Diskussion:Versicherung an Eides statt/Archiv
Typo
§§ 269 bis 260 im 1. Satz scheint nicht zu stimmen. - John 21:07, 16. Feb 2004 (CET)
- Danke für den Hinweis, habe den Tippfehler beseitigt. --Andrsvoss 21:18, 16. Feb 2004 (CET)
vers. Löschung
Wo ist denn "Eidesstattliche Versicherung betreffend die Vollständigkeit und Richtigkeit der im Vermögensverzeichnis gemachten Angaben" hin? Fgk 18:47, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Danke! Ist wieder da. --Bubo 容 21:53, 10. Okt. 2006 (CEST)
Die beiden Artikel "Offenbarungseid" und "Versicherung an Eides Statt" sollte man zusammenlegen
Offenbarungseid ist doch nur die alte Bezeichnung. Darum sollte man dort einfach nur auf den Artikel "Versicherung an Eides Statt" verweisen. Aber ich bin immer noch Wikipedia-Anfänger. Ich krieg das nicht hin. Könnte bitte in Fortgeschrittener die beiden Artikel zusammenlegen? Wäre prima. Mit freundlichem Gruß --Wdrkk 14:28, 22. Sep. 2007 (CEST) erfolgt --MissParker 00:32, 2. Okt. 2007 (CEST)
Die Hand heben
Inwiefern sollte die im "Volksmund" übliche Redewendung "die Hand heben" für die Eidesstattliche Versicherung hier erwähnt werden? 139.20.120.86 14:57, 2. Jan. 2007 (CET)
- Habe ich mal eingebaut - mal sehen ob es jemandem ge/Missfällt --Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 10:02, 13. Apr. 2008 (CEST)
Ursprung des Begriffes "Eidesstattliche Versicherung"
Hallo, ich hätte gerne gewußt wo der Ausdruck an sich, "Versicherung an Eides statt" herkommt. Wenn es jemand weiß, bitte mal einfügen. Viele Grüße, Daniel
- Erklärt sich der Begriff nicht selbst? Es handelt sich um eine Versicherung ("Ich versichere dir, dass .."), die statt (an Stelle von) eines Eides (Schwures) geleistet wird. --Andrsvoss 08:20, 16. Feb 2005 (CET)
- Ebend! Sehr schön erklärt. Früher hieß es "Offenbarungseid". Da aber etliche religiöse Gruppen keine Schwüre oder Eide ablegen dürfen und Atheisten idR nichts haben, worauf sie schwören können, wurde er in eine "Erklärung / Versicherung" anstelle ("statt") des "Eides" umbenannt.84.138.46.84 11:28, 24. Aug 2006 (CEST)
- Sollte das nicht noch in den Text eingebaut werden - anstelle der Diskussionsseite? --Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 10:02, 13. Apr. 2008 (CEST)
- Ebend! Sehr schön erklärt. Früher hieß es "Offenbarungseid". Da aber etliche religiöse Gruppen keine Schwüre oder Eide ablegen dürfen und Atheisten idR nichts haben, worauf sie schwören können, wurde er in eine "Erklärung / Versicherung" anstelle ("statt") des "Eides" umbenannt.84.138.46.84 11:28, 24. Aug 2006 (CEST)
Eidesstattliche Versicherung OHNE schulden ?
ich wollte Informationen über das Aussehen einer EV haben. Eine EV wird nämlich auch für andere Zwecke verwendet, z.B. bei der Abgabe von Diplomarbeiten oder wie in meinem Fall: eine EV, daß ich den Fahrzeugbrief verloren habe. Diese Aspekte der EV werden in dem artikel gar nicht bedacht.
