Diskussion:Verbot

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von KaiMärtins in Abschnitt Datum unschlüssig
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Weiß jemand was mit " Dann ferner die gesellschaftlichen Verbote, die hart an der Grenze zu den moralischen Pflichten des Einzelnen innerhalb seiner gesellschaftlichen Gruppe gehören" gemeint sein könnte. --Dirk33 22:01, 16. Apr 2004 (CEST)

Ich würde sagen, es sind Verbote gemeint, die gegen die Moral verstoßen. Oder was muss man da noch verstehen? --Blaselfasel 23:00, 16. Apr 2004 (CEST)

Ich finde, diesen Eintrag sollte man total löschen, denn jedes Kind weiß, was ein "Verbot" ist, und es gibt nichts Interessantes dazu zu sagen. Alltägliche Wörter, die sowieso jeder kennt, gehören nicht in eine Enzyklopädie. Svenwalper 14:14, 17. Apr 2004 (CEST)

Ich halte einen Artikel über das Verbot an sich schon für sinnvoll. Was passiert zum Beispiel, wenn ich ein Verbot missachte? Hab ich dann eine Straftat begangen, oder eine Ordnungswidrigkeit, oder noch was anderes? Wie unterscheiden sich die entsprechenden Verbote? Ich finde, das sind schon Dinge, die nicht jedes Kind weiß. --SirJective 21:57, 18. Apr 2004 (CEST)

Ladenschlussgesetz

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Ist das Öffnungsverbot des Ladenschlussgesetzes ein absolutes Verbot oder ein relatives Verbot? --84.61.30.26 13:22, 29. Nov 2005 (CET)

Verbieten müsste verboten werden

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Das Verbieten müsste verboten werden, genau wie das Sinnlose auch das Sinnvolle sein kann. Aber so etwas wird immer gleich als Gaga und als nichts Ernsthaftes dargestellt. Wartet aber mal 10 Jahre ab, dann sprechen wir uns hier wieder.

Tom 4.8.2006

Es gibt im BGB den § 226, Schikaneverbot. Dies wäre ein sinvolles Verbot, denn es soll die Menschen vor Rechtsmissbrauch schützen. Da aber die Richter Deinem Vorschlag folgen und den § 226 vollkommen ignorieren, kommt es eben zu der Prozessflut die wir z. Zt. haben.

Michael 17.09.2006

Verbote können auch sinnvoll sein!

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Was mich am Artikel und der Diskussion stört: Viele Verbote sind ja sinnvoll, da sie den Adressaten oder andere Menschen schützen.

Beispiel: Verbot, offenes Feuer an Tankstellen zu entzünden.

Hans 21.02.2007 (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von CarpeRete (DiskussionBeiträge) --Bubo 21:57, 21. Feb. 2007 (CET)) Beantworten

Wo im Artikel wird das denn bestritten? --Bubo 21:57, 21. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Wird nicht bestritten, sollte aber auch herausgearbeitet werden! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von CarpeRete (DiskussionBeiträge) --Bubo 21:10, 25. Feb. 2007 (CET)) Beantworten

Sei mutig! --Bubo 21:10, 25. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ziel des Verbotes

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1. "Die strikte Untersagung bestimmten Verhaltens ist das Ziel des Verbotes" 2. "Begrifflich ist ein Verbot eine Untersagung"

Damit sagt 1.: Das Strikte Verbot eines Verhaltens ist das Ziel des Verbotes. Das ist wenig zufrieden stellend. Tatsächlich ist vielmehr es das Ziel eines Verbotes, ein Verhaltens zu unterbinden.

--87.183.139.239 18:17, 20. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Verbotsarten im deutschen Recht

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Gibt es einen Unterschied zwischen "verboten", "streng verboten" und "strengstens verboten"? Möglicherweise wird ein Verstoss gegen ein normales Verbot nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, ein Verstoss gegen ein strenges Verbot als Straftat? Ich kenn mich da nicht aus. Würde mich mal sehr interessieren. (nicht signierter Beitrag von 80.137.227.129 (Diskussion) 15:10, 30. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

@80.137.227.129 Wirksamkeit

Gehört zur Wirksamkeit eines Verbotes nicht auch, dass die Einhaltung kontrolliert werden kann und nicht Nichteinhaltung strafbewehrt ist? 91.137.31.16 19:12, 23. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Liste von Verboten

