Diskussion:Vergaberecht (Europäische Union)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Subamaggus in Abschnitt Reform 2014/2016
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Falsche Norm zitiert

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Hallo, im Abschnitt "Rechtsgrundlage" wird im zweiten Satz auf Art. 24 Abs. 2 AEUV verwiesen. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum, die vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts sind in Art. 26 Abs. 2 AEUV aufgezählt. Art. 24 Abs. 2 AEUV bestimmt hingegen das Petitionsrecht der Unionsbürger. --31.17.115.5 09:54, 19. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Vollkommen korrekt, vielen Dank für den Hinweis :-) -- toblu [?!] 10:22, 19. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Reform 2014/2016

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Die europäischen Richtlinien, die als Grundlage genannt sind, wurden 2014 grundlegend reformiert. Die Umsetzung der Reform in deutsches Recht läuft noch und soll 2016 abgeschlossen sein: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform-des-vergaberechts,did=692720.html. Die entsprechende Überarbeitung des Artikels ist sicher etwas aufwändiger, aber vielleicht kann man bis dahin zumindest einen Hinweis einfügen? (nicht signierter Beitrag von 217.51.156.27 (Diskussion) 10:42, 27. Okt. 2015 (CET))Beantworten

Überarbeitung knapp 7 Jahre später erledigt. Besser spät als nie ;) --Subamaggus (Diskussion) 11:15, 18. Sep. 2022 (CEST)Beantworten