Diskussion:Vermögensgegenstand

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Laut Professor Dr. Joachim Gassen, derzeitiger Direktor des Institut für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Humboldt Universität zu Berlin, ist die Definition eines Vermögensgegenstands derzeitig umstritten. Er ist jedoch der Ansicht, dass die hier gegebene Erläuterung der Greifbarkeit und Verkehrsfähigkeit ungenügend ist. Das stichhaltigste Kriterium der Greifbarkeit und Verkehrsfähigkeit sei die selbstständige Verwertbarkeit.

Näher beschrieben wird die selbstständige Verwertbarkeit auf dem Wissensportal für das Neue kommunale Finanzwesen (NKFW) der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB). Zitat: "Die handelsrechtliche – anders als die steuerrechtliche – Aktivierungskonzeption stellt mit Festlegung des Kriteriums "selbstständige Verwertbarkeit" auf die Schuldendeckungsfähigkeit von Vermögensgegenständen ab. Danach muss ein Vermögensgegenstand ein wirtschaftlich nutzbares Potential zur Deckung von Schulden des Unternehmens darstellen. Eine selbstständige Verwertbarkeit liegt dann vor, wenn ein Vermögensgegenstand durch Veräußerung, - durch Einräumung eines Nutzungsrechtes, - durch bedingten Verzicht oder - im Wege der Zwangsvollstreckung in Geld transformiert werden kann."

Die URL lautet: http://www.nkfw.de/std/akdb-kundenportal/glossar/details/index.html?L=0&no_cache=1&type=0&uid=156&cHash=163cb9bad5

Oliver Schwarz-- 87.139.44.5 18:48, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für die Information. Genauso wie diese Diskussionsseite, kann man auch den Artikel selbst bearbeiten und den Text entsprechend richtigstellen. Bei Schwierigkeiten kannst du mich gerne ansprechen. Gruß --Centipede 19:04, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Danke noch mal für die Einfügung, ich habe es noch etwas angepasst und den link zum Institut herausgenommen. Das war zwar als Quellenangabe gedacht und insofern richtig, aber rein "formal" kann man eine mündliche (?) Aussage nicht als Quelle einfügen, das müsste schon etwas gedrucktes oder im Web veröffentlichtes sein. Ich denke es geht auch ohne, ansonsten bitte evt. einen veröffentlichten Titel beibringen, den man dann einfügen kann. Gruß --Centipede 16:46, 29. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Korrekutvorschlag

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"...dass Vermögensgegenstände Güter sind..."

Die Verwendung des Wortes "Güter" ist nicht ganz richtig. Bspw. wären dann Patente, die zeitbegrenzte Monopolgewinne ermöglichen, wertlos. Vielmehr ist richtig: Ein physische Gut kann ein Vermögensgegenstand sein.

Versteh ich ehrlich gesagt nicht. Im Artikel werden doch immaterielle Vermögensgegenstände auch abgehandelt? --Centipede 15:32, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 18:34, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten