Diskussion:Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Yardsrules in Abschnitt Anzahl der VVAG
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Dort unter Einführung stand als letzter Satz: "Bei einigen Vereinen wird durch einen erhöhten Beitrag eine privilegierte Mitgliedschaft erzielt, in der garantierte Leistungen durch einen traditionellen Versicherer enthalten sind. (z.B. ADAC oder A.v.D und ADAC plus Mitgliedschaft, Artabana e.V.). - Artabana ist hier als Beispiel definitiv falsch. Dort gibt es weder privilegierte Mitgliedschaften noch rechtlich garantierte Leistungen. Siehe Artikel Artabana und deren Satzung - 26.07.2011 - 19:39

Allgemeines

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Hier ein interessanter Link www.gothaer.de/de/zg/konzern/vvag/vvag.htm, den man vielleicht auch auswerten könnte. Der obere genannte Gothaer-Link ging eben nicht mehr. --81.210.249.59 23:00, 18. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Gründungsstockzinsen

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erbitte Infos über Gründungsstockzinsen (nicht signierter Beitrag von 217.82.217.123 (Diskussion) 10. Dezember 2003, 16:06 Uhr)

Auch wenn es schon bald zehn Jahre her ist - um was genau geht es? Beziehst Du Dich auf §23 Abs. 3 VAG? --Der Sparfuchs rät... (Diskussion) 22:59, 4. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Quellen und Jahresangaben zur wirtschaftlichen Bedeutung

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Im Abschnitt "Wirtschaftliche Bedeutung" stehen diverse Zahlen und Zuwachsraten, aber es fehlt die Angabe, auf welches Jahr sich die Angaben beziehen. Ist alles von 1999 wie die einzige Angabe nahelegt? Dann wäre es Zeit für neuere Zahlen. Außerdem wäre eine Quellenangabe gut. MatteX 15:32, 5. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Der Artikel stimmt in weiten Teilen überein mit www.gothaer.de/de/allgemeines/konzern/vvag/vvag.htm

Wer hat da bei wem gespickt? Ist aber kein schlechter Inhalt, warum das Rad neu erfinden... (nicht signierter Beitrag von 84.57.74.68 (Diskussion) 22. Mai 2006, 23:40 Uhr)

Der Inhalt stammt wohl eher zu großen Teilen aus den genannten Quellen wie http://www.arge-vvag.de. Insofern haben wohl die Gothaer ebenso wie dieser Artikel eher beide dort gespickt. (nicht signierter Beitrag von 85.212.31.60 (Diskussion) 9. Dezember 2006, 13:27 Uhr)

Rückdeckung

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Der ADAC ist der Größte nicht regulierte Versicherungsverein. Durch seine Größe war diese jedoch in der Lage selbst eine Versicherungsgesellschft zu Gründen und nicht mehr bei traditionellen Versicherungen Rückdeckung zu kaufen. Vileicht sollte man nur noch den AvD nennen? Oder aber den BVMW ?(nicht signierter Beitrag von 83.16.231.202 (Diskussion) 21. August 2008, 10:50 Uhr)

Der ADAC ist kein Versicherungsverein und darf sich auch nicht so nennen. Er hat vielmehr eine "traditionelle" Versicherungsgesellschaft gegründet und nimmt bei der "Rückdeckung". --Autograf 00:21, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Zusammensetzung der Mitgliedervertreterversammlung