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Jemand hat eine Liste von Verboten aus dem Artikel entfernt. Soll diese Liste wieder in den Artikel rein? --84.61.167.13 17:04, 16. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Nein. Eine reine Aufzählung unterschiedlicher Verbote trägt nichts zum Verständnis bei. --Bubo 17:09, 16. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Warum hat Wikipedia keine Liste der Verbote, bzw. Liste von Verboten? --84.61.167.13 17:58, 16. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Wikipedia:Listen kennst Du schon? --Bubo 18:03, 16. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Ich möchte, dass die Liste von Verboten, die aus dem Artikel Verbot entfernt wurde, in einen neuen Artikel Liste von Verboten ausgelagert wird. --84.61.167.13 18:06, 16. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Kritik an Verboten / Verbotskultur

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Hallo, ich finde, es sollte ein Abschnitt "Verbotskritik" oder "Verbotskultur" ergänzt werden. Es gibt gesellschaftliche Tendenzen, jede Kleinigkeit zu regeln - und das vor allem über Verbote. Über die EU-Ebene noch gar nicht gesprochen, das findet ja schon im kommunalen Rahmen statt. Artikel gibt es dazu einige (vor allem im Zuge der Veggieday-Diskussion kam vieles), siehe etwa Handelsblatt: Willkommen in der Nanny-Republik. VG Horst-schlaemma (Diskussion) 18:18, 18. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Etymologie und allgemeine Bedeutung / "Restriktion" als Synonym von "Verbot"

