Diskussion:Ute Baur-Timmerbrink

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 131Platypi in Abschnitt Wegweiserin
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Nationalität

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Ist sie Österreicherin (laut Einleitung) oder Deutsche (laut Kategorie)? Oder beides? --Luftschiffhafen (Diskussion) 23:01, 9. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Nach meinem Kenntnisstand war und ist Ute Baur-Timmerbrink Deutsche. Dafuer spricht unter anderem die Ausweisung aus Oesterreich in der Nachkriegszeit. Bei diesem sensiblen Thema sind die erwaehnten Kinder wichtig. Dass das auch andere als relevant bewerten, Kinder namentlich zu erwaehnen, siehst du, wenn du dich in WP umschaust. Der pauschale Hinweis auf die WP:BIO ist zwar durchaus charmant, bei der Beantwortung dieser Frage allerdings im konkreten Einzelfall leider kaum hilfreich. --Max (Diskussion) 10:16, 10. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Dann sollte das auch im Artikel stehen, dzt. ist da ein Widerspruch zwischen Einleitung (Österreicherin) und Kategorie (Deutsche). Und warum sollten die Namen der Kinder relevant sein? --Luftschiffhafen (Diskussion) 23:53, 10. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Dein vermuteter Widerspruch loest sich unter anderem in der Geschichte Oberoesterreichs der fruehen Nachkriegsjahre auf. Deine Frage zu den Kindern eroertern verschiedene Disziplinen, die bereits darueber hinausweisen und die Enkel der Besatzungskinder einbeziehen, weil sie generationenuebergreifend fuer das Verstaendnis des Forschungsfeldes unverzichtbar sind. --Max (Diskussion) 11:55, 11. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Der Widerspruch besteht nach wie vor und kann nicht durch die "Geschichte Oberoesterreichs der fruehen Nachkriegsjahre" aufgelöst werden, sondern nur durch Angleichung der Informationen in der Einleitung und der Kategorie (oder durch Weglassen, wenn man keine geischerten Informationen hat). Dass sie Kinder hat, mag für ihre Biografie wichtig sein, aber wen interessieren die Namen? Naja, mir ist es wurscht, die Kinder sind alt genug, um sich ggf. selbst zu wehren, wenn sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen. --Luftschiffhafen (Diskussion) 16:10, 12. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Das „österreichische Besatzungskind“

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Folgende Informationen werfen Fragen auf:
Ute Baur-Timmerbrink ist ein österreichische Besatzungskind.
Sie ist ein „österreichisches Besatzungskind“?
Soll das bedeuten, dass Ute Baur-Timmerbrink im besetzten Nachkriegsösterreich als Besatzungskind zur Welt kam? Dann sollte das auch so verlinkt und geschrieben werden. Sie hieß bei ihrer Geburt offenbar weder Baur noch Timmerbrink.
... wurde ihre Familie im Herbst 1947 aus Österreich ausgewiesen und übersiedelte nach Bochum in Nordrhein-Westfalen.
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann sie mithin im Jahr 1947 nicht gehabt haben.
Wer gehörte zur Familie?
Durch wen erfolgte die Ausweisung und warum?
Wann und warum „übersiedelte“ die Familie in die britische Besatzungszone in Deutschland?
Der Satz:
Erst die Mutter mit der zeitlebens geschwisterlos bleibenden Tochter, Anfang 1948, nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft, der in ihrer Geburtsurkunde vermerkte Vater.
Ist vollkommen sinnfrei. Was ist gemeint? War die Mutter 1946 verheiratet oder hatte sie 1948 einen Kriegsheimkehrer geheiratet?--Gloser (Diskussion) 21:06, 19. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Danke fuer deine Fragen und konstruktiven Anregungen. Soweit moeglich und belegbar werden deine Fragen jetzt im Artikel beantwortet. Warum und von wem in diesem Fall die Ausweisung verfuegt wurde, kann moeglicherweise von Historikern pauschal beantwortet werden. Und das gilt ebenso fuer den Umzug nach NRW. --Max (Diskussion) 10:41, 20. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Ist jetzt schon besser, danke, aber der Satz:
Erst ihre Mutter mit der zeitlebens geschwisterlos bleibenden Tochter, 1948 nach Kriegsgefangenschaft der in ihrer Geburtsurkunde vermerkte falsche Vater
ergibt noch immer keinen Sinn.
Und:
Sind alle Frauen, die bereits vor dem Anschluss Österreichs 1938 die deutsche Staatsangehörigkeit hatten und mit Wehrmachtsangehörigen verheiratet waren, aus dem befreiten Österreich ausgewiesen worden? Was geschah mit den Ehemännern, die vor dem Anschluss 1938 die österreichische Staatsangehörigkeit hatten, zur Wehrmacht eingezogen worden waren und eine Frau deutscher Herkunft geheiratet hatten; wurden auch sie ausgewiesen?
Oder hatten bis 1938 die Mutter die österreichische und der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit? Die österreichische Staatsangehörigkeit ging 1938 in der deutschen auf. Hatte die Mutter im Jahr 1945, als die osterreichische Staatsangehörigkeit wiederauflebte, diese 1938 infolge der Eheschließung mit einem bis dahin deutschen Staatsangehörigen rückwirkend verloren, galt als Deutsche und konnte nun ausgewiesen werden?
Oder hatten beide Eltern schon vor 1938 die deutsche Staatangehörigkeit und die Mutter lebte 1945/46 zufällig in Österreich, währen der Gatte in Krigsgefangenschaft war?--Gloser (Diskussion) 12:55, 20. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Wie erwaehnt, ist mir das nicht bekannt. Interessiert dich das, stell deine Fragen in die Diskussion auf der von dir bereits erwaehnten Seite besetztes Nachkriegsösterreich. Vielleicht kann das dort jemand schluessig und gut belegt beantworten. Ich vermute jedenfalls, dass sich dort eher jemand finden laesst, der sich damit auskennt, mit dem Thema vertraut ist, und deine Fragen beantworten kann als auf dieser Seite. --Max (Diskussion) 13:17, 20. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Ja, gute Idee, aber jetzt ist erstmal für mich Sendepause.--Gloser (Diskussion) 13:21, 20. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Bloggerin?

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Eher Werbung für ihr Buch https://besatzungskinder.wordpress.com/uber/ Ein regelmäßiges Bloggen findet dort nicht statt. https://besatzungskinder.wordpress.com/ Das ist auch kein persönlicher Blog, sondern sehr allgemein gehaltene Information. --Gellopai (Diskussion) 12:13, 18. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Wegweiserin

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Steht als ihre "Relevanztätigkeit" in der Einleitung, ist meines Erachtens so aber kein erklärender Begriff. Hier wäre eventuell eine andere Bezeichnung, eine Erläuterung oder ein geeigneter Wikilink hilfreich. --131Platypi (Diskussion) 15:02, 5. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Immerhin gibt's einen entsprechenden Abschnitt mit 7 EN. --Dirk Lenke (Diskussion) 16:32, 5. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Auch daraus erschließt sich mir nicht wirklich, dass Wegweiserin hier ein gebräuchlicher, klarer Ausdruck wäre. Man kann es sich erschließen, wie es gemeint ist, ja, aber das Wort wird auch in den EN (soweit jetzt einsehbar) nicht verwendet - und die Einleitung sollte ja auch ohne tiefere Recherche einen Überblick vermitteln können. Wird es denn anderswo, also außerhalb von Frau Baur-Timmerbrink, in diesem Sinne verwendet? --131Platypi (Diskussion) 14:57, 6. Jun. 2023 (CEST)Beantworten