Diskussion:Vertragsrecht
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BGB
[Quelltext bearbeiten]Doch das bürgerlicheGesetzBuch kannte bis zur Änderung für Provider, sehr wohl ein gesondertes Vertragsrecht.
Wortlaut Verträge können mit Handschlag (mündlich) und schriftlich erfolgen.
Nach der Änderung war das Vertragsrecht nur mehr Sonderrecht von reichen Firmen, wobei die Fristen auf 2 Wochen Fristen gesenkt wurden weil Provider dies forderten.-P Vorher galten 4 Wochen Fristen und unbeteiligte Dritte durften nicht in Verträge eingeschlossen werden.-P Hier änderte man auch den sogenannten GEZ Vertrag welcher fürderhin Dritte beliebig eingliedern durfte.-P
Ich habe zu keiner Zeit dem Vertrag zugestimmt ihn unterschrieben oder in ansonsten unterstützt daher möchte ich auch nicht eingebunden werden.-P
-- Johnix (Diskussion) 10:34, 17. Jun. 2012 (CEST)
- Guter Hinweis auf das Medienrecht - das kommt hier auch viel zu kurz. Unter der Überschrift Zustandekommen von Verträgen finden sich außerdem zu wenig Aussagen zu dem, was Leser hier erwarten würden: Wann liegt ein rechtsgültiger Vertrag vor? --Kulturkritik (Diskussion) 18:32, 24. Apr. 2021 (CEST)
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- http://www.sfu.ca/~allen/CoaseJLE1960.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org * webcitation.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.