Diskussion:Versammlungsverbot

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Pistazienfresser in Abschnitt Belege fehlen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ich würde ja eine Stumpf- und Stummelwarnung setzen. Der Artikel hat weder Hand noch Fuß und ist darüberhinaus zu kurz, um gar ein Gliedmaß zu sein. --91.44.103.204 23:38, 3. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Der Artikel wirkt nicht sonderlich "Neutral"

[Quelltext bearbeiten]

Und das nicht nur weil das Beispiel Wort "rechtsextremen" das im ein gewissen gewollten suggerierenden Zusammenhang interpretiert bzw dargestellt wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Neutraler_Standpunkt

https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Wikipedia:Neutralität

Natürlich könnte man auch ein anderes Wort verwenden als Beispiel: Islamistisch , Kommunistisch , Linksextremen , Monarchistisch, Zionisten , Homosexuelle , Zeugen Jehovas, Vegetarier , aber es wäre genau so wenig "neutral".

den egal welches Beispiel man wählen wurde, so wurde die entsprechende Gruppe, so oder so in ein gewolltes Negatives licht dargestellt , ( das ebenso das denken in "wir" und "die" abspaltet bzw in richtig und falsch ) (nicht signierter Beitrag von 92.206.66.101 (Diskussion) 08:07, 28. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

konkrete Beispiele / öffentliche Diskurse fehlen

[Quelltext bearbeiten]

Beispiel:

http://www.faz.net/aktuell/g-20-gipfel/krawalle-in-hamburg-war-es-staatsversagen-15101098.html

--Neun-x (Diskussion) 20:37, 11. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Belege fehlen

[Quelltext bearbeiten]

Warum eine Einschränkung durch (oder aufgrund?) eines anderen Bundesgesetzes nicht zulässig sein sollte, müsste belegt werden. Insbesondere ist in § 28a IfSG gerade auch die "Untersagung von Versammlungen" vorgesehen, wenn die vorher genannten minderschweren Maßnahmen in § 28a IfSG nicht ausreichen.--Pistazienfresser (Diskussion) 20:07, 13. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Bei einer Einschränkung "durch" ein Gesetz (selbst) wäre allerdings noch das Verbot eines einschränkenden Einzelfallgesetzes zu prüfen (Art. 19 Absatz I Satz 1 GG) - ist eine sogenannte Schranken-Schranke.--Pistazienfresser (Diskussion) 21:03, 13. Dez. 2020 (CET)Beantworten