Diskussion:V-Person

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Rübenkopf in Abschnitt Lemma
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Ich habe das aktive "mitwirkt" am Ende des ersten Absatzes durch das passive "eingesetzt wird" ersetzt, damit deutlicher wird, daß die V-Person nicht aus eigenem Antrieb handelt, sondern von einem Dritten in Dienst genommen wird und in dessen Auftrag und nach dessen Anweisung handelt, jedenfalls solange, wie er oder sie nicht "aus dem Ruder läuft". --80.136.201.68 18:50, 12. Jun 2005 (CEST)


V-Mann vs Informant / widersprüchliche Verwendung

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In der Einleitung heißt es, dass der V-Mann vom Informanten zu trennen sei, im Text heißt es dann aber "Die Motive für die Tätigkeit als Informant können vielfältig sein" [Arbeitsweise] und "Tarifordnung, die die Bezahlung der Informanten [..] regelt" [Bezahlung]

MMn sollte es auch hier dann nicht synonym verwendet werden. --95.118.79.46 14:39, 9. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Verschiebung

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Wenn die Einleitung stimmt, [V-Mann (inzwischen meist geschlechtsneutral V-Person...)] sollte der Artikel entsprechend verschoben werden. ---Nicor 01:25, 22. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

die verschiebung ist quatsch! sowohl daß dolle googleargument v-mann mit 260k zu v-person 50k zeigen die unterschiedliche relevanz auf, als auch der normale sprachgebrauch. die weiterleitung auf v-person scheint mir angemessen. Bunnyfrosch 20:23, 26. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Wie auch immer; ich halte das "vormals" für gewagt: es hört sich an, als sei der Begriff "V-Mann" veraltet! Doch der SPIEGEL und andere politischen Medien benutzen den Begriff bis heute. Deswegen erscheint mir hier ein auch: V-Mann passender als "vormals..." -andy 77.190.27.148 14:23, 25. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Unterschied zwischen V-Mann und IM

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Wo ist der Unterschied zwischen beiden? Sowohl VP als auch IM arbeiten als Privatperson für die jeweilige staatliche Stelle und sind keine Mitarbeiter der Behörde. Worin liegt die "Sonderform" begründet?

"Im Gegensatz zu einem verdeckten Ermittler ist die VP keine Angehörige der Ermittlungsbehörde, sondern eine Privatperson, ..." "Der IM war eine Person, die verdeckt jegliche erworbene Information an das Ministerium für Staatssicherheit (MfS oder "Stasi") lieferte, ohne offiziell für diese Behörde zu arbeiten."

Hier wird meines Erachtens ein Unterschied zwischen VP und IM suggeriert, den es nicht gibt.

Richtig. Der Unterschied ist am ehesten vergleichbar mit dem zwischen "Kundschafter" und "Spion". Dieser Abschnitt gehört überarbeitet. -- Unbeirrt (Diskussion) 08:24, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Der angebliche Unterschied besteht darin, daß V-Leute nicht gehalten seien, "verdeckt jegliche erworbene Information an das [MfS/den VS] zu liefern". Dabei belegen die Akten zum MfS, daß es bei deren "V-Leuten" ebenso ergiebige und unergiebige Quellen gab, mit ebenso brauchbaren, oder zusammenphantasierten Infos. Und der VS ist, genau wie das MfS und jeder andere Geheimdienst auch an "jegliche(r) erworbene(n) Information" interessiert, da sagt auch keiner "alles andere WOLLEN wir garnicht wissen".

Der "Unterschied" zwischen "Kundschafter" und "Spion" ist einfach nur der, auf welcher Seite man steht. Auch die Nazi-Kolaborateure waren "Helden", "Patrioten", "Kundschafter" und "Aufklärer" - für die Nazis. --92.226.61.23 09:59, 5. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Wortursprung Vigilant?