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Allerdings können die Mitglieder heute nur noch in wenigen VVaG die Zusammensetzung der Mitgliedervertreterversammlung selbst bestimmen. - Hier drängt sich die Frage auf, welche finsteren Verschwörer denn dann im Hintergrund Strippen ziehen und die Zusammensetzung der Vertreterversammlung bestimmen, wenn es die Mitglieder nicht tun. Schreib' doch mal bitte jemand was. --Echoray 19:02, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Das klingt für mich auch etwas krude. Ich markiere es mal mit der Quellen-Vorlage - falls sich da in absehbarer Zeit kein Beleg findet, sollte man den Satz streichen. --Der Sparfuchs rät... (Diskussion) 22:59, 4. Mai 2013 (CEST)Beantworten
3 Jahre später steht das immer noch drin und der Quellenbaustein ist weg. Richtiger geworden ist es deswegen noch lange nicht. Ich hab mir völlig willkürlich mal den Debeka Krankenversicherungsverein a. G. (laut Eigenangaben 2,3 Mio. Versicherte) rausgegriffen und nachgeprüft. Die Satzung sagt (§10, Abs. (1)): "Die Mitgliedervertretung besteht aus 42 Vertretern der Mitglieder, die nebst doppelt so vielen Ersatzpersonen [...] von den Mitgliedern des Vereins mit der Maßgabe auf neun Jahre gewählt werden, dass nach drei Jahren ein Drittel der Vertreter, von den übrigen nach sechs Jahren die Hälfte, durch Los ausscheidet."
Wenn der bemängelte Satz kein Schwachsinn ist, dann gibts in der Wikipedia keinen Schwachsinn... :-) ->Das fliegt jetzt raus. --BerntieDisk. (a.k.a. Statistikfälscher) 23:06, 17. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Ähnliche Rechtsform in anderen Ländern?

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Hallo miteinander, mich würde interessiere, ob es ähnliche Rechtsformen auch in anderen europäischen Ländern oder auf der anderen Seite des Atlantiks gibt. Könnte das bitte jemand, der's weiss, ergänzen? Liebe Grüsse -- 134.21.34.147 09:35, 28. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Diese gibt es, siehe z. B. en:Mutual_insurance. Der europäische Dachverband heißt AMICE - Association of Mutual Insurers and Insurance Cooperatives in Europe. --Der Sparfuchs rät... (Diskussion) 22:59, 4. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Unterschied zur Genossenschaft?

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Welcher Unterschied besteht eigentlich zur Genossenschaft? Dort sind doch auch die Mitglieder die Kunden? --87.78.129.19 04:07, 13. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Überarbeiten

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Der Abschnitt "Einführung" bedarf einer dringenden Überarbeitung, da er dem Leser die generelle Nähe zum BGB-Verein suggeriert:

  • Der VVaG ist kein Verein, sondern beruht auf dem Grundgedanken der Genossenschaft.
  • Der VVaG hat eine eigene Rechtsgrundlage in Teil III des VAG. Dabei handelt es sich um Privatrecht, nicht um öffentliches Recht. Der Vergleich mit KdÖR ist fehl am Platz. Weitere Rechtsquellen zum VAG sind das AktG und das HGB, auf das BGB wird an keiner Stelle verwiesen.
  • Der VVaG eine Unternehmensrechtsform, die auf eine bestimmte Branche beschränkt ist.
  • Lediglich der kleine VVaG (dem heute keine nennenswerte wirtschaftliche Bedeutung mehr zukommt) greift auf BGB-Regeln (§ 53 Abs. 2 VAG) und die Regelungen des GenG (§ 53 Abs. 3 VAG) zurück.

Bücher neueren Datums zum Thema:

  • Hubert Holthausen, Peter Koch: Rechtsfragen zum Versicherungsvertrag: Arbeiten im Versicherungsunternehmen und in der Agentur. Hrsg.: Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft [BWV] e.V. Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2008, ISBN 978-3-89952-405-5, S. 40–43.
  • Dieter Farny: Versicherungsbetriebslehre. Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2011, ISBN 978-3-89952-608-0, S. 204 ff.

Gruß, Siechfred Cradle of Filz 12:55, 4. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Anzahl der VVAG

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Im Artikel heißt es "In Deutschland waren im Jahre 2015 ca. 90 VVaGs registriert", wobei als Quelle eine Gerichtsstatistik angegeben ist.

Gerade aber die kleinen VVaG, die nur auf lokaler Ebene tätig sind, sind aber von der Eintragungspflicht in das Handelsregister befreit (§ 210 VAG), so dass die Quelle keine Aussagekraft besitzt. Ich weiß nicht, wie viele diese kleinen VVaG existieren, aber die Anzahl von 90 bundesweit erscheint mir entschieden zu niedrig. 77.188.34.245 16:25, 31. Okt. 2017 (CET)Beantworten

Danke, erledigt. --Yardsrules «@» 19:04, 3. Nov. 2017 (CET)Beantworten