Diskussion:Verfassunggebende Versammlung

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Letzter Kommentar: vor 13 Tagen von Gunnar.Kaestle in Abschnitt Klein und Groß
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Mit oder ohne Fugen-s ?

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Könnte derjenige, der die Fußnote Nr.1 gesetzt hat: "Die Gesellschaft für deutsche Sprache hält „Verfassungsgebende“ ebenso für vertretbar." bitte einen Beleg hierfür beibringen?

Vielen Dank --Diego de Tenerife 18:44, 27. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Natürlich. Tut mir Leid, ich dachte, der Hinweis in der Zusammenfassung würde ausreichen. Nachfolgender Text stammt aus dem Artikel Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
„[…] hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Fußnote Es ist umstritten, ob die Schreibweise „verfassungsgebend“ grammatisch korrekt ist. Nach Auffassung vieler müsste es korrekt „verfassunggebend“ (ohne ein sogenanntes Fugen-s) heißen (was auch von der Beratungsstelle der Dudenredaktion gestützt wird). Die Gesellschaft für deutsche Sprache hält hingegen beide Schreibweisen für vertretbar, weshalb eine Petition, die die Änderung der Schreibweise forderte, abgelehnt wurde.Antwort des Petitionsausschusses auf eine gegen die Entfernung des Fugen-s gerichtete Petition (vgl. auch Spiegel Online vom 2. Oktober 2004 – Bundestag muss jahrzehntealten Grammatikfehler im Grundgesetz korrigieren) /Fußnote --Skyman gozilla 19:10, 27. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Vielen Dank, Skyman gozilla, für die Weblinks. Schade, dass wir nicht in die "Stellungnahme der Gesellschaft für deutsche Sprache" selbst hinaunschauen können. Die Begründung würde mich interessieren.

--Diego de Tenerife 13:33, 28. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Vielleicht ist das hier vom gleichen Blog ebenfalls interessant
„In der Newsgroup de.etc.sprache.deutsch entbrannte sogleich eine heftige Diskussion.
Ergebnis: Die Lage ist keineswegs so klar, wie es der Duden-Verlag und Herr Büsing sehen, und wie das BMI jetzt - vermutlich vollkommen genervt - eingeräumt hat. Vor Verabschiedung des Grundgesetzes waren beide Varianten verbreitet, der angebliche Fehler in der Verkündung ist ein Fehler im stenographischen Protokoll, und analoge Formen sprechen für die Variante mit Fugen-s.“
Eventuell würde die Gesellschaft für deutsche Sprache diese Stellungnahme kostenlos überlassen, allerdings sind da die Chancen geringe, da sie mittlerweile Geld für die Beratung verlangt. Hätte man die BT-Drs.-Nummern, dann könnte man über den Petitionsausschuss und über das BMI zu dieser Stellungnahme gelangen. Das aber nur als Anregung, ich habe nicht vor, das zu machen. --Skyman gozilla 16:39, 28. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Leuchtet mir alles nicht ein. Schließlich heißt es auch „Bundesverfassungsgericht“, „Verfassungsklage“ oder »verfassungskonform« … (nicht signierter Beitrag von 88.76.126.232 (Diskussion) 22:54, 22. Okt. 2020 (CEST))Beantworten

Ist doch egal, ob es dir einleuchtet, es hatte schon seine Bewandtnis. --Benatrevqre …?! 22:36, 16. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Mittlerweile steht "verfassungsgebend[1]" mit -s- im Duden, ohne irgendeinen Hinweis, dass es falsch wäre, aber mit einer höheren Verwendungshäufigkeit - ich denke, den Hinweis mit "umstritten" könnte man entschärfen, und eigentlich sollte man auch den Artikel in die gängigere Schreibeweise umbenennen. --luelista (Diskussion) 15:04, 11. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Halte das für nicht nötig, denn die Fachliteratur nennt beides häufig. --Benatrevqre …?! 11:11, 9. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Was ist denn nun mit der Formulierung, dass die Schreibweise umstritten sei? Okay, es gab eine Petition in die eine und eine in die andere Richtung, aber wir kennen von beiden weder die Argumente noch die Anzahl der Unterschriften. Wenn Sprachinstitutionen beide Varianten akzeptieren, was spricht nun dagegen, einfach beide Möglichkeiten als gleichwertig darzustellen? --YMS (Diskussion) 19:51, 28. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Anführungszeichen