- Stimmt. Die Versicherung an Eides Statt kann auch abgegeben werden, weil ein Gericht in einem laufenden Prozess dies verlangt. Sozusagen ein Schwur, der natürlich auf Grund seiner möglichen Konsequenzen der Wahrheit entsprechen sollte. --Weissmann 09:22, 5. Sep. 2007 (CEST)
Einen Artikel über die Verwendung der eidesstattlichen Versicherung im juristischen Bereich, besonders bei "einstweiligen Verfügungen", dessen Bedeutung und Mustervorlagen haben wir gerade in unser Antispam-Wiki eingestellt ( http://www.antispam.de/wiki/Eidesstattliche_Versicherung ). In der jetzigen, zum Teil schnelllebigen Zeit und der Zunahme von "einstweiligen Verfügungen" ist dies ein ein wichtiger, aber leider oft vernachlässigter Bereich (und man recht wenig im I-Net dazu findet) ist die Überlegung schon, ob man diesen Bereich, zu dem auch die oben erwähnte Versicherung beim Studium (Diplomarbeit) gehört erweitern sollte und der Bedeutung, die es verdient zugesteht. Ich könnte diesbezüglich (und allgemeiner, als im Antispam-Wiki) was schreiben, wenns genehm ist. Da ich weiß, dass es nicht so gerne gesehen wird, wenn auf andere Wikis verwiesen wird, habe ich darauf im Artikel verzichtet.--Gaston 13:34, 5. Mai 2008 (CEST)
EV als Versicherung im Eilverfahren fehlt
--MissParker 00:32, 2. Okt. 2007 (CEST) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von MissParker (Diskussion • Beiträge) 0:32, 2. Okt. 2007 (CET))
Wie muss eine Eidesstattliche Versicherung aussehen?
Leider finde ich keine Hinweise auf den Aufbau. Muss ein Rechtsanwalt die Eidesstattliche Versicherung formulieren? Sandra (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 77.184.38.192 (Diskussion • Beiträge) 17:15, 23. Jun. 2008 (CEST))
- Ein RA muss sie nicht formulieren. Für den "Offenbarungseid" gibt es Muster. --Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 09:17, 24. Jun. 2008 (CEST)
gibt es hier einen Automatismus ?
Im Artikel steht folgender Text:
Nach diesen Vorschriften hat der Schuldner in der Zwangsvollstreckung aus einem Titel zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, dass er die Angaben in seinem Vermögensverzeichnis nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Der Schuldner ist zur eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, wenn entweder.... ....die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat,...
Nehmen wir einmal an, daß ein Mieter mit seiner Miete im Rückstand ist. Nehmen wir ferner an, daß die Vermieter ein Mahnverfahren betrieben haben, an dessen Ende ein Vollstreckungsbescheid stand. Die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ergab keinen ausreichenden pfändbaren Betrag und somit hätten wir einen Fall, der in etwa auf obigen Text zutrifft. Nun meinen Frage: Wird nun der Schuldner automatisch - z.B. seitens des Gerichtsvollziehers - aufgefordert eine Versicherung an Eides Statt abzugeben oder hat nun der Gläubiger nur das Recht eine solche Versicherung an Eides Statt zu verlangen ? Es geht in meiner Frage also darum, ob ein Vollstreckungsbescheid mit durchgeführter Zwangsvollstreckung und ohne volle Befriedung der Forderungen der Gläubiger automatisch zu einer Versicherung an Eides Statt führt oder aber ob noch der Gläubiger diese erst irgendwo beantragen muß. Rainer E. 21:39, 23. Jul. 2008 (CEST)
- Die Abnahme der e.V. muss grundsätzlich gesondert beantragt werden. Das war früher eine echte Überlegung - da immer ein recht hoher Haftkostenvorschuss gezahlt werden musste. Der Haftkostenvorschuss ist jedoch de facto entfallen, daher wird die Abnahme der e.V. meist zusammen mit der Mobiliarvollstreckung beantragt. Bei diesem "Kombi"-Antrag schaft der GV erst die nötigen Vorraussetzungen (Fruchtlosigkeitsbescheinigung), lädt zur Abgabe der e.V., Beantragt den Haftbefehl ... --Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 15:10, 28. Jul. 2008 (CEST)
- Nachdem es so aussieht, als hättst Du diesbezüglich Fachwissen, wäre es super, wenn Du Dein Wissen in den Artikel einbauen könntest. Wäre nett von Dir. Danke im voraus. Gruß Rainer E. 17:43, 28. Jul. 2008 (CEST)
Wo ist das Archiv?
