Diskussion:Verfahrenspfleger
Zu abstrakt erklärt
[Quelltext bearbeiten]Die Erklärung ist juristisch korrekt, aber für Laien wenig hilfreich. Besser wären Beispiele, etwa: Ein minderjähriges Kind hat in dem Verfahrenspfleger einen kompetenten und gleichzeitig von den Eltern unabhängigen Beistand.
Grafik
[Quelltext bearbeiten]In der Grafik ist leider die Beschriftung kaum lesbar. Könnte man das nicht verbessern? --wau > 20:30, 22. Jun 2006 (CEST)
---tja, das ist wohl ein problem der Grafikdarstellung. Es geht aber wunderbar, wenn man unter dem großen Bild auf den Link "Hier ist das Herunterladen einer hoch aufgelösten version möglich" klickt.
HDeinert2002 20:39, 22. Jun 2006 (CEST)
Allerdings ist eine Grafik, die man erst über drei Stufen lesbar bekommt, eine Zumutung. Sie sollte daher durch eine besser lesbare ersetzt oder gelöscht werden. --wau > 00:37, 24. Jun 2006 (CEST)
Veraltet
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel ist veraltet. Seit dem 1.9.2009 gilt das neue Recht des FamFG. Sämtliche Paragraphenbezüge in dem Artikel entsprechen nicht mehr der geltenden Rechtslage. (nicht signierter Beitrag von Bonzo (Diskussion | Beiträge) 23:25, 13. Jan. 2010 (CET))
- Betrifft nur verfahren mit Kindern! in übrigen Verfahren der FFG bleibt der Verfahrenspfleger--Norbirt 16:59, 26. Jun. 2010 (CEST)
Verfahrenspfleger
[Quelltext bearbeiten]Weiß jemand, nach welchem Gesetz und Gesetzbuch der Verfahrenspfleger gefordert ist? 185.109.109.65 12:42, 21. Dez. 2017 (CET)