Motiven). Recherche bei Wayback [2] ergab zudem, dass dort keine einzige der im Artikel benannten, aber durch den Einzelnachweis angeblich belegten CIC-Normen (1364, 751, 1314) erwähnt ist. Die kirchenrechtliche Herleitung ist also unbelegte Theoriefindung. Das, was ich entfernt habe, war also eine Quellenfiktion, die dadurch entstand, dass 2016 Benutzer:Vsop den ursprünglich davor platzierten Einzelnachweis hinter die Paragrafenkette schob [3] (was vermutlich in irgendeiner guten Absicht erfolgte, die wir leider nicht prüfen können, da er den Edit nicht begründete) und damit den falschen Eindruck erzeugte, dass die Paragrafenkette belegt sei. Ich hatte also nach WP:BLG durchaus das Recht, diese Informationen bezüglich der Paragrafenkette zu streichen. Sie sind und bleiben nämlich bisher im Artikel unbelegt. Genausowenig schreiben wir bei der Erwähnung von weltlichen Zivil- oder Strafurteilen die dafür unserer Meinung nach einschlägigen Paragrafen belegfrei in einen Artikel, also machen wir das auch nicht bei einer Exkommunikation, insbesondere dann nicht, wenn sie wie hier gar nicht erfolgt ist. Zudem hatte ich als Ersatz für den Rest einen Paywall- und URV-freien, nach WP:BLG zulässigen Beleg beschafft. Ich verstehe daher die Schärfe deines Tons daher nicht. --Systemling (Diskussion) 12:41, 31. Mai 2022 (CEST)
@Jossi2: Der Ersatzbeleg ist jederzeit verhandelbar, es wäre z.B. auch der Tagesspiegel möglich, aus dem sich auch die Info ergibt, dass sie nicht aus der Kirche ausgetreten war: https://www.tagesspiegel.de/kultur/sie-will-es-wissen/1057924.html --Systemling (Diskussion) 12:41, 31. Mai 2022 (CEST)
- @Systemling: Mea culpa. Ich habe schlampig gearbeitet, da ich den Link nicht überprüft habe, sondern per AGF davon ausgegangen bin, dass das so im Beleg steht. Du hast recht. Ich nehme also alles zurück und behaupte das Gegenteil: Deine Bearbeitung war gerechtfertigt. Es kann dann auch bei dem Beleg aus katholisch.de bleiben, weil der Tagesspiegel-Artikel nicht besser ist. --Jossi (Diskussion) 18:58, 31. Mai 2022 (CEST)
- (BK) Systemling hat recht. In Junge Welt 2006 schrieb UR-H bloß „Exkommunikation (1987, weil ich nicht an die Jungfrauengeburt glauben konnte)“. Dass meine Bearbeitung 2016 den falschen Eindruck erweckte, sie habe daneben auch die einschlägigen Bestimmungen des CIC und kirchenrechtliche Fachbegriffe angeführt, ist mir höchst peinlich, und ich bin dankbar dafür, dass das nun richtiggestellt wird. Die kirchenrechtlichen Finessen brauchen hier nicht im einzelnen dargestellt zu werden, weil man sie in den verlinkten Artikeln Exkommunikation und Spruchstrafe und Tatstrafe nachlesen kann. --Vsop (Diskussion) 19:36, 31. Mai 2022 (CEST)
@Felbick:: Hast du noch Einwände? --Systemling (Diskussion) 10:29, 2. Jun. 2022 (CEST)