Diskussion:Verbotsgesetz 1947
Hakenkreuz?
[Quelltext bearbeiten]Im ganzen Artikel kommt keines der Worte Hakenkreuz, Symbol oder Zeichen vor.
Die Hakenkreuz-Rune ist jedoch augenscheinliches, und besonders bekanntes Merkmal für Deklaration oder Propaganda.
Eine Aussage dazu fehlt. Helium4 (Diskussion) 20:32, 11. Mai 2023 (CEST)
- Kenne mich mit dem österreichischen Recht nicht so aus, aber ist da nicht eher das Abzeichengesetz einschlägig? --Pistazienfresser (Diskussion) 20:41, 11. Mai 2023 (CEST)
Novelle
[Quelltext bearbeiten]Im Text heißt es "Der Schillingbetrag im Gesetz wurde seit 1945 nie wertangepasst oder auf Euro umgestellt". Allerdings steht im verlinkten Gesetz "mit Geldstrafe bis zu 10 000 Euro" (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005212). Es scheint, als sei der Artikel nicht mehr aktuell. -- Live Long and Prosper Motte001 • Diskussion • 22:25, 12. Mai 2024 (CEST)
Deutsches Pendant
[Quelltext bearbeiten]Mir fehlt ein Hinweis (ggf als Siehe auch) auf eine entsprechende gesetzliche Regelung in Deutschland, vielleicht kann das jemand ergänzen? --0000ff (Diskussion) 13:52, 15. Jun. 2024 (CEST)
- Unter Siehe auch standen schon deutsche Regelungen, habe eine weitere ergänzt. Eine genaue deutsche Entsprechung dürfte es nicht geben. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:32, 15. Jun. 2024 (CEST)
- merci! --0000ff (Diskussion) 00:24, 16. Jun. 2024 (CEST)