Diskussion:Vaterunser

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Tagen von 77.3.133.94 in Abschnitt Jüdische Tradition?
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zum Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Vaterunser in der Kunst

[Quelltext bearbeiten]

Von meiner Diskussionsseite hier hin kopiert: Sehr geehrter Herr Steffani, für die freundliche Rückmeldung zur Veröffentlichung des Kapitels 'Vaterunser in der Kunst' sage ich Danke. Nun ist mir aufgefallen, dass ich einen relativ bekannten und bedeutenden Künstler im Bereich sakrale zeitgenössische Kunst übersehen hatte: Andreas Felger. Einen ergänzenden Text dazu habe ich formuliert und auf der Vaterunser-Seite als Änderung eingefügt. Nur ist dies schon eine Weile her und diese Ergänzung ist noch nicht gesichtet. Könnten Sie da behilflich sein? Vielen Dank und viele Grüße Ch. (nicht signierter Beitrag von Chri-Text (Diskussion | Beiträge) 19:38, 2. Dez. 2021 (CET))Beantworten

Da kann ich nicht helfen. @Schotterebene: hat die Änderung zurück gesetzt. Ich kann nicht beurteilen wir bedeutsam das Vaterunserwerk von Andreas Felger, deshalb halte ich mich da raus.—Hfst (Diskussion) 07:43, 3. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ich hatte - wie der Versionsgeschichte zu entnehmen ist - mit Hinweis auf die Belegpflicht zurückgesetzt; da die Information nicht im Artikel des Künstler zu finden ist, muss sie belegt werden. Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 07:50, 3. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Jüdische Tradition?

[Quelltext bearbeiten]

Ich kann die Bitte um die Vergebung der Sünden weder im Achtzehnbittengebet noch im Psalm 103 wiedererkennen. Gibt es andere Belege für eine jüdische Tradition? Außerdem verstehe ich den zweiten Halbsatz "wie auch wir vergeben..." nicht. Erstens riecht das nach einem "Deal": Wir vergeben/erlassen, also mach du, Gott (bzw. Vater), das auch! So ist es aber vermutlich nicht gemeint. Zweitens sind die Begriffe Schuld/Schuldiger arg unklar: "debitor" ist eigentlich ein zivilrechtlicher Begriff - "sich schuldig machen" iSv "Sünde" und "jemandem etwas schulden" sind aber zwei Paar Stiefel. Insofern stehen für mich die Urtextbegriffe erst einmal unter Verdacht: Die lateinischen und anderssprachigen Übersetzungen müssen keineswegs adäquat sein, auch, wenn die Übersetzer das geglaubt haben mögen. Geht es vielleicht wirklich ganz materiell um einen Schuldenerlaß im Sinne eines Erlaßjahres oder Schmitajahres? Das hätte eine jüdische Tradition. Und zur Frage Präsens oder Aorist: Wenn man es so versteht, daß die eigene Bereitschaft zur "Vergebung" bzw. ihre stattgefundene Praktizierung notwendige Voraussetzung für die Bitte um Vergebung und deren Erfüllung ist, wäre eine Vergangenheitsform angemessen: Wir haben geliefert, und jetzt du! Man muß das aber nicht so verstehen: Im NA steht "ἀφήκαμεν", also der Aorist (warum auch immer), aber "ἀφιομεν" kann man ja wohl auch als Verlaufsform auffassen, also in dem Sinn "selbstverständlich vergeben wir auch, wir tun das immer, wir haben es in der Vergangenheit getan und werden das in der Zukunft auch tun". Und zur Klärung dieser Frage wäre eine jüdische Tradition mit einschlägigen Parallelstellen echt hilfreich. Also: für mich besteht Exegesebedarf. (Und genau deswegen habe ich in den Artikel reingeschaut.) --77.3.133.94 04:26, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten