Diskussion:Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 93.202.147.37 in Abschnitt Klarstellung
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Alternative zu einem Hochschulabschluß

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"... durch die Privatwirtschaft als Alternative zu einem Hochschulabschluß faktisch anerkannt." Ist das belegbar? --18:18, 17. Jun 2006 (CEST) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 149.229.98.5 (DiskussionBeiträge) Фантом 17:06, 26. Jan. 2008 (CET))Beantworten

Es gibt eine ganze Anzahl von Absolventen die auf beruflichen Positionen tätig sind die auch mit Akademikern oder Absolventen von Fachhochschulen bestzt sein könnten. Tarifvertragliche Vereinbarungen sind nichtn bekannt. Einzelne Absolventen werden sporadisch in der Fachzeitschrift " Akademie " vorgestellt. Diese liegt in jeder Verwaltungs- und Wirtakademie aus. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Holthausen (DiskussionBeiträge) Фантом 17:06, 26. Jan. 2008 (CET))Beantworten

"die auch mit Akademikern oder Absolventen von Fachhochschulen bestzt sein könnten" - Na das ist ja mal eine hieb- und stichfeste faktische Anerkennung, da gratuliert man doch ;) Mal im Ernst: Das ist doch unbelegte Werbung! --80.137.246.254 13:03, 25. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ein konkretesBeispiel für die Gleichstellung mit Hochschulabsolventen ist ein Urteil des Bayerischen Oberverwaltungsgericht(Aktenzeicehn 3 Z BR221/02) zur Bezahlung von "amtlichen Betreueren ". Danach haben VWA Absolventen einen Anspruch auf die gleiche Entschädigung wie Fachhochschul- und