Diskussion:Vertrag von Ripen
Was für ein Quatsch
[Quelltext bearbeiten]Holstein war nie ein Teil Dänemarks!!!! Es bestand lediglich eine Personalunion. der König von Dänemark war auch Herzog von Holstein, das Herzogtum selbst aber war ein Teil des Heiligen Römischen Reiches (nicht signierter Beitrag von 91.4.106.171 (Diskussion) 19:00, 17. Mai 2013 (CEST))
- Vollkommen richtig, lediglich Schleswig wurde einbezogen, Holstein nicht. Die Passage ("dat se bliven ewich tosamende ungedelt" (dass sie ewig ungeteilt zusammen bleiben), also das keine Fehde zwischen ihnen herrsche.) ist in ihrer Schlussfolgerung unzureichend. Insofern der Sinn des Satzes nur den Frieden der Ritterschaft beschreiben sollte, ist eine Bekundung der Zusammengehörigkeit der Länder wenig treffend und wird in ihrer monokausalen Deutung der Fehdefreiheit den Fakten nicht gerecht. MfG TBH (nicht signierter Beitrag von 77.20.136.95 (Diskussion) 10:08, 15. Jan. 2015 (CET))
Da fehlt wohl ein Wort
[Quelltext bearbeiten]"Das politische Schlagwort "Up ewig ungedeelt" (auf ewig ungeteilt) wurde 1841 in einem Gedicht des schleswig-holsteinisch gesinnten Apenrader Arztes August Wilhelm Neuber zurück" ??????????? Matthias217.233.21.19 19:06, 5. Mär. 2010 (CET)
Vertragstext
[Quelltext bearbeiten]Hier waren einmal Auszüge aus dem Vertragswerk zu lesen, u. a. die Passage, die bereits zu Vertragsabschluss definierte, dass die beiden Herzogtümer nicht geteilt werden dürfen. Der Vertragstext darf bei einem Artikel über diesen auch auszugsweise Eingang finden, schadet dem Artikel nicht. MfG TBH (nicht signierter Beitrag von 77.20.136.95 (Diskussion) 10:08, 15. Jan. 2015 (CET))
- Warum wird der Artikel durch die ZENSUR des Vertragstextes verunstaltet? Warum wird der Vertragstext nicht wieder aufgenommen - er war Teil dieses Artikels? (nicht signierter Beitrag von 37.5.240.53 (Diskussion) 12:41, 2. Dez. 2015 (CET))