Diskussion:Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Die Bezeichnung Brenn-Verordnung scheint umgangssprachlich zu sein. Bisher habe ich zumindest keinen amtlichen Text gefunden, der die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen als Brenn-Verordnung bezeichnet. Falls meine Vermutung zutrifft, sollte der Artikel auf Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen verschoben werden. (Wenn dies von der Länge her technisch möglich ist.) --Forevermore 21:08, 3. Nov. 2008 (CET)
- Mangels Widerspruch verschoben. --Forevermore 16:39, 31. Dez. 2008 (CET)
Abschnitt Umweltschutzauflagen
[Quelltext bearbeiten]…Zuwiderhandlungen gegen die bestehenden Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu ww.000 Euro geahndet werden. – Was bedeutet denn ww.000 Euro? Hier scheint mir ein Copy&Paste-Fehler vorzuliegen, denn auch der Rest des Texte sieht aus als wäre er aus einer Verordnung kopiert: Ort, Datum, Der Landrat Bei weiteren Fragen bzw. zur Anmeldung eines Feuers im Ordnungsamt, ist das Ordnungsamt telefonisch erreichbar. Gruß. --Djmirko 17:15, 2. Mär. 2011 (CET)