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Für die Wikipedia gelten die typographisch korrekten Anführungszeichen „ “ (siehe WP:TYPO)! --Mannerheim 01:02, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Unglaublich

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Zitat:
"„Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. […] Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.“[4]"

Soso, im Besitz des "pouvoir constituant" also - klingt zwar mächtig geschwollen, nur wenn man den Begriff abklopft bleibt nichts übrig als warme Luft: Ein auf sich selbst weisender Begriff, denn es erhebt sich die Frage, wie denn die Legitimation vom Volke auf die verfassunggebende Versammlung übertragen wird. Antwort: GARNICHT! Es findet keine Wahl der miotglieder statt, noch eine Prüfung dieser Mitglieder noch eine Delegierung. Es müssen nur ein paar Leute zusammenkommen, die frech und unverfroren genug sind, am Volk vorbei eine Verfassung auszuarbeiten und voila - fertig ist ihre Unhabhängigkeit und deren rechtlich Bindende Wirkung.

Das heißt, diese verfassungsgebende Versammlung besitzt die "Macht" der Unabhängigkeit garnicht durch die Zustimmung des Volkes, sondern aus reiner Selbstherrlichkeit. Ein Terrorakt gegen das Volk, sein Naturrecht und seine Souveränität also.
Denn über die Einsetzung einer verfassungsgebenden Versammlung und deren Zusammensetzung kann nach der strengen, mathematischen und unwiederlegbaren Logik nur das Volke selbst und auch nur als Ganzes entscheiden (sonst wären es nur Volksteile und nicht "DAS Volk".)


Eine Handvoll Leute entscheidet also im Namen von anderen Leuten, ohne deren ausdrückliche Vollmacht zu besitzen???
Und diesen Schwindel, der genauso obszön ist, wie das davor strapazierte "Gottesgnadentum", verkauft man den Leuten dann als "Demokratie" (also als "Volksherrschaft")???

Zynischer kann die Idee des Rechtes und der Demokratie nicht pervertiert und beschädigt werden.

Es stünde einer Enzyclopädie gut zu Gesicht, auf den demagogischen, weil die Logik auf den Kopf stellenden Nonsens von derlei Begriffen wie "pouvoir constituant" hinzuweisen.

Über die geistige, ethische und moralische Beschaffenheit von Rechtsgelehrten im Allgemeinen und Verfassungsrechtlern/Verfassungsrichtern im Besonderen, bedarf es nach diesem logischen "Geniestreich" wohl keiner weiteren Erklärung ...  ;-) Fazit: Auch der demokratische "Staat an sich" steht nicht (wie der Begriff glauben macht) auf dem Fundamente der Legitimation durch das Volk, sondern lediglich auf der Frechheit, Unverschämtheit und aggressiven Gewaltbereitschaft einiger weniger, die bereit sind, das Volk zu nasführen - und überall dort wo dies fehlschlägt, mit brutaler Gewalt zu unterdrücken.

"Demokratie" also nichts anderes als ein Synonym für mißbrauchtes Faustrecht? Ist wohl so ...