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"Der Begriff V-Person hat seinen Ursprung im Wort Vigilant (von vigilans, lat. für wachsam, aufmerksam). So wurde im Mittelalter der Nachtwächter bezeichnet, der eben alles mitbekam." Gibt es dafür eigentlich eine Quelle? Wie im darauffolgenden Abschnitt angegeben, gibt der Verfassungsschutz selber an, dass V-Leute=Vertrauensleute sind ... (http://www.verfassungsschutz.de/de/Glossar_FAQ/af_glossar/Glossar.pdf) (nicht signierter Beitrag von 77.20.251.183 (Diskussion) 23:02, 20. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Laut des ARD-radiofuture "Genosse Quelle, Kamerad V-Mann"([Seite 5 des Sendemanuskriptes]) ist die Quelle für "V in V-Mann kommt von Vigilant" das "Handbuch des Verfassungsschutzrechts" von Bernadette Droste, Stuttgart 2007. --Yortas (Diskussion) 23:37, 4. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Droste schreibt dort auf Seite 266/267:
„Die Abkürzung V stammt aber nicht von dem Wort Vertrauen oder Verbindung, sondern von Vigilant, der mittelalterlichen Bezeichnung für Nachtwächter, ab. Es bedeutet soviel wie ‚wachsam, schlau, aufgeweckt‘.“
Den ersten Satz belegt sie in Fußnote 858 auf S. 267 mit drei Quellen (die weiteren Quellen in der Fußnote gibt sie als allgemeinere Literaturstellen zum Thema an, also nicht speziell zu dem zitierten Satz):
  1. Borgs/Ebert, Das Recht der Geheimdienste, Stuttgart 1986, A §3 Rn. 157 [das heißt S. 116, auch Randnummer 158]
  2. Friedrichs, Der Einsatz von „V-Leuten“ durch die Ämter für Verfassungsschutz, Göttingen 1981
  3. Gusy, Rechtsstellung und Betätigung von V-Leuten der Nachrichtendienste, RiA 1981, S. 101 ff. [gemeint ist 1982, Zeitschrift Recht im Amt, online, erster Absatz, Beleg Fn. 3]
An keiner der drei Stellen findet sich die Behauptung, das V stehe für Vigilant. Allerdings verweisen alle drei auf einen Aufsatz von Adolf Arndt: NJW 1961, S. 899, Fußnote 3 (Gusy verweist fälschlich auf 1960, aber richtig auf S. 899 Fn. 3). In diesem Aufsatz, Der Rechtsstaat und sein polizeilicher Verfassungsschutz, schreibt Arndt, dass „das V für Verrat, nicht für Vertrauen stehen sollte“, was alle drei Quellen an den angegebenen Stellen zitieren (in Friedrichs findet sich das Zitat z. B. über Google-Books, indem man nach „Verrat“ sucht). --Holgado (Diskussion) 16:07, 27. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Poliische Debatte in Deutschland

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Im April 2013 fordert die Partei Bündnis 90/Die Grünen die Abschaffung der V-Personen. BerlingaEssena (Diskussion) 23:59, 28. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Vertrauensmann ??

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Wer hat denn diese Deutung der Abkürzung aufgebracht ?? V-Mann heißt Verbindungsmann, sonst nichts, die Bezeichnung "Vertrauensmann" ist hier geradezu böswillig irreführend ("Vertrauen" ist in dem Zusammenhang fehl am Platz, ein Vertrauensmann passt eher in Richtung Klassensprecher, Ombudsmann, Bundeswehrvertrauensmann in Wehrpflichtigeneinheiten) --129.187.244.28 15:36, 29. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Wer diese Deutung aufgebracht hat? Zahlreiche Artikel der letzten Jahrzehnte in juristischen und polizeilichen Fachzeitschriften, zahlreiche Gerichtstexte bis zum BGH, Onlineglossar des Bundesverfassungsschutzes, Kriminalistik-Lexikon, Wörterbuch der Polizei, Lehrbücher des Polizeirechts, Brockhaus, Mackensen, Wahrig, Duden ... Schöne Grüße, --Holgado (Diskussion) 16:07, 27. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Bekannte V-Männer

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Erwähnt werden sollten die bekannten V-Männer in der Verbindung mit den NSU-Morden und der Mitbegründer der Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa). --87.79.183.69 06:39, 10. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Ersteres habe ich eingebaut. Bei Hogesa ist (mir) nicht klar, ob das bedeutsam ist. Bekannt ist das Thema so wie ich das sehe jedenfalls kaum. -- Amtiss, SNAFU ? 13:32, 10. Jan. 2016 (CET)Beantworten

V-Person contra V-Mann

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Ich lese den Begriff "V-Person" hier zum ersten mal, geläufig waren mir V-Mann, V-Leute. "V-Person" scheint nach kurzer Suche ausserhalb der Wikipedia nur in Ausnahmefällen genutzt zu werden. Worauf stützt sich V-Person als Wurzelknoten? Müsste nicht stattdessen auf V-Mann weitergeleitet werden? --87.167.103.3 09:45, 15. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Gehört verschoben. Wikipedia orientiert sich am Sprachgebrauch, nicht an politisch oder juristisch definierten Begriffen (hatte die Diskussion auch bei Blindenhund vs. Blindenführhind). V-Person vertößt gegen das Verbot von WP:Begriffsfindung. — SpezialistDisk 23:05, 4. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Nach dem Wortschatz der Uni Leipzig hat V-Mann die Häfigkeitsklasse (HK) 16 und V-Person HK 22, was bedeutet, V-Mann ist 222−16 = 26 = 64 Mal häufiger als V-Person. Insbesondere bedeutet HK > 20, dass das Wort quasi nicht existiert. — SpezialistDisk 23:45, 4. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Meiner Meinung nach trifft das Häufigkeitsargument hier nicht zu, denn in sehr vielen Fällen, z. B. in den Beispielen des Wortschatzportals, ist von einer bestimmten, bekannten Person die Rede und das ist dann eben meistens ein Mann. Hier im Artikel sollte das Lemma aber die allgemeine, neutrale Bezeichnung sein, die ebenso die V-Frauen einschließt. --158.181.75.27 03:53, 31. Okt. 2023 (CET)Beantworten