Wie findet ein Wikineuling wie ich die archivierten Beiträge? --84.57.236.64 19:30, 20. Feb. 2009 (CET)
- Siehe oben im zweiten Kasten: Archiv. --Bubo 容 19:43, 20. Feb. 2009 (CET)
statt oder Statt
Ich bin der Überzeugung, dass das Wort statt klein geschrieben werden muss. Es heißt ja nicht "An Stelle eines Eides" sondern "Anstatt eines Eides", weshalb die Versicherung auch zum Namen kommt (und nicht Versicherung an Eides Stelle). Das das "Statt" als Substantiv und damit als Nomen (Sache, Person, Gegenstand) zu zählen ist, glaube ich auch nicht.
Was mit "Versicherung an Eides statt" gemeint ist, ist ja jedem klar, weshalb die Diskussion wahrscheinlich zu keinem Ziel führen wird. Das Bundesministerium für Justiz ist sich auch nicht einig:
(Groß:) http://bundesrecht.juris.de/stgb/__156.html
(Klein:) http://bundesrecht.juris.de/zpo/__294.html
- Das ist schlicht ein Problem der Alten und Neuen Rechtschreibung. Die alte kennt noch das Substantiv "Statt" und leitet davon "an Statt" und (jünger, durch die in dieser Rechtschreibung nicht unübliche Zusammenziehung wie "aufgrund" und "unterderhand") "anstatt" sowie "an einer Sache Statt", die neue verleugnet fälschlich (muß man so sagen) die Existenz des Substantives "Statt" (wie übrigens auch des Eigenschaftswortes "selbständig": "selbstständig" ist keineswegs eine Frage der Schreibweise) und kennt daher (nur noch) "anstatt" und leitet dann davon wieder "an einer Sache statt" ab, was mit Verlaub schon mit der sich unwillkürlich ergebenden Betonung nicht hinhaut. Das Bundesministerium der Justiz hat einen solchen Respekt vor dem Text, den der jeweilige Gesetzgeber geschrieben hat, daß es von diesem auch die Rechtschreibung übernimmt. Angleichung von Gesetzestexten an die Neue Rechtschreibung finden kaum statt und wenn, dann nur wenn der Bundestag (!) ein Gesetz erlassen hat, das ausdrücklich (!) eine "Neuverlautbarung" eines Gesetzes "unter Bereinigung von Unstimmigkeiten der Rechtschreibung und Zeichensetzung" (oder so ähnlich) erlaubt und fordert. --84.154.94.162 12:54, 23. Jun. 2009 (CEST)
Rechtschreibung unterscheiden sich jetzt in http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Versicherung_an_Eides_Statt http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt Einmal wird Statt groß geschrieben, einmal klein. Im Idealfall klärt man welche Version richtig ist und behebt den Fehler. Ansonsten wäre vielleicht eine einheitliche Linie weniger auffällig. (nicht signierter Beitrag von 130.149.12.178 (Diskussion | Beiträge) 12:16, 17. Aug. 2009 (CEST))
- Selbstverständlich ist "Statt" ein Substantiv. Vertausche es mit "Stelle", dann wird auch die Großschreibung klar.
an Eides "statt"
Eine bekannte hat vor 3 Monaten einen Offenbarungseid abgelegt ohne ihr Pferd anzugeben.Nun könnte ich das Pferd kaufen.Geht das oder bekomme ich da Probleme? --79.206.227.85 20:13, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Allgemein gilt der
- Und keine Rechtsberatung im Einzelfall.
- Problem für die Bekannte ist, dass sie definitiv eine falsche e.V. abgegeben hat = sich strafbar gemacht hat. Oder ihr gehört das Pferd nicht - dann hast du ein echtes Problem (Du kannst dann kein eigentum am Pferd erwerben, mit der Kaufpreisrückforderung stehtst du im Regen...) --Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 15:51, 13. Jul. 2009 (CEST)
- Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten. --Bubo 容 21:19, 2. Okt. 2009 (CEST) Info:: Siehe jedoch auch
sehr speziell
Mir als Vollblutlaien erscheint obiger Einwand sehr berechtigt. Ich wollte nach der Lektuere eines Zeitungsartikels wissen, wass eigentlich genau eine EV ist. Da ging es um die EV mehrerer Personen, dass eine andere Person eine bestimmt Aussage gemacht habe. Das hatte mit Schulden nicht das geringste zu tun. Mein Frage in dem Zusammenhang war dann, was eigentlich der Unterschied zwischen einem Eid und einer EV ist. Und da hat der Artikel mir nciht geholfen. Er erscheint mir fuer mich als Laie auch stark in juristischer Sprache verfasst. Ich glaube nicht, dass ich wirklich verstanden habe, was gemeint ist. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 141.5.3.86 (Diskussion • Beiträge) 17:46, 14. Jun. 2007 (CEST))
Verpflichtungen
Hallo,
des weiteren sollte der Vollstädnigkeit noch in den Artikel mit einherbgehen, welche Verpflichtungen ein Schuldner hat, nach dem er eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Darf er z.B. Bausparverträge abschließen?? Muss er Wohnungswechsel/Arbeitgeberwechsel usw. dem Amtsgericht/dem Gerichtsvollzieher mitteilen?? Wie lange ist eine Versicherung an Eides Statt "gültig"?? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 212.202.223.210 (Diskussion • Beiträge) 11:37, 22. Okt. 2007 (CEST))
- Man solltre aufnehmen, dass nach § 807 ZPO evtl. eine Ergänzung der EV verlangt werden kann, keine "aktiven Meldepflichten" des Schuldners bestehen und evtl. auf die Problematik Eingehungsbetrug hinweise. --Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 08:25, 27. Okt. 2008 (CET)
Rechtschreibung
Im Begriff "Versicherung an Eides Statt" ist das Wort "Statt" ein Substantiv und daher groß zu schreiben - das Wort "Statt" meint in etwa soviel wie "Stelle", man kann das ganze also auch an "Versicherung an Stelle eines Eides" lesen, und daß da das Wort "Stelle" groß zu schreiben ist, ist hoffentlich jedem klar. Aus diesem Grund habe ich eine entsprechende Änderung rückgängig gemacht. (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von HolgerPollmann (Diskussion • Beiträge) 18:48, 26. Okt. 2008 (CET))
an Eides "Statt"
Die Erklärung, wofür das "statt" in dem Begriff steht ist zwar richtig, die daraus gezogene Schlussfolgerung hinsichtlich der Rechtschreibung jedoch falsch. Das Wort "statt" wird klein geschrieben. Ein Blick in den Duden hilft ab und an.
- Der Blick in den Duden hilft meist wenig. Der Duden versteht sich selbst längst nicht mehr als eine Sammlung von "korrektem" Deutsch, sondern als ein nicht-wertendes (man könnte auch sagen: wertloses) Sammelsurium von "gebräuchlichem" Deutsch. Wenn sich genug Deppen zusammentun und die nächsten drei Jahre konsequent "Schraibwaise" schreiben, wird der Duden das mit ein paar Jahren Verspätung als Variante und noch einmal später als Standardschreibweise auflisten.
Der Blick in den Duden liefert: Statt, die; - [mhd., ahd. stat, eigtl. = das Stehen; vgl. →Stadt] (geh.): Ort, Platz, Stelle
Herr Pohlmann hat Recht. Es ist zu verstehen als "Die Versicherung an Stelle eines Eides" und es hat folgenden Hintergrund:
Der Respeckt vor Jesu Wort, dass Man keinen Eid ablegen soll. Siehe die Evangelien. Daher heisst das nicht etwa Vereidigen.
-- 85.177.249.6 14:35, 11. Jun. 2009 (CEST)
¥
- Ich verbessere das "Statt" in "statt".--Knallexus MfG 09:33, 30. Jul. 2009 (CEST)
- Nee, wenn du was verbessern (!) willst, dann besser "statt" in "Statt".
Situation Schweiz, wer weiss Bescheid?
In der Schweiz kennt man meines Wissens den Ausdruck "Eides statt" oder eidestattlich nicht. Es gibt bloss beglaubigt. Und wenn in Dokumenten der Ausdruck "eidesstattlich" auftaucht, sagt der Jurist sofort "da war ein Deutscher dahinter...." In der Datenbank über die Gesetze finde ich den Ausdruck auch nie, wohl aber beglaubigt. DAs stimmt für Im Dokumente wohl schon. Im gesetz zur Bundesstrafpflege Art 86 steht: Das Gericht kann von sich aus oder auf Antrag einer Partei den Zeugen dazu anhalten, seine Aussage nach seiner Wahl durch Eid oder Handgelübde zu bekräftigen. 2 Der Eid wird in der Weise abgenommen, dass der Präsident dem Zeugen die Formel vorspricht: «Ich schwöre, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe», worauf der Zeuge, indem er die rechte Hand erhebt, die Worte spricht: «Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe».6 3 Das Handgelübde wird in der Weise abgenommen, dass der Präsident dem Zeugen die Formel vorspricht: «Ich gelobe unter Berufung auf die Pflicht zur Wahrheit, dass meine Aussage richtig und vollständig ist», worauf der Zeuge dem Präsidenten die rechte Hand reicht mit den Worten: «Ich gelobe es».
