Diskussion:Verbreitungsverbot
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:DF:1F06:8E52:C8F0:EDAB:579:13AC in Abschnitt Anleitungen
Was ist juristisch gesehen Verbreitung?
[Quelltext bearbeiten]Wird private, unentgeltliche Weitergabe von betroffenem Material oder das blose weitergeben von download Links im Sinne des Verbreitungsverbotes als Verbreitung klassifiziert? 79.239.146.232 14:22, 21. Aug. 2010 (CEST)
- Beides. Weitergabe ist immer Verbreitung, es interessiert dabei nicht, ob damit eine Vergütung, eine Geschäftsmässigkeit oder eine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Download-Links oder URL-Angaben sind ebenso Zugänglichmachung wie eine Vorführung. Auch wer privat handelt, macht sich strafbar. (nicht signierter Beitrag von 89.204.155.192 (Diskussion) 23:23, 15. Dez. 2011 (CET))
Anleitungen
[Quelltext bearbeiten]In wie weit fallen Anleitungen für die Herstellung von Sprengstoffen, zur Überlistung von Alarmanlagen, zum Knacken von Tresoren unter das Verbreitungsverbot? --2003:DF:1F06:8E52:C8F0:EDAB:579:13AC 13:22, 7. Aug. 2023 (CEST)