Strategie der Spannung

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Mir ist immer noch nicht klar, was der Link unter Siehe auch zu suchen hat. Bitte erläutern. --Rita2008 (Diskussion) 18:18, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Das ist offensichtlich ein Arbeitsfeld von V-Männer, wie im dortigen Artikel geschildert wird. -- Amtiss, SNAFU ? 05:01, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Linkcontainer sind unerwüscht. Wenn es dann noch ein Link auf einen unbelegten Artikel ist, sollte man darauf zu verzichten. Der Rest dieses "siehe auch" ist unter erstem Aspekt ebenfalls höchst entbehrlich, das soll kein Katersatz oder eine Katdopplung sein.--Tohma (Diskussion) 07:49, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich verstehe nicht, was das Problem sein soll. Das sind alles passende ergänzende Artikel. -- Amtiss, SNAFU ? 16:45, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Wikipedia:Assoziative Verweise.--Tohma (Diskussion) 16:48, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Und weiter? 2 Links davon passen demnach als "selbsterklärende Verweisen auf übergeordnete Artikel". Der 3. Link ist geschichtlich unvermeidlich dasselbe Thema unter anderem Lemma. Strategie der Spannung fällt für mich ebenfalls unter übergeordnete Artikel. -- Amtiss, SNAFU ? 17:36, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Bei einem beleglosen Artikel gibt es überhaupt keine Beziehung.--Tohma (Diskussion) 17:42, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Ergänzung: V-Frau, V-Person

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Ich habe eben versucht, den ersten Satz zu ergänzen, meine Änderung wurde aber kommentarlos zurückgesetzt, so als sei das Vandalismus gewesen. Dabei hatte ich alles belegt. Versteh ich nicht. --91.64.98.58 17:46, 8. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Von V-Frau und V-Person wird man hierher weitergeleitet, die Ausdrücke sollten also im Artikel erwähnt und fett gesetzt sein. Das Stichwort V-Frau steht in renommierten Onlinewörterbüchern der deutschen Sprache wie duden.de, dwds.de, canoo.net, pons.eu. Der Ausdruck V-Person wird in offiziellen Texten benutzt, beispielsweise in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, die schon in der Artikeleinleitung erwähnt werden. Dass das keine ganz normale geschlechtsübergreifende Formulierung, sondern „betont geschlechtsneutral“ sei, ist eine wertende, unbelegte Behauptung, die gestrichen werden sollte. All das spricht für die Änderung von gestern. Was spricht so klar und eindeutig dagegen, dass sie wie Vandalismus behandelt und kommentarlos gelöscht wird? --91.64.245.77 08:11, 9. Dez. 2018 (CET)Beantworten

"omni modo facturus"

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Im Artikel heißt es, Frenz wäre angeblich als: "omni modo facturus" für den VS tätig gewesen. Das kann aber schon von daher nicht sein, da es sich dabei laut eigenem Artikel omni modo facturus um garkeine Berufsbezeichnung handelt, sondern eher im Gegenteil um jemanden, auf den ein V-Mann bzw. Anstifter einwirkt oder eingewirkt hat. Der Begriff ist im Strafrecht wichtig, um das Strafmaß für Täter zu bemessen, die eben omni modo facturi sind, d. h. "zur Straftat entschlossen". Es dürfte zu bezweifeln sein, daß der Satz im Artikel aussagen wollte, daß Frenz im Auftrag des VS: "zu einer Straftat entschlossen" war. Weitaus eher ist zu vermuten, daß eigentlich gemeint war, daß Frenz als Anstifter tätig war, nämlich eines omni modo facturus, dem hinterher der Prozeß gemacht wurde. Dieser Prozeß wurde eben nicht Frenz selber gemacht. --2003:EF:1700:B416:1153:F899:1326:C148 08:06, 18. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Lemma

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@DerSpezialist: Unter Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2024/April/18 geht es um die Angleichung von Kategorien- und Artikellemma, weshalb nun auch über letzteres mal wieder diskutiert wird. DynaMoToR (Diskussion) 13:28, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Das Lemma "V-Person" kann aus den in der Kategorie-Diskussion genannten Gründen gerne so bleiben. -- 🖅 16:40, 30. Apr. 2024 (CEST)Beantworten