Aber ich bin nicht Jurist, weiss jemand mehr? --Blauer Heinrich 15:34, 30. Dez. 2008 (CET)
nochmal: Strafrechtliche Folgen
Man sollte darauf hinweisen, dass die strafrechtlichen Folgen nur dann eintreten, wenn die (falsche) eidesstattliche Erklärung tatsächlich vor einer Behörde abgegeben wird. Eidesstattliche Versicherungen, die bei der Süddeutschen Zeitung abgegeben werden (wie jüngst im Fall Mixa), haben keine Relevanz, zumindest nicht im strafrechtlichen Sinne. hanzson 10:56, 1. Apr. 2010 (CEST)
§ 883 Abs. 2 ZPO
§ 883 Abs. 2 ZPO ---> falsch verlinkt !!! (nicht signierter Beitrag von 87.139.108.185 (Diskussion | Beiträge) 17:43, 20. Jan. 2009 (CET))
Ungültiges Archivierungsziel
Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot 06:35, 1. Jul. 2010 (CEST)
- Korrigiert, müsste jetzt funktionieren. Harry8 17:29, 3. Jul. 2010 (CEST)
Wo, wer, wie lange, ect.
Der Artikel ist einfach nur scheisse geschrieben. Ich will kein Gesetzesbuch, sondern Infos "für Dummies", also macht Überschriften oder Punkte, also Aufzählungen mit den wichtigtsten Punkten im Überblick: Wo stellt wer welchen Antrag, wie lange ist der gültig, etc. Die Wichtigsten Punkte sollten mit "W" beginnen, als Frage, denn Antworten will man - und sich nicht einen runterholen bei euerm Juristengesabber. --92.74.27.203 12:50, 7. Jul. 2010 (CEST)
E V ablehnen weil nicht verfassungsgemäss (Deutschland) ?
Was antwortet das Bundesverfassungsgericht? Das Verfahren wird auf Antrag eines Gläubigers betrieben, pauschaler Informationsbedarf für zukünftige Gläubiger ist nicht grundsätzlich anzunehmen - Verstoss gegen Datenschutz. Im Vollstreckungsverfahren wird von einem an den Titel gebundenen Richter entschieden, sofortige Beschwerde möglich. Im Strafverfahren § 156 StGB erfolgt Beweisaufnahme auch zur möglichen Straffreiheit - Verstoss gegen Gleichheitsgrundsatz durch § 901 ZPO. Warum Eides Statt, warum Haft, warum nicht offen und ehrlich, sind alle Gläubiger Engel und alle Schuldner Betrüger ?
-- Byearn 01:00, 9. Aug. 2010 (CEST)
- Soll es hierbei wirklich um eine Verbesserung des Artikels oder mehr eine allgemeine Weltklage gehen? -- FelixAB 17:25, 16. Aug. 2010 (CEST)
Statt statt statt
Das Statt in 'an Eides Statt' wird groß geschrieben; Statt und statt sind zwei verschiedene Wörter.
Gruß, -- Tkilian 12:39, 11. Jan. 2011 (CET)
- Das stimmt, Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/156.html
- Kann das dann bitte jemand ändern? --Kauke 21:12, 28. Apr. 2011 (CEST)
Beugehaft nach Verweigerung der Abgabe der EV nach Europäischer Menschenrechtskonvention
Hallo liebe Autoren,
nach geltendem Europarecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK ist der Freiheitsentzug nach Verweigerung der Abgabe der EV bei privater Schulden unzulässig und unvereinbar. Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, -- und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben(Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 -- Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:
„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen." [siehe auch IPbpR Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte)]
(Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968)
Inwiefern sollte diese Rechtsnorm Beachtung im Artikel finden?
Liebe Grüße (nicht signierter Beitrag von 46.115.64.192 (Diskussion) 01:10, 24. Sep. 2012 (CEST))
- Die sollte gar keine Beachtung finden, weil deine Ausführungen eine Privattheorie sind und es keine Belege gibt. Belege würden dann vorliegen, wenn z.B. ein Gericht Deutschland in der Sache verurteilt hätte.
- Das ist aber nicht der Fall und wird auch nicht der Fall sein. Wie du selbst geschrieben hast, heißt es
- Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
- Um das geht es ja nicht. Die Beugehaft wird angeordnet, um die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung abzugeben. Diese Verpflichtung ist (a) keine vertragliche Verpflichtung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung und warum sollte (b) jemand nicht in der Lage (!!) sein, eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben? Die Beugehaft wird nicht wegen der zivilrechtlichen Schulden - wie du meinst - sondern wegen der nicht abgegebenen Versicherung verhängt.
- Auch mit der Unschuldsvermutung wird das Gesetz vereinbar sein, da man sich ja nicht selbst einer Straftat beschuldigen muss.
Grüße, --Taste1at (Diskussion) 20:54, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Vielen Dank für die Antwort. Allerdings finde ich den Artikel zu einseitig formuliert. Bitte verstehen Sie das als konstruktive Kritik.
- Aber was ist mit http://de.wikipedia.org/wiki/EMRK#Zus.C3.A4tzliche_Protokolle.2C_verfahrensrechtliche_Bestimmungen_betreffend ?(Einzelnachweis 48&49)
- Vielen Dank für die Antwort. Allerdings finde ich den Artikel zu einseitig formuliert. Bitte verstehen Sie das als konstruktive Kritik.
Was ist mit dem Grundsatz: Völkerrecht vor Bundesrecht und Europarecht über Bundesrecht? Wieso sollten Entscheidungen der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht für deutsche Staatsbürger gelten? Demnach gäbe es dann die Möglichkeit für Deutsche, die zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu klagen? Zumal es sich hier um geltendes Europarecht handelt.
Wieso sollten keine Optionen aufgezeigt werden, die Zwangsabgabe der EV zu vermeiden?
Niemand darf gezwungen werden Aussage GEGEN sich selbst zu machen. Und da die EV einen zusätzlich Disposition für den Bürger darstellt, ist die Beugehaft zur Erreichung der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung rechtswidrig. (nicht signierter Beitrag von 46.115.41.29 (Diskussion) 18:22, 3. Okt. 2012 (CEST))
Woher kommt der Begriff ?
Ich kenne nur die ursprüngliche Rechtschreibung "an Eides Statt", Statt also großgeschrieben.
Die Herkunft des Begriffes wurde mir einmal so erklärt, daß man nicht etwas "statt eines Eides" macht, sondern eine Erklärung an der Eidesstätte, also früher unter der altgermanischen Schwureiche, abgibt. (nicht signierter Beitrag von 80.83.98.57 (Diskussion) 13:24, 10. Okt. 2012 (CEST))
- "Statt also großgeschrieben" – das ist völlig richtig. Das mit der Schwureiche kann ich aus heutiger Sicht nicht bestätigen, mindestens bedeutet jener Ausdruck: „an Eides Stelle / Stätte“; in gleicher Weise: eine Annahme an Kinde Statt, an Kindes Stelle = Adoption. Grammatisch ist nur die Großschreibung richtig, aber da machen sich die unsägliche Rechtschreib„reformer“ keinen Kummer drum (statt dessen schreiben sie „es tut mir leid“ mit großem L, Hauptsache, daß irgendwas geändert wird, auch wenn es grammatischer Blödsinn ist). Aber hier muß man bei Äußerungen zu Rechtschreibfragen vorsichtig sein, sonst fliegt man raus. – Detlef Lindenthal (Diskussion) 22:30, 14. Jan. 2013 (CET)
Konsequenzen für Dritte?
Diese Frage sollte auch angesprochen werden: Können Personen, die Kenntnis über die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt einer andern Person haben, sich strafbar machen, wenn sie ihr Geld geben und wissen (oder vermuten müssen), dass es von der anderen Person nicht ordnungsgemäß als eigenes Vermögen deklariert oder behandelt wird? Ich höre immer wieder die Vermutung, dass man "jemandem, der einen Offenbarungseid geleistet hat" nichts mehr schenken oder geben darf, weil man sich damit selbst strafbar machen könnte. Eine Beamtin behauptete einmal, sie würde ihren Beamtenstatus verlieren, wenn bekannt würde, dass sie einer bestimmten Person etwas in Geld ausgeglichen hat, weil sie vermuten musste, dass diese Person das Geld nicht ordnungsgemäß entsprechend der abgegebenen Eidesstattlichen Versicherung verwendet und sie dies aber nicht kontrollieren könne. Wie weit geht das Gestz mit Dritten? Welche Szenarien wären denkbar, die Dritte tatsächlich beachten sollten? (Haarsträubendes Beispiel: darf ich jemandem, der eine Leibrente nicht ordnungsgemäß offenbart, diese zahlen, wenn ich davon weiß oder Anhaltspunkte dafür habe, dass sie nicht ordnungsgemäß offenbart wird/wurde? Hinweis: dieses Beispiel hat keinen real vorhandenen Hintergrund, kann aber das Problem verdeutlichen.) --Frithjof Meyer (Diskussion) 19:30, 7. Jan. 2013 (CET)
Eides statt
Was passiert,wenn man nach der EV,nach 2-3 Jahren immernochnicht bezahlen kann? (nicht signierter Beitrag von 87.174.94.183 (Diskussion) 18:52, 16. Aug. 2013 (CEST))
SPD Mitgliedervotum
Beim SPD Mitgliedervotum über den Koalitionsvertrag muss man an Eides statt versichern, den Abstimmungszettel persönlich gekennzeichnet zu haben. Ist m.E. Schwachsinn: Eine eidesstattliche Erklärung erlangt ihre besondere Beweis-/Glaubhaftmachungsfunktion ja nur dadurch, dass eine falsche Erklärung an Eides statt gem. § 156 StGB strafbar ist. Strafbar ist sie nach dieser Vorschrift aber nur, wenn sie vor einer zu ihrer Abnahme zuständigen Behörde abgegeben wird. Und die SPD ist sicher keine zur Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung zuständige Behörde.--Marnal (Diskussion) 21:46, 2. Dez. 2013 (CET)
- Siehe dazu auch Diskussion:Versicherung_an_Eides_statt/Archiv#nochmal:_Strafrechtliche_Folgen.
- Interessant ist auch, wie die Forderung nach eidesstattlichen Erklärungen im Fall Edathy zu werten ist. Eine entsprechende allgemeine Klarstellung wäre im einleitenden Abschnitt sicher nicht verkehrt, auch wenn er derzeit recht umfangreich ist. --Kurt Jansson (Diskussion) 00:09, 17. Feb. 2014 (CET)
Dissertationen
Ich sehe eine »Erklärung an Eides statt« häufig in Dissertationen. Ist in diesem Falle eine staatliche Universität eine solche Behörde, bei der eine solche Erklärung auch entsprechende strafrechtliche Relevanz hat? – Sivizius (Diskussion) 00:55, 31. Jan. 2018 (CET)
- In Baden-Würtenberg (§ 38 Abs. 4 LHG BW), NRW (§~63 Abs. 5 HG NRW) und Bayern (§ 64 Abs. 1 BayHSchG) dürfen die Hochschulen tatsächlich Versicherungen an Eides statt für Dissertationen Verlangen und abnehmen.— Sivizius (Diskussion) 06:34, 9. Jul. 2020 (CEST)
Warum heißt es eigentlich "an Eides STATT" bzw. "eidesSTATTLICH?
Diese Formulierung wundert mich immer, da der Eid doch tatsächlich geleistet wird.--2003:CE:BBCF:5097:C999:821A:1AF9:8396 09:42, 27. Jun. 2019 (CEST)
- Kann ich zwar nicht beantworten, aber was sollte an der Formulierung eidesstattlich anders sein? Da steckt die Statt genauso drin --88.70.183.20 09:10, 30. Apr. 2020 (CEST)
- Gibt einen Unterschied: Einen Eid gibt es zB in § 59 StPO (Vereidigung eines Zeugen nach seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung). Eine eidesstattliche Versicherung gibt es zB in den im Artikel erwähnten Fällen. Der Eid hängt praktisch eine Stufe höher als die "nur" eidesstattliche Versicherung. Das spiegelt sich auch in der Strafdrohung: Der Meineid (also der falsche Eid) wird nach § 154 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft (also nix mehr mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe nach oben offen, also theoretisch bis 15 Jahre). Die falsche Versicherung an Eides Statt wird jedoch nach § 156 StGB "nur" mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestaft. Diese Strafdrohung liegt also unterhalb der des Meineids und z.B. auch unter der für Urkundenfälschung (§ 267 StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren).--Marnal (Diskussion) 16:25, 30. Apr. 2020 (CEST)
- Auch in der Form gibt es einen Unterschied. Ein Eid wird in einer gewissen "feierlichen" Form mündlich geleistet (vgl. § 64 StPO). Die eidesstattliche Versicherung erfolgt idR schriftlich indem eine Aussage, Rechnungslegung, etc. schriftlich niedergelegt und mit dem Zusatz, dass man deren Richtigkeit an Eides Statt versichere, versehen und unterschrieben wird. --Marnal (Diskussion) 16:47, 30. Apr. 2020 (CEST)
- Statt (großgeschrieben) darf hier nicht mit der Konjunktion statt bzw. anstatt verwechselt werden.--82.82.193.5 00:47, 2. Jul. 2020 (CEST)
- Altes Deutsch von 1880: "an Stelle eines Eides" = "statt eines Eides", umgedreht dann wie beim "Statt-halter", dem "Stell-vertreter" ... durch diese Substantivierung wars in den Gesetzestexten dann "an Eides Statt", weils "an Eides Stelle" ist. Soweit okay? Warum denen dann aber wieder eingefallen ist das "stattlich" zu nennen, mmhhh ... wenn man die zweite Bedeutung des Adjektivs "prächtig, kräftig, ..." bedenkt, man könnte eine "Sinnverknüpfung" ahnen, aber die könnte man niemals in Worte fassen oder gar belegen :D ... das ist so ein "Is-nunmal-so"-Fall :D So wie wir akzeptieren müssen dass es Groß richtig wäre, offiziell nun aber klein richtig ist ...
- Eid und Erklärung (Versicherung) sind nicht das selbe, weil beim Eid immer ein Ritus/Zeremonie mit eingebaut ist (Aufstehen, Hand-Heben, Nachsprechen) und ein "Vereidiger" immer erst in diesem Ritus den Eid "abfragen" muss . Das dies der Hauptunterschied ist steht jetzt bereits im Artikeltext, muss aber vielleicht noch besser herausgearbeitet werden?! LG --BrunnenKind (Diskussion) 08:47, 2. Jul. 2020 (CEST)
Es ist kein Eid. Wäre es ein Eid entstünde die Situation, dass jeder diese Versicherung ablehnen könne mit Verweis auf die Bekenntnisfreiheit Art. 4 GG, ohne benachteiligt werden zu dürfen. Einen Eid darf man – und das geschieht regelmäßig – auch vor Gericht ablehnen, wobei dort an dessen Stelle beispielsweise § 65 StPO tritt (ZPO ähnlich):
- Eidesgleiche Bekräftigung der Wahrheit von Aussagen
- (1) Gibt ein Zeuge an, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er die Wahrheit der Aussage zu bekräftigen. Die Bekräftigung steht dem Eid gleich; hierauf ist der Zeuge hinzuweisen.
- (2) Die Wahrheit der Aussage wird in der Weise bekräftigt, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
- "Sie bekräftigen im Bewusstsein Ihrer Verantwortung vor Gericht, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"
- und der Zeuge hierauf spricht:
- "Ja".
- Eine entsprechende Regelung für Versicherungen an Eides statt sind mir unbekannt, aber ja aufgrund der Natur dieser Versicherung eben nicht notwendig.— Sivizius (Diskussion) 06:28, 9. Jul. 2020 (CEST)
Form der Aufzählung
Die Aufzählung
• a) eine besondere Beteuerung, mit der ... • b) ein in bestimmmten Fällen vor Gericht...
sieht komisch aus. Entweder nur die Punkte oder nur a) und b), aber bitte keine Mischform.--Voluntario (Diskussion) 09:58, 24. Sep. 2020 (CEST)
- Hast recht, habe es jetzt mal durch 1. und 2. ersetzt.--95.114.62.35 11:05, 28. Mai 2022 (CEST)