Diskussion:Vaterrecht
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von In dubio pro dubio in Abschnitt Redirect auf Umgangsrecht
Ist der Redirect sinnvoll? Handelt es sich bei Vaterrecht nicht um einen juristischen Begriff? Das hat primär nichts mit einem Patriarchat zu tun. --Hypocrit 17:09, 27. Okt. 2008 (CET)
Redirect auf Umgangsrecht
[Quelltext bearbeiten]Macht keinen Sinn, da Umgangsrecht nicht nur im Vaterrecht aufgeht bzw. Vaterrecht nicht nur das Umgangsrecht umschließt. --Hypocrit 07:24, 29. Okt. 2008 (CET)
- siehe Diskussion:Väterrecht, mittlerweile hatte ich eine BKS eingerichtet sowie hierher weitergeleitet. Gruß--in dubio Zweifel? 19:03, 1. Jun. 2011 (CEST)