Diskussion:Vaterschaftsanerkennung
§ 1818a BGB
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel ist vom §1818a BGB die rede. Diesen Paragraph gibt es aber nicht (mehr). (nicht signierter Beitrag von 88.69.227.102 (Diskussion | Beiträge) 16:42, 17. Jun. 2009 (CEST))
- dürfte inzwischen erledigt sein; ein Verweis auf 1818a BGB ist nicht mehr drin --Giraldillo (Diskussion) 10:09, 28. Aug. 2014 (CEST)
Familienstand
[Quelltext bearbeiten]Zitat aus dem Artikel: "Überhaupt keine Eltern im juristischen Sinne hat ein Kind, dessen Familienstand unklar ist".
Wahrscheinlich stehe ich gerade einfach nur auf dem Schlauch, aber wie kann denn der Familienstand eines Kindes unklar sein? Welchen Familienstand soll ein Kind schon haben außer 'ledig'? Oder ist gemeint, wenn unklar ist, ob das Kind verwaist ist etc.?
Zitat aus dem Artikel zum Familienstand: "Der Familienstand einer Person gibt im Personenstandswesen an, ob diese ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist, oder eine entsprechende Rechtstellung bezüglich einer Lebenspartnerschaft besteht." --Pluralis 15:53, 10. Mär. 2010 (CET)
- habe das auf ein Kind, dessen "Herkunft ungeklärt" ist geändert. Der "Familienstand" ist m.E. in der Tat der falsche Begriff. --Giraldillo (Diskussion) 10:09, 28. Aug. 2014 (CEST)
Biologische Vaterschaft
[Quelltext bearbeiten]ist doch das was hier anerkannt wird und damit auch zur rechtlichen Vaterschaft führt.
Wenn ein Mann (mit Zustimmung der Kindsmutter) wahrheitswidrig die biologische Vaterschaft anerkennt ist das ein eleganter Weg um ein Adoptionsverfahren zu vermeiden. Und in vielen Fällen wird das auch eine Angelegenheit zwischen den Beteiligten bleiben.
Wenn es aber zur Vaterschaftsanfechtung kommt, ist der Punkt wahr oder unwahr wieder wichtig. --Eingangskontrolle (Diskussion) 16:00, 4. Jan. 2016 (CET)
Folgen für Steuerzahler
[Quelltext bearbeiten]Jonathans deutsch-afrikanische Familie kostet die Steuerzahler 1,5 Mio. jährlich --Falkmart (Diskussion) 20:59, 27. Feb. 2024 (CET)