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Benutzer:Chiananda entfernte das belegte Synonym „Restriktion“ (siehe https://www.duden.de/rechtschreibung/Restriktion) mit der Begründung "Wikipedia ist kein Wörterbuch". Hier geht es jedoch nicht um die Erstellung eines Wörterbuchs, sondern um die Darstellung der Etymologie und allgemeinen Bedeutung von "Verbot". Deshalb halte ich die entfernte Erwähnung für wichtig. --Bernd Bergmann (Diskussion) 23:11, 6. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Genau, siehe „Wikipedia: Wikipedia ist kein Wörterbuch“ – entsprechend werden auch nicht mithilfe des Duden alle möglichen Synonyme gesammelt, und erst recht nicht, um eines an 2 Grimmsche Belege zu kleben. --Chiananda (Diskussion) 17:43, 7. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Geht es dir wirklich nur um die Qualität des Belegs? Oder bezweifelst du grundsätzlich, ob "Restriktion" synonym zu "Verbot" verwendbar ist? --Bernd Bergmann (Diskussion) 21:47, 7. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Nö, bestreite ich nicht, viele Worte sind vielfältig verwendbar, auch „Restriktion“ kann für alles Mögliche verwendet werden – einen verbindlichen Zusammenhang mit dem Rechtsbereich kann ich aber nicht erkennen. Dort scheint sich dazu auch kein Artikel(abschnitt) finden zu lassen. Verwunderlich ist ja, dass deine wiederholte Einfügung von „Restriktion (Recht)“ in die BKS "Restriktion" nicht umseitig unter "Verbot #Rechtslehre" auftaucht. Stattdessen wolltest du es im Abschnitt "Etymologie und allgemeine Bedeutung" zu den Ausführungen vergangener Jahrhunderte dazuquetschen – die kannten den Ausdruck „Restriktion“ aber gar nicht. Und dann hast du noch selbige BKS umseitig verlinkt – auch darin kann ich keinen Sinn erkennen.
Mir geht es sowohl um den fachkundlichen Zusammenhang, als auch um die Qualität des Belegs: Der umseitige Artikel ist mit seinem gesammelten Bla-Bla hart an der Löschgrenze, und da muss nicht noch weiteres Allerweltszeug zugefügt werden. Und die Aussage vom Duden zu „Restriktion“ („Bedeutungen (2): a) Einschränkung, Beschränkung (von jemandes Rechten, Befugnissen, Möglichkeiten) – Gebrauch: bildungssprachlich – Beispiel: jemandem Restriktionen auferlegen“) können nicht dazu dienen, die Lemmafähigkeit oder fachliche Anerkennung eines Synonyms belegen.
Dir scheint es ja nur um Wortbedeutungen zu gehen. --Chiananda (Diskussion) 21:08, 8. Jan. 2020 (CET)Beantworten
  • Unter "Verbot#Rechtslehre" erscheint mir die Erwähnung von "Restriktion" abwegig. Es geht um ein Synonym - und das gehört in den Abschnitt "... und allgemeine Bedeutung" und hat erstmal nichts mit "Ausführungen vergangener Jahrhunderte" zu tun. Auch die Begriffe „Weisung“, „Gerichtsbarkeit“ und „Gewalt“ werden bis in die heutige Zeit verwendet.
  • Dein Anliegen, den Artikel nicht mit unrelevanten Inhalten aufzublähen, kann ich gut nachvollziehen. Allerdings sind Synonyme doch kein "Allerweltszeug", sondern durchaus relevant. Auch deshalb, weil Synonyme oft als Suchbegriffe verwendet werden. Wer nach "Restriktion" sucht, soll deshalb auch den Eintrag "Verbot" finden können!
  • Dass du "einen verbindlichen Zusammenhang mit dem Rechtsbereich ... nicht erkennen" kannst, ist für mich kaum zu begreifen, zumal der Duden diese Verbindung auch sieht. Du solltest auf der verlinkten Duden-Seite weiter runterscrollen. Dort heißt es klar: "Synonyme zu Restriktion: ... Verbot".
  • Dass der Duden im Sinne von Wikipedia:Belege keine zuverlässige Informationsquelle sein soll, halte ich für eine sehr gewagte These.
--Bernd Bergmann (Diskussion) 18:41, 10. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Nein, denn Wikipedia sortiert Begriffe, nicht Wörter. Deshalb passt deine Formulierung „Wer nach "Restriktion" sucht, soll deshalb auch den Eintrag "Verbot" finden können!“ so gar nicht: Die enzyklopädische Behandlung einer Begrifflichkeit muss auch ihre "offiziellen" Bezeichner erklären und belegen, aber nicht, welche Benennung Hinz und Kunz verwenden. Für die Relevanz der Zuordnung reicht eben nicht ein Wörterbuch (außerdem hat die Wikipedia mit dem Wikitonary ihr eigenes, strikt abgetrenntes). Vor allem nicht, wo der Artikelabschnitt sich (bisher) nur auf qualitative Belege stützt, und nicht alle möglichen Synonyme ansammelt. Gruß --Chiananda (Diskussion) 00:40, 11. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Bitte lies nochmal in Wikipedia:Wikipedia ist kein Wörterbuch: "Neben den Sachthemen dürfen auch Fremdwörter und Lehnwörter, veraltete deutsche und wichtige dialektale Wörter in eigenen Artikeln erklärt werden, sofern diese Eingang in Literatur und deutschen Sprachschatz gefunden haben." Außerdem: "Es wäre sinnlos, unter jedem Stichwort denselben Sachverhalt aufs Neue zu beschreiben. Durch die Weiterleitungen von Synonymstichwörtern auf den Hauptbegriff (unter dem dann der betreffende Text zu finden ist) werden Redundanzen vermieden – also dass es für ein und denselben Gegenstand verschiedene Artikel gibt, die bestenfalls unmöglich auf demselben Aktualitätsstand zu halten sind und sich schlimmstenfalls komplett auseinanderentwickeln."
Du bestreitest nicht, dass "Restriktion" synonym zu "Verbot" verwendbar ist. Dann sollte auch durch Weiterleitung von Restriktion auf Verbot verwiesen werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Synonymität bei der enzyklopädischen Behandlung des Begriffes "Verbot" auch erwähnt ist. Darum geht es mir hier, denn das wird auch bei vielen anderen Wikipedia-Einträgen so gehandhabt. Es geht nicht darum, welche Benennung "Hunz und Kunz" verwenden, sondern welche Benennungen relevant sind. Dass die Benennung "Restriktion" relevant ist, belegt der Duden. (Es geht also nicht darum, dass der Duden den Begriff erklären würde.) Wie die Erwähnung von "Restriktion" im Begriff "Verbot" konkret erfolgt, darüber können wir gern diskutieren. --Bernd Bergmann (Diskussion) 11:59, 11. Jan. 2020 (CET)Beantworten
@Chiananda: Du hattest reichlich Zeit, dich mit meinem Argument zu beschäftigen. Wenn du darauf nichts mehr zu entgegnen hast, würde ich den Begriff wieder einfügen. --Bernd Bergmann (Diskussion) 15:27, 25. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Siehst du hier irgendwo einen Konsens?
"Restriktion" bedeutet "Einschränkung" und deckt sich nicht mit "Verbot", kann also auch begrifflich nicht gleichgesetzt werden. Gruß --Chiananda (Diskussion) 15:37, 25. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Ob "Restriktion" sich nicht mit "Verbot" deckt, kannst doch du nicht bestimmen. Bist du klüger als der Duden? Der belegt die Synonymität! Eine Diskussion kann doch nicht darin bestehen, dass man die Argumente des anderen ignoriert. Man sollte auch darauf eingehen. Sofern du dazu nicht bereit bist, werden wir schwerlich zu einem Konsens kommen. --Bernd Bergmann (Diskussion) 20:16, 25. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Kleine Anmerkung: Falls jemand den Beleg sucht, dessen Webseite hat sich inzwischen geändert: https://www.duden.de/synonyme/Restriktion --Bernd Bergmann (Diskussion) 20:29, 25. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Hör bitte auf, den Duden als Beleg für Relevanz in der deutschsprachigen Wikipedia heranzuziehen – wir sind eine Enzyklopädie, die Begriffe behandelt, kein Wörterbuch (vergleiche Begriff vs. Bezeichnung). Welchen Namen die Begriffe tragen, wird rein fachkundlich bestimmt (in manchen Fällen amtlich), nicht durch die Dudenredaktion; die hält nur den Gebrauch von Ausdrücken fest. Gruß --Chiananda (Diskussion) 22:07, 25. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Benutzer:Chiananda unterliegt offenbar einem Missverständnis: Hier muss kein Begriff erklärt werden. "Verbot" ist bereits erklärt. Es geht stattdessen um die Verwendung eines Synonyms für das Wort "Verbot". --Bernd Bergmann (Diskussion) 23:17, 9. Nov. 2020 (CET)Beantworten

