Diskussion:Verfassungsgericht von Ungarn
Durch die neue Verfassung gibt es auch für das Verfassungsgericht ein paar "Änderungen". --Goesseln 15:42, 26. Mai 2011 (CEST)
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Sollte das Lemma nicht besser „Verfassungsgericht Ungarns“ oder „Ungarisches Verfassungsgericht“ heißen?--Colomen 15:00, 19. Okt. 2011 (CEST)
Amtszeit vor der neuen Verfassung
[Quelltext bearbeiten]Die neue Verfassung (in Kraft ab 1.1.2012) sieht eine Amtszeit der Verfassungsrichter von 12 Jahren vor. Für die Zeit davor wird im Artikel einmal 3 Jahre, einmal 9 Jahre Amtszeit angegeben. Was ist richtig? Die alte Verfassung gibt diesbezüglich nichts her.--Colomen 22:48, 19. Okt. 2011 (CEST)
Wortmehrheit - Begriffsdefinition fehlt
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel taucht der Begriff "Wortmehrheit" auf (Die Beschlüsse werden mit Wortmehrheit gefasst). Mir ist der Begriff nicht geläufig, lt. Google scheint er sich im Zusammenhang mit Beschlussfassungen weitgehend auf deutsche Seiten aus Ungarn zu beschränken. Eine Erklärung des Begriffs wäre m. E. nützlich. --Hll001 18:32, 22. Dez. 2011 (CET)
Verfassungsänderungen 2013
[Quelltext bearbeiten]http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/ungarn-parlament-beschliesst-umstrittene-verfassungsaenderung-12110838.html (nicht signierter Beitrag von 80.187.102.36 (Diskussion) 18:16, 11. Mär. 2013 (CET))
Verfassungsänderungen 2013
[Quelltext bearbeiten]Es gibt keine Republik Ungarn mehr, demnach müsste die Überschrift auf "Verfassungsgericht von Ungarn" heißen! 2011 wurde das bereits von einem Kollegen bemerkt, siehe Lemma. Wie stehts mit dem Funktionieren der Wikipedia? (nicht signierter Beitrag von 91.112.150.158 (Diskussion) 17:09, 7. Apr. 2013 (CEST))
- Mit einigen Jahren Verspätung ist die Verschiebung nun durchgeführt. LG, --Földhegy (Diskussion) 08:28, 6. Nov. 2018 (CET)
Kúria
[Quelltext bearbeiten]Leider fehlt jeglicher Hinweis auf den Obersten Gerichtshof Ungarns, die Kúria (hu:Kúria (bíróság). 109.42.3.19 08:42, 17. Jun. 2021 (CEST)