Diskussion:Vereinsrecht (Schweiz)
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Keimzelle in Abschnitt Fehler bei der Gruendung eines Schweizer Vereins {Übertrag von Diskussion:Vereinsrecht (Deutschland) }
Fehler bei der Gruendung eines Schweizer Vereins {Übertrag von Diskussion:Vereinsrecht (Deutschland) }
[Quelltext bearbeiten]Da steht: "Dazu müssen zumindest drei Personen Statuten erstellen und die Organe bestellen..." Meines wissens nach muessen das nur zwei Personen sein. Kann das jemand bestaetigen? --Stormbringer 09:41, 20. Jan. 2009 (CEST)
- Im ZGB steht nichts davon, wieviele Personen ein Verein haben muss. Logischerweise muss er aus mindestens einer Person bestehen, damit ein Vorstand gewählt werden kann :o) --Keimzelle talk 13:12, 25. Mär. 2010 (CET)