Diskussion:Vermögensdelikt (Deutschland)
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Arilou in Abschnitt Zivilrecht
Deutschlandlastigkeit
[Quelltext bearbeiten]Danke Kopp für den Hinweis. Hatte gestern am Sonntag keinen Zugriff auf Literatur zu österreichischem, schweizerischen Strafrecht und sonstigen Rechtsgebieten. Werde beim nächsten mal in der hiesigen Universitätsbibliothek recherchieren, kann aber noch ein wenig dauern. --Kriddl 10:37, 29. Mai 2006 (CEST)
- Der Baustein "Deutschlandlastig" sollte sicher keine Kritik darstellen. Er befindet sich wahrscheinlich in mindestens 70% aller juristischen Artikel und wird routinemäßig eingesetzt. Es wäre zwar schön, wenn auch dieser Artikel etwas zu den Vermögensdelikten in den anderen Rechtsordnungen enthielte. Jedoch ist dies oft nicht möglich, da es nicht genügend Leute mit Fachwissen zu anderen Rechtsordnungen gibt. --Alkibiades 16:09, 29. Mai 2006 (CEST)
Zivilrecht
[Quelltext bearbeiten]Die zivilrechtliche Seite sollte - zumindest kurz - auch zur Sprache kommen. Zumindest, dass es eine gibt. Ist für einen Deutschen zwar "sowieso klar", meine WP:OmA-aus-Amerika kennt die strikte Trennung von Straf- und Zivilrecht aber so nicht... --arilou (Diskussion) 09:38, 17. Dez. 2012 (CET)