Diskussion:Verfahren um jüdische Vermögen bei Schweizer Banken
Unklar
[Quelltext bearbeiten]Mir ist nach dem Lesen weniger klar als vorher. Wer entschädigt wen für welchen Schaden? Wurden wirklich "die Vermögen" entschädigt? Oder doch eher geschädigte Menschen? Oder deren Erben? Oder eine nationale Organisation? Bitte um Aufklärung, so kann das nicht bleiben. --Negerfreund 09:59, 16. Dez. 2006 (CET)
- Wer entschädigt wen für welchen Schaden?
- UBS, Credit Suisse und andere Banken entschädigten dafür, das sie deutsch-jüdische Depot- und Kontenvermögen besassen, die durch den Tod der Besitzer nach 1945 nicht mehr abgerufen wurden.
- Wurden wirklich "die Vermögen" entschädigt?
- Die Besitzer von Depot- und Konto-Einlagen bzw. deren Erben, wie genannt.
- Oder doch eher geschädigte Menschen? Oder deren Erben? Oder eine nationale Organisation?
- jein. naturgemäss die Erben. Da nicht genug Erben gefunden wurden verblieb der grösste Teil des Geldes direkt bem Claims Resolution Tribunal. Was die damit taten müsste noch dargestellt werden, war aber nicht mehr Bestandteil des Verfahrens.--Kilima8 10:35, 20. Dez. 2006 (CET)
Gab es Kritik an dem Verfahren??? Also bei Norman Finkelstein lese ich, dass es Kritik an dem verfahren gab. Wie sah es im allgemeinen aus? Kritik in der Schweiz? Kritik von seiten der Opferverbände etc. --134.147.117.96 16:48, 19. Dez. 2006 (CET)
- Was die Schweizer kritisierten steht im Text, was Finkelstein auch im Hinblick auf die Opferentschädigung sagte, ergänze es.--Kilima8 10:35, 20. Dez. 2006 (CET)
Hoi Kilima, vielen Dank für die Aufklärung. Nur falls Du es wissen solltest, wie ist denn eigentlich die "normale" Rechtslage in der Schweiz, wenn der Kontoinhaber verschollen geht, un dkeine Erben bekannt sind? Wg. Bankgeheimnis können die Konten ja nicht öffentlich "ausgeschrieben" werden. --Négrophile 20:53, 20. Dez. 2006 (CET)
o.k., schon gefunden.--Négrophile 06:10, 21. Dez. 2006 (CET)
Unklar bleibt auch, was die "Entschädigungs"-Forderung des WJC bedeutete. Scheint so, dass es hier nicht um die effektiven Vermögensforderungen der Erben ging, sondern um zusätzliche Genugtuung, weil die Banken nicht aktiv die Berechtigten gesucht haben. Falls ja, war das IMO ein ziemlich starkes Stück, hier zusätzl. über 1 Milliarde zu fordern - schliesslich konnten sich die Erben ja auch von sich aus darum bemühen; dass das grossteils in die Schweiz mit dem Bankgeheimnis floss, war ja naheliegend! Und zudem hatten die Banken ja offenbar bereits vorher "55.000 Konten freigegeben"! Dass UBS und CS in einem aussergerichtlichen Vergleich teils auf das eingetreten sind letztlich, lässt sich einzig damit erklären, dass sie sich weiteren Image-Schaden mit Negativ-Schlagzeilen ersparen wollten. Stimmts? Bitte ergänzen.--2A02:1206:455F:1280:DFF:812C:D17A:44EA 12:00, 12. Aug. 2018 (CEST)
Die Absichtserklärung muss übrigens logischerweise nach der Einigung, also am 2. Mai 1998 gewesen sein!--2A02:1206:455F:1280:DFF:812C:D17A:44EA 12:16, 12. Aug. 2018 (CEST)
Umsetzung > ?
[Quelltext bearbeiten]"Die UEK beendete ihre Tätigkeit 2002": Gemeint ist wohl die Volcker-Komm., die UEK hatte einen ganz anderen Auftrag und ist hier ansonsten gar nicht erwähnt!--2A02:1206:45AF:100:45DD:AB58:9B01:DC24 14:16, 11. Aug. 2018 (CEST)
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[Quelltext bearbeiten]http://www.wiesenthal.com/about/news/wiesenthal-center-argentina-nazi.html (nicht signierter Beitrag von 109.42.3.80 (Diskussion) 16:25, 5. Mär. 2020 (CET))