V.; Sept 2008

Und was soll das nun werden!? Das hier ist kein Meinungsforum, sondern die Diskussionsseite explizit zur Artikelarbeit, das heißt hier wird nicht polemisch daherschwadroniert und seine persönliche Meinung über das Für und Wider kundgetan (WP:POV). Siehe auch WP:DS. Bitte an diese Regeln halten! --Mannerheim 19:43, 1. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Da die verfassunggebende Gewalt vom Volk ausgeht, und "das Volk" per se unteilbar ist, kann eine verfassunggebende Versammlung nur legitim durch die Beauftragung durch "das Volk" sein, und diese Legitimität bezieht sich auch nur auf den Entwurf der Verfassung. Die kann nicht beschlossen werden, weder von der v. geb. Versammlung, noch von dem, durch die Verfassung ja erst vom Volk in Existenz gesetzten pouvoir constitué, sondern nur durch Annahme (-> Volksabstimmung) der V. durch "das Volk" selbst.
Sehr schön daher auch die unscharfe Formulierung, DDR und BRD hätten "kein Gebrauch gemacht" von der Möglichkeit einer Verfassungsablösung nach Art. 146 GG, und sich für den Anschluß nach §23 entschieden, statt der konkreten Angabe, die auf Grund einer bereits erlassenen Verfassung gewählte Legislative, Organ des pouvoir constitué, der verfassten Staatsgewalt habe, den höheren Rang des originären pouvoir constituant negierend, diesen übergangen, was einem Staatsstreich gleich kommen würde. Immer schön staatstragend bleiben, die angeblich bestehende Volkssouveränität als Monstranz vor sich her tragen, und sich auf sie berufen, um sie dann aber zu ignorieren. --2A02:8109:9A40:1778:3DF4:56AB:5C17:A4D0 15:39, 14. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Die von dir angeführte und z.T. selbst ausgedachte Argumentation krankt bereits an der Tatsache, dass es monarchisch verfasste Staaten gibt, die eine gültige und geltende Verfassung haben, über die das Staatsvolk nicht abgestimmt hat. In der Sache daher gar von einem "Staatsstreich" zu schreiben, ist nicht nur unbegründet, sondern absolut absurd. Benatrevqre …?! 12:19, 15. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Übersicht für die deutschen Länder

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bei 6 Historische Beispiele oder danach sollte eine Übersicht für die deutschen Länder folgen, mit

VA heißt Volksabstimmung. --Haigst-Mann (Diskussion) 16:52, 27. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

wie kamen die beim Zerfall der UdSSR und Jugoslawiens entstandenen neuen Staaten zu ihren Verfassungen?

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das sollte jemand mal ergänzen. Wer arbeitete diese Verfassungen in diesen Staaten aus und wie wurden Verfahren und Mitglieder legitimiert? In der Bundesrepublik Deutschland gab es bekanntlich die Kontroverse, ob über das Grundgesetz durch eine Volksabstimmung zu entscheiden sei oder durch die Parlamente. Wie wurde das in den neuen Staaten Ost- und Südosteuropas gehandhabt? WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 13:22, 17. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Erg. zu Italien in Liste

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Es ist nicht nachvollziehbar, weswegen es zu Italien erg. Bemerkungen braucht, bei fast allen anderen Staaten aber offensichtlich nicht, und das obwohl der Hauptartikel Assemblea Costituente vorhanden und verlinkt ist und den Sachverhalt eindeutig erklärt. Am 2.6.46 fand ein Referendum über die Staatsform und daneben auch die Wahl zur Versammlung statt. Viktor Emanuel III ging noch vor dem Referendum ins Exil nach Ägypten, und sein Sohn Umberto II. wegen dem Referendum, noch bevor sich die Assemblea überhaupt konstituiert hatte. Es ist doch nur empfehlenswert, sich auf den angegebenen und verlinkten Hauptartikel zur Assemblea Costituente zu beschränken, statt irgendwelche unnötigen und irreführenden Phantastereien in die Liste zu schreiben. 190.148.4.124 01:38, 21. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 13:46, 8. Aug. 2016 (CEST)

Es gibt viel zu tun ...

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Siehe z.B. List of constituent assemblies ... --Reiner Stoppok (Diskussion) 17:38, 18. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Das hier soll kein Listenartikel sein und auch nicht werden. Benatrevqre …?! 18:36, 15. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Was ist denn das??

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https://www.verfassunggebende-versammlung.com/ --Mondrian v. Lüttichau (Diskussion) 12:32, 25. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Klein und Groß

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Nach meinen Rechtschreibkenntnissen ist "verfassunggebende Versammlung" kein Eigenname, sondern ein Nomen mit Adjektiv. "Nachdem eine verfassunggebende Versammlung den Text der Verfassung entworfen hat, ..." schreibt [1], aber die automatische Großschreibung bei einem Wikipedialemma lässt oftmals per Copy & Paste das Gegenteil vermuten, so dass man häufig im Fließtext "Verfassunggebende Versammlung" liest. --Gunnar (Diskussion) 19:15, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

  1. Duden | verfassungsgebend | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. Abgerufen am 11. April 2022.