3M: Die Auflistung unter Syonymen bedeutet keine exakte Bedeutungsgleichheit (auch wenn Synonym das eigentlich meint). Die tatsächliche Bedeutungsgleichheit hängt vom Kontext ab. "Restriktion" heißt eigentlich "Einschränkung" und ist somit als Teilverbot aufzufassen. Schon das legt eher den Verzicht auf die Erwähnung nahe. Vor allem aber kann ich in der Erwähnung den nötigen Mehrwert nicht erkennen. MBxd1 (Diskussion) 00:01, 9. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Der Mehrwert besteht darin, dass mit der Begriffbeschreibung von "Verbot" zugleich auch eine Bedeutungsvariante von "Restriktion" mit erklärt wird. --Bernd Bergmann (Diskussion) 23:17, 9. Nov. 2020 (CET)Beantworten

3M:: Der Aufzählung von Synonymen sollte man es nicht hinzufügen, da es eben nicht und auch nicht fast bedeutungsgleich ist. Man könnte das Problem dadurch lösen, dass man ergänzt, dass eine Restriktion ein teilweises Verbot ist, aber Wikipedia ist eigentlich kein Wörterbuch. --Lord Castlepool (Diskussion) 08:12, 11. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Abschnitt „Etymologie und allgemeine Bedeutung“

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Der erste Satz des oben genannten Abschnitts lautet:

Verbot, erscheint im Mittelhochdeutschen als verpôt, zu ahd. ferpiotan „verbieten “, und steht in sprachlicher Nähe zu Gebot (ahd. kapot, gipot u. a.), auch in der Form bot (wie in unbotmäßig), im Bedeutungsaspekt „Weisung“, „Gerichtsbarkeit“, „Gewalt“.

Es wurde scheinbar versucht, alle wichtigen Infos in einen Satz zu packen. Mir scheint, dabei hat die Verständlichkeit arg gelitten (ganz zu schweigen davon, dass hier falsch Kommata gesetzt werden). Besonders beim letzten Halbsatz zum „Bedeutungsaspekt“ wird mir überhaupt nicht klar, was mir hier gesagt werden soll. Gibt es Vorschläge, wie das ganze umgeschrieben werden könnte? --Gelbes Tempo (Diskussion) 15:39, 19. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Datum unschlüssig

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Johann August Eberhard starb bereits 1809 laut seinem Wikipediaeintrag, in diesem Artikel heißt es allerdings:

Zur Unterscheidung von Verbot und Untersagung schreibt Johann August Eberhard 1837

Die genannte Quelle ist die 8. Auflage, die 1837 veröffentlicht wurde. Ich kenne mich nicht allzu gut mit Angaben von Daten aus, dieser Eintrag wirkt dennoch unschlüssig für mich. Kann sich das jemand vielleicht mal anschauen der sich besser damit auskennt. Alternativ könnte man auch das Datum löschen. --KaiMärtins (Diskussion) 11:22, 9. Mär. 2024 (CET)Beantworten