Diskussion:Verkehrs-Club der Schweiz

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Filzstift in Abschnitt Verhinderungs-Club der Schweiz
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Neutralität?

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Der Artikel beschreibt lediglich die Lage aus der Sicht des VCS. Dass Vorlagen bekämpft werden, welche vom Volk bereits genehmigt wurden, lässt auf ein äusserst bedenkliches Demokratieverständnis seitens des VCS schliessen und hat mit einer teilweise anmassenden Arroganz zu tun (Im Stil von: das Volk ist dumm und folgt dem Herdentrieb, der VCS weiss es besser und muss deshalb eingreifen.) Die oberste, letztentscheidende Instanz in unserer direkten Demokratie ist nun mal das Schweizer Volk, ob das dem VCS nun passt oder nicht.
Ob durch die Reduktion von Parkplätzen bei Einkaufszentren der Umwelt ein Gefallen getan wird ist fraglich; kommen wirklich weniger Leute mit dem Auto zum Einkaufen oder wird nicht einfach der Suchverkehr und das Chaos grösser? Leben wir nachher in einer besseren Welt, wenn der VCS auf dem hintersten und letzten Paragraphen herumreitet bis er bis zum letzten i-Tüpfelchen umgesetzt und angewendet ist? Kann man einem Ausländer plausibel erklären, dass die teilweise grosszügigen Parteientschädigungen an den VCS bei aussergerichtlichen Einigungen nichts mit Erpressung oder Korruption zu tun haben?
Auch mit keinem Wort erwähnt wird dass die vorgefallenen Exzesse zu einem politischen Umdenken und zahlreichen politischen Vorstössen zur Einschränkung bzw. Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts geführt haben. --Cooper 11:12, 27. Nov 2005 (CET)

Gut, jetzt kennen wir deine Ansicht. Jeder darf seine Meinung haben. Aber kannst du mir mal sagen, was an dem Artikel selbst nicht neutral ist? Der Artikel lobt weder den VCS noch kritisiert er ihn! Folglich ist er neutral! Alles andere, u.a. deine Ansicht ist eine politische Diskussion und gehört nicht hierhin. Ich finde eher diese Diskussionsseite nicht neutral! --Zubi 18:56, 27. Nov 2005 (CET)

Genau meine Meinung!!

Übrigens ist das Verbandsbeschwerderecht weder eingeschränkt noch abgeschafft worden!

Wenn in der Schweiz eine Vorlage vom Volk genehmigt wurde, dann aber im anschliessenden Baubewilligungs-Verfahren geltendes Umweltrecht nicht eingehalten wird, müssen Instrumente wie das Verbandsbeschwerderecht zur Verfügung stehen, welche eine Überprüfung des Sachverhalts durch Gerichte erlauben. Dies hat nichts mit einem "bedenklichen Demokratieverständnis" zu tun, sondern ist im Gegenteil unverzichtbarer Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaats. Dies finden jedenfalls die meisten Schweizer Staatsrechtsprofessoren, und so verlangt es auch die Aarhus-Konvention, welche mit Ausnahme der Schweiz von allen europäischen Staaten unterzeichnet wurde. Die Argumentation von Cooper ist stark politisch stark gefärbt und möglicherweise Teil der Kampagne zur weitgehenden Einschränkung des Schweizer Verbandsbeschwerderechts, wozu am 30.11.2008 eine Abstimmung stattfindet. Sie nimmt explizit den VCS aufs Korn. Siehe dazu auch die deckungsgleiche Argumentation und das Wording der Verbandsbeschwerde-Gegner [1]. Die Kennzeichnung als "nicht neutral" scheint mir in diesem Fall nicht gerechtfertigt. Sie sollte aufgehoben werden.

POV-Tag

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Neuen Abschnitt "Kontroverse" geschaffen und POV-Tag darüber eingefügt. Es wird nur der Sichtweise des VCS Rechnung getragen; andere politische Argumente fehlen völlig. "Rechtlich unhaltbar" ist lediglich die VCS-Meinung; auch dazu gibt's andere juristische Meinungen. --69.91.167.222 01:13, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Dem ist entgegen zu setzen, dass viele Beschwerde von unabghängigen Instanzen ganz oder teilweise gutgeheissen wurden, weil Bauvorhaben (die bei der Abstimmung nur Grundsatzentscheide sind) gegen geltende Gesetze verstossen. --saemikneu 01:43, 18. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Der Tag ist nicht gerechtfertigt. Der Abschnitt ist m.E. ausgewogen formuliert. Wenn jemand Punkte anführen kann, die die Sichtweise der "VCS-Gegner" ausführen, möchte er sie doch hier zur Diskussion stellen oder einarbeiten. Was "Rechtlich unhaltbar" ist entscheiden die Richter und nicht das Volk oder der VCS. Und zu guter Letzt ist das hier der Artikel über den VCS (und somit die Sichtweisen des VCS), und nicht einer über die Kontroversen über das Verbandsbeschwerderecht.
Wenn keine konkreten Argumente mehr auftauchen: Baustein entfernen. 212.41.100.43 23:53, 7. Dez. 2008 (CET)Beantworten
So wie sich der Artikel im Moment darstellt, ist es keineswegs neutral. Im Abschnitt Kontroverse steht, dem VCS würde vorgeworfen "missbräuchlich" vom Verbandsklagerecht Gebrauch zu machen. Warum der VCS überhaupt geklagt hat ist nicht dargestellt.--Cyclo 22:08, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Unklarer Abschnitt von Artikelseite hierher verschoben

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"Alle zehn Fälle, welche Migros im März 2004 als Beispiele aufführte, waren entweder bereits abgeschlossen oder wurden bis 2007 durch die zuständigen Beschwerdeinstanzen entschieden. Acht der zehn zitierten Fälle wiesen nach dem Rechtsverfahren wesentliche Verbesserungen für die Umwelt auf. Ein Fall wurde vom Schweizer Bundesgericht gestoppt, weil es nicht mit dem Umweltrecht vereinbar war (Seedamm-Center Pfäffikon SZ). Nur in einem Fall entschied das oberste Gericht gegen den VCS (Länderpark Stans). Neun von zehn Projekten sind realisiert oder im Bau."

Es wird plötzlich über 10 Fälle geschrieben welche die Migros als Beispiele aufführte: Als Beispiele für was? Dies müsste vor diesem Abschnitt erklärt werden, bevor er wieder eingesetzt wird. --Marsupilami04 17:36, 7. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Abgesehen davon ist "in den meisten Fällen" sowohl WP:TF als auch WP:Wieselei. Hier gehören entweder harte Zahlen hin (dann aber bitte von einer neutralen Quelle und nicht aus einer durch den VCS getroffenen Auswahl), oder der Satz muss raus. Letzteres habe ich jetzt getan. --Cú Faoil RM 18:56, 7. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Verhinderungs-Club der Schweiz

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Der VCS wird gerne auch Verhinderungs-Club genannt. Projekte die den Strassenverkehr betreffen werden systematisch versucht zu verhindern. Der Club ist im grün, linken Lager angesiedelt. In den Artikel müsste, dass der VCS von den Gegner praktisch nur Verhinderungs-Club der Schweiz genannt wird. Der falsche Name ist in der Bevölkerung der Schweiz schon so bekannt wie der richtige. Wie beschreiben wir das im Artikel dass es nicht gleich wieder gelöscht wird? --Netpilots 04:47, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Nicht ohne saubere Belege: [2]. --Filzstift (Diskussion) 11:11, 24. Sep. 2020 (CEST)Beantworten