Diskussion:Verdeckter Ermittler
Link "Studium" Ermittler
[Quelltext bearbeiten]Der Link zum "Studium" ist äußerst unseriös, ich habe "privat" davor geschrieben, damit es weniger offiziell erscheint
- Dann schmeiss ihn doch raus? Widersprach eh WP:WEB. --Cjesch 12:24, 7. Mai 2007 (CEST)
Zeugen ohne Belehrung befragen
[Quelltext bearbeiten]Dass VE einfach so Zeugen, welche eigentlich gegenüber der Strafverfolgungsbehörde nichts sagen wollen, befragen können, stimmt nicht. Nachzulesen ist dies nicht zuletzt unter dem Beitrag von Gunnar Duttge zu dem BGH-Urteil 3 StR 104 / 07 in der JZ 2008, Seite 261. Zitat des Resümees: "Ein Verdeckter Ermittler darf einen Beschuldigten, der sich auf sein Schweigerecht berufen hat, nicht unter Ausnutzung eines geschaffenen Vertrauenverhältnisses beharrlich zu einer Aussage drängen und ihm in einer vernehmungsähnlichen Befragung Äußerungen zum Tatgeschehen entlocken. Eine solche Beweisgewinnung verstößt gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten und hat regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot zur Folge." (nicht signierter Beitrag von 92.224.80.17 (Diskussion | Beiträge) 01:27, 1. Apr. 2010 (CEST))
"Bekannte Fälle" Beleg für Einsatz in rechtsradikaler Szene?
[Quelltext bearbeiten]Dass 2011 verdeckte Ermittler in der rechtsradikalen Szene eingesetzt waren, wird durch den verlinkten Stern-Artikel nicht belegt. Trotz Dachzeile geht es darin nur um V-Leute. Gibt es einen besseren Beleg? --Mbutscher (Diskussion) 00:04, 5. Nov. 2018 (CET)
verdeckter Ermittler
[Quelltext bearbeiten]Verdeckter Ermittler ist doch kein so feststehender Begriffs, dass das v großgeschrieben werden muss. Im Satz sollte es verdeckter Ermittler heißen, vgl.: https://www.duden.de/rechtschreibung/Lockspitzel --Christian140 (Diskussion) 18:58, 16. Mai 2020 (CEST)
Wohnung des Berechtigten betreten
[Quelltext bearbeiten]Mir als Laie bleibt nach dem Lesen unklar, wer in dem Zusammenhang der "Berechtigte" ist. Könnte man das anders Formulieren? --Quallyptus (Diskussion) 23:16, 26. Jul. 2021 (CEST)
- Nach Lesen der Norm habe ich noch „mit Einverständnis“ ergänzt, der Satz ergab vorher auch für mich keinen Sinn.--Pistazienfresser (Diskussion) 23:26, 26. Jul. 2021 (CEST)