Diskussion:Veranstaltungsausfallversicherung

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 84.159.204.31 in Abschnitt Veranstaltungsausfallversicherung
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Veranstaltungsausfallversicherung

[Quelltext bearbeiten]

der Artikel "Veranstaltungsausfallversicherung" enthält leider ein paar Fehler:

- die Veranstaltungsausfallversicherung ist keine Unterart der Transportversicherung. Es ist eine reine Vermögenschadenversicherung, vergleichbar mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung. In früheren Jahren haben einige Versicherer (die es heute gar nicht mehr gibt), die Veranstaltungsausfallversicherung in der Transportversicherung mitgeführt, weil die Transportversicherung sowohl von Versicherungsvertragsgesetz wie auch vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen "in Ruhe gelassen" wurde. Nur das war der Grund.

- Die Veranstaltungsausfallversicherung ist seit mitte der Achziger Jahre auf dem Markt.

- Es gibt nur sehr wenige Spezialversicherungsmakler, um genau zu sein, es sind vier.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Eberhard (nicht signierter Beitrag von 195.30.42.30 (Diskussion | Beiträge) 15:23, 2. Jul 2009 (CEST))

Wetterrisiken sind in der so genannten Form A ebenfalls ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz bei Gefahr für Leib und Leben oder bei Unbespielbarkeit der Veranstaltungsstätte durch Extremwetter muss ggf. mittels einer zusätzlichen Klausel eingeschlossen werden. Die Wetterklausel (auch adverse weather-Klausel) unterscheidet sich bei den Versicherern hinsichtlich der dort definierten Wetterereignisse bzw. kann von den Spezialmaklern individuell mit den Versicherern verhandelt werden.

Auch die Mitversicherung der Terror-/Attentatsandrohung bis hin zum Terror/Attentat ist verhandelbar.

Beste Grüße

Mark Höhne (nicht signierter Beitrag von 84.159.204.31 (Diskussion) 20:36, 2. Jan. 2014 (CET))Beantworten