Diskussion:Verband der Freien Sparkassen

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Goegeo
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freie Sparkassen sollen Sparkassen sein, die nicht die Rechtform AdÖR haben? Dann müsste doch z.B. die Haspa auch eine freie Sparkasse sein!

Nein, so wie ich es glaube gelernt zu haben, ist eine freie Sparkasse eine Sparkasse, nicht nicht vollständig im Besitz einer öffentlichen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Landkreis, Bundesland) ist: z.B. (bis letztes Jahr) die Frankfurter Sparkasse, welche bis dahin mehrheitlich der Polytechnischen Gesellschaft gehörte. Aber ich lasse mich gerne korrigieren, nur dann bitte mit Quelle. --212.144.132.47 15:33, 20. Jul 2006 (CEST)

Die Haspa besteht meines Wissens weiter als Juristische Person alten Hamburger Rechts, sie hat lediglich für das operative Geschäft die Haspa AG gegründet, die sich derzeit in 100%igem Besitz der "Alt-Haspa" befindet. --84.142.76.73 10:14, 30. Jul 2006 (CEST)

Ich habe bei einer schleswig-holsteinischen freien öffentlichen Sparkasse gelernt. Gemäß § 33 I Sparkassengesetz für Schleswig-Holstein findet sich die folgende Definition für freie öffentliche Sparkassen, für die in Schleswig-Holstein synonym der Begriff "Sparkassen des Privatrechts" gebraucht wird.
"Sparkassen, die von einer Stiftung, einem rechtsfähigen Verein oder einer Aktiengesellschaft betrieben werden, sind öffentliche Sparkassen. Sie sind selbständige Unternehmen mit der Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen."
Dabei gilt für den Begriff "öffentlich", dass die Sparkassen einem öffentlichen Auftrag folgen. Sie sind gleichzeitig keine "öffentlich-rechtlichen Sparkassen", da sie in einer Gesellschaftsform des Privatrechts betrieben werden (AG, Stiftung, Verein sind Rechtsnormen des BGB). Sie können also keine Anstalten des öffentlichen Rechts sein. Mit anderen Worten: Eine freie öffentliche Sparkasse ist niemals eine AdÖR, sondern sind stets in einer privatrechtlichen Gesellschaftsform (BGB, HGB) organisiert.--goegeo 15:32, 25. Apr. 2007 (CEST)Beantworten