Diskussion:Versäumnisurteil

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Zollwurf in Abschnitt Säumnis
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Einspruchsbegründung

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Wie ist es denn jetzt richtig mit der Begründung? Die Passage "Die Einspruchsschrift hat die Einspruchsbegründung zu enthalten. Die Einspruchsbegründung muss nicht zwingend in der Einspruchsschrift enthalten sein." ist nämlich irgendwie irreführend. --Pluralis 12:58, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich habe versucht, die Aussage zu präzisieren. --Andrsvoss 12:08, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

erfolgreicher Einspruch

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Weder dieser Artikel noch Einspruch erklären, unter welchen Voraussetzungen ein Einspruch gegen ein Versäumnisurteil nicht nur zulässig, sondern auch erfolgreich sein wird. Das wüsste ich aber gern. -- Juergen 91.59.8.222 14:31, 31. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Der zulässige Einspruch versetzt den Rechtsstreit in die Lage vor der Säumnis zurück. Ob die Partei, gegen die das Versäumnisurteil ergangen ist, den Prozess letztlich gewinnt, hängt ausschließlich davon ab, ob sie Recht hat; die Säumnis spielt dann (bis auf die Pflicht, auch bei Obsiegen die Säumniskosten zu tragen) keine Rolle mehr. --Andrsvoss (Diskussion) 12:44, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Verhandelt nicht zur Sache

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Wie muss man sich dass vorstellen?--Antemister (Diskussion) 23:08, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Versäumnisurteil#Flucht in die Säumnis: nicht optimal dargestellt, aber das ist der praktisch relevante Fall. Gruß. --Tavok (Diskussion) 09:50, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Nicht verhandeln bedeutet einfach: keinen Sachantrag stellen. Stellt eine Partei keinen Sachantrag wird sie so behandelt, als sei sie nicht anwesend (§ 333 ZPO). --Andrsvoss (Diskussion) 12:41, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Sorry, (kein Jurist, natürlich) aus beiden Antworten werde ich nicht schlau... Ich verstehe weder, was die Flucht in die Säumnis nützt, noch warum jemand nicht zur Sache verhandeln sollte. Letzteres müsste doch jeder Anwalt wissen.--Antemister (Diskussion) 18:25, 12. Dez. 2012 (CET)--Antemister (Diskussion) 18:25, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten
also ganz platt (man nehme mich nicht in Haftung) läuft eine Verhandlung so ab: Die Sache wird aufgerufen, Kläger und Beklagter erscheinen, der Richter und die Parteien tauschen sich unverbindlich über die Sache aus, manchmal werden auch noch inhaltlich relevante Dinge vorgetragen, meistens danach werden die Anträge gestellt (vom Kläger der Klageantrag, z.B. Zahlung, und von der Gegenseite Klagabweisung), danach teilt der Richter mit, wann er sich entscheiden will und die Sache ist beendet. Wenn eine Partei nicht zur Sache verhandelt, dann ist sie zwar körperlich anwesend aber sie beteiligt sich an der Verhandlung entweder gar nicht oder nur im Rahmen des unverbindlichen bla bla. In jedem Fall stellt sie aber keinen Antrag und gilt damit als nicht erschienen und somit als säumig. Ist so in etwas verständlich, was gemeint ist? Gruß. --Tavok (Diskussion) 19:16, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

OK, das verstanden. Aber warum sollte jemand denn erscheinen, und trotzdem keinen entsprechenden Antrag stellen?--Antemister (Diskussion) 19:34, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Weil er in die Säumnis flieht. Er tut das, weil er seinen Vortrag verspätet eingereicht hat und ihm droht, dass dieser Vortrag zurückgewiesen wird, da er den Rechtsstreit verzögern wurde. Muss aber wegen der Säumnis und des Einspruchs ohnehin neu verhandelt werden, verzögert der verspätete Vortrag den Rechtsstreit nicht mehr, kann deshalb auch nicht zurückgewiesen und muss bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Beispiel:
Kläger verlangt 100 € aus Darlehen.
Beklagter behauptet verspätet, er habe schon zurückgezahlt (Beweis: Zeuge Z.)
Kläger bestreitet Erfüllung.
Verhandelt der Beklagte mit Klagabweisungsantrag, wird sein Vortrag zur Erfüllung zurückgewiesen und er verliert den Prozess. Verhandelt er nicht, ergeht Versäumnisurteil, er legt Einspruch ein, es wird Termin bestimmt und in diesem Zeuge Z. gehört. --Andrsvoss (Diskussion) 19:56, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

OK, das System dahinter habe ich jetzt verstanden... Aber warum reicht jemand seinen Vortrag verspätet ein?--Antemister (Diskussion) 22:11, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

