Diskussion:Verein zur Förderung der Demokratie und Weltoffenheit
Abschnitt Weblinks - vollständige Löschung der beiden Webadressen
[Quelltext bearbeiten]Nutzer @Succo hat den benannten Abschnitt lt. Versionsgeschichte "23:26, 6. Aug. 2024" bei unterlassener Abwägung der unten angeführten Wiki-Regeln vollständig und ungeprüft gelöscht. Die von Succo angeführte Begründung ist ohne Detailangaben und kann der nachfolgenden Beweisführung nicht standhalten.
Die Löschung ist mindestens ein Verstoß nach Wikipedia:Weblinks -> Abschnitt:Regeln -> Nr. 3 -> und ist nach allen Sätzen (1,2,3) erhaltenswürdig, insbesondere nach Satz 3: "Ist bereits eine andere Website zum Lemma verlinkt, so sollten möglicherweise zusätzlich existente Webauftritte in sozialen Netzwerken nur dann verlinkt werden, wenn diese deutlich über eine inhaltliche Kopie hinausgehen."
Der Internetauftritt des Vereins existiert zwar, entzieht sich aber seit einem langen Zeitraum einer Aktualisierung (ab 2020). Der von Succos Löschung betroffene Verein kommuniziert seit diesem längeren Zeitraum nur noch über seinen Facebookauftritt, der sich inhaltlich erheblich vom normalem Internetauftritt abhebt.
Somit ist auch nach Wikipedia Wikipedia:Weblinks -> Abschnitt:Allgemeines -> laut dem Satz "Wikipedia ist ein Projekt zum Aufbau einer Enzyklopädie und keine Linksammlung." mit nur zwei benanten "Links" keine unerwünschte Linksammlung gegeben.
1. Die Entfernung des Internetauftritts des Vereins ist generell unzulässig
2. Der Abschnitt Weblinks stellt mit nur zwei Webadressen keine unzulässig ausufernde Linksammlung dar
3. Die Benennung des Facebookauftritts ist nach oben benannter Weblink-Regel, Abschnitt:Regeln, Regel Nr. 3, Satz 3 in diesem Fall zulässig
4. Succos Hinweis zu seiner vollständigen Löschung mit der verkürzt bequemen Begründung "Weblinks: bitte WP:WEB beachten" ist eine unzureichende Begründung ohne Detailangaben, die zu einer Missachtung der gegebenen und angeführten Regeln an mindestens einer, meines Erachtens sogar an zwei Stellen führte. Die vor der Löschung unterlassene Prüfung nach Aktualität und dem Einklang zu den oben benannten Regeln von nur zwei Internetadressen ist in dem somit sehr überschaubaren Maß zudem inakzeptabel und stellt auch keine unzumutbare Vorgehensweise dar.
Der gelöschte Abschnitt Weblinks bedarf der Wiederherstellung. Der Link zu Facebook ist begründet mit den dargelegten Regeln vereinbar und daher ebenso zu erhalten. --Pseudonym1409 (Diskussion) 15:59, 4. Okt. 2024 (CEST)
- Ich kenne den Verein nicht, aber die Argumentation von Pseudonym1409 ist sehr detailreich und schlüssig. Ich schließe mich dem an und stelle die Links wieder her. --Alex42 (Diskussion) 14:43, 7. Okt. 2024 (CEST)