Diskussion:Verbundgeschäft

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 145.226.94.43 in Abschnitt Verbesserungsvorschläge
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Verbesserungsvorschläge

[Quelltext bearbeiten]

Es bietet sich an zwischen Verbundgeschäften und Kopplungsgeschäften zu unterscheiden, da sie zwei voneinander verschiedene Rechtsinstitute bezeichnen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen. (nicht signierter Beitrag von 145.226.94.43 (Diskussion) 10:36, 27. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

"Derartige Abhängigkeiten erfüllen - insbesondere bei Kapitalanlage- und Finanzgeschäften - sehr häufig den Tatbestand der Sittenwidrigkeit."

Das müsste man näher ausführen. Schließlich ist es nicht per se sittenwidrig, zwei Verträge miteinander zu verbinden, vgl. die verbundenen Verträge (§ 358 III BGB).

"Wird der Tatbestand der Sittenwidrigkeit zweifelsfrei, z.B. auf gerichtlichem Wege festgestellt, so führt dieses [...]"

Die Sittenwidrigkeit führt zur Nichtigkeit, nicht die zweifelsfreie Feststellung der Sittenwidrigkeit. Ob man die Sittenwidrigkeit später vor Gericht beweisen kann, steht auf einem anderen Blatt (Recht haben und Recht bekommen ...)

"[...] in der Regel nicht nur zum Schadenersatz [...]"

Gemäß welcher Norm? Sittenwidrigkeit führt nicht grundsätzlich zu einem Schadensersatzanspruch. Da müssen schon noch besondere Umstände hinzutreten (etwa c.i.c. oder vorsätzliche Schädigung, § 826 BGB).

"[...] des Geschäftemachers gegenüber dem Vertragschließenden [...]"

Beide Vertragspartner sind Vertragschließende und machen ein Geschäft. :)

"Die bisherige Rechtsprechung - in Deutschland insbesondere durch den BGH - ist hier sehr eindeutig."

Nämlich?

"Die nachfolgend genannten Urteile haben [...] direkte Auswirkungen auf die Ausbildung von Bank- und Versicherungskaufleuten."

Der Satz erscheint mir entbehrlich. Wenn ein Urteil Wirkung auf die künftige Rechtsprechung hat, liegt es doch auf der Hand, dass sich dies auch auf die juristische Schulung auswirkt.

"[...] z.B. in den Studiengängen der Berufsakademie Heidenheim [...]"

Was hebt die Studiengänge der BA Heidenheim denn hervor, dass sie hier genannt werden?

Grüße -- kh80 •?!• 01:21, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten