Diskussion:Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT
Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von LasagneAlForno in Abschnitt Kryptische Ausnahme
Kryptische Ausnahme
[Quelltext bearbeiten]Servus,
Könntet Ihr bitte die Ausnahme des §168 VAG besser erklären? Derzeit liest sich das für mich so: Die VAIT gelten für Versicherungszweckgesellschaften, außer sie sind Versicherungszweckgesellschaften.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 11:59, 28. Mär. 2019 (CET)
- Hallo,
- kommt zwar etwas spät, mit meiner letzten Änderung sollte es aber noch etwas deutlicher sein.
- VG --LasagneAlForno (Diskussion) 18:48, 30. Jan. 2024 (CET)