In dem oben genannten Beispiel, schreibt der Beklagte vielleicht vorab schon, dass er die Forderung längst beglichen habe, vergisst aber, dafür Beweis anzubieten. Oder eine Partei schätzt die Darlegungslast und Beweislast falsch ein. Oder eine Partei beachtet irgendwelche Fristen nicht. Oder eine Partei hat einfach keine Ahnung. (Gleiches gilt natürlich auch für etwaige Anwälte.) Oder oder oder ... Wenn dann das Gericht erst in der mündlichen Verhandlung seiner Hinweispflicht nachkommt und einen richterlichen Hinweis erteilt, ist die Flucht in die Säumnis bisweilen das letzte Mittel um die Sache zu retten. Gruß. --Tavok (Diskussion) 17:13, 13. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Als Anwalt ist man nicht selten damit konfrontiert, von dem Mandanten nur unzureichend informiert zu werden, wichtige Informationen manchmal erst zu spät zu erfahren. Oder man hat es einfach verpennt oder war zu überlastet, um rechtzeitig vorzutragen. Manchmal ergeben sich auch in der Verhandlung neue Aspekte, zu denen man nichts sagen kann; vielleicht möchte man auch im Interesse des Mandanten wegen neuer Entwicklungen keinen Antrag stellen, weil hierdurch die Verhandlungsgebühr entstehen würde (geht natürlich zum Nachteil des Anwalts, aber wir haben immer zuerst die Interessen des Mandanten zu wahren, nicht unsere eigenen). (nicht signierter Beitrag von J.b.helix-roveda (Diskussion | Beiträge) 12:53, 1. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Unechtes Versäumnisurteil

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Die Ausführungen zum unechten Versäumnisurteil können nicht ganz richtig sein. Darin heißt es, das unechte Versäumnisurteil könne nur gegen den Kläger ergehen. Weiter heißt es, das unechte Versäumnisurteil könne bei Unschlüssigkeit der Klage ergehen. Das kann nicht richtig sein, weil bei Säumnis des Klägers die Schlüssigkeit der Klage nicht geprüft wird. Ist der Kläger hingegen nicht säumig, so ergeht überhaupt kein Versäumnisurteil (auch kein unechtes). (nicht signierter Beitrag von 77.182.0.176 (Diskussion) 09:30, 19. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

Das im Jargon so genannte unechte Versäumnisurteil (das Gesetz verwendet diese Bezeichnung nicht) heißt so, weil es bei Säumnis des Beklagten ergeht, aber zugunsten des Beklagten befindet (die Klage abweist) , weil sie nicht schlüssig ist. Ein echtes Versäumnisurteil kann wie vorstehend richtig gesagt nur zum Nachteil der säumigen Partei befinden. --Andrsvoss (Diskussion) 16:42, 19. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Säumnis

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Was genaue versteht man unter "Säumnis" im Zivilprozessrecht? Ist eine Schuldkomponente erforderlich oder genügt das Faktische? --Zollwurf (Diskussion) 14:38, 14. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Hallo Zollwurf, die Definition steht im Artikel: "Weiterhin muss der Beklagte in einer mündlichen Verhandlung säumig sein. Dies trifft zu, wenn er trotz ordnungsgemäßer Terminierung und Ladung nicht zu einer solchen Verhandlung erscheint." Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:06, 14. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Das ist schon klar. Ist er (der Beklagte) auch dann säumig, wenn der Grund für das Nicht-Erscheinen von der Jusitz(-verwaltung) selbst zu verantworten ist, wenn also beispielsweise der Sicherheitsdienst im Gerichtsgebäude streikt, so dass der Beklagte keinen Einlass in das Gerichtsgebäude erhält? --Zollwurf (Diskussion) 13:55, 15. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Aus dem Artikel:
„Ein Versäumnisurteil kommt hiernach insbesondere dann nicht in Betracht, wenn den Beklagten kein Verschulden hinsichtlich der Säumnis trifft.
Der BibISBN-Eintrag Vorlage:BibISBN/3811440187 ist nicht vorhanden. Bitte prüfe die ISBN und lege ggf. einen neuen Eintrag an.
Kein Einlass, kein Verschulden. --Bubo 14:22, 15. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Also setzt "Säumnis" im zivilprozessrechtlichen Sinne irgendein Verschulden voraus, wenigstens einfache Fahrlässigkeit des Nicht-Erscheinenden muss es sein. Warum steht diese wichtige Info nicht im WP-Artikel? --Zollwurf (Diskussion) 16:38, 15. Dez. 2017 (CET)Beantworten
@Bubo: Ich hab das mal in den Artikel übertragen. --Zollwurf (Diskussion) 22:47, 15. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Es stand ja schon drin. --Bubo 09:54, 16. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Aber irgendwo unten im Artikel, wo kaum ein Leser nachliest... ;-) --Zollwurf (Diskussion) 11:50, 16. Dez. 2017 (CET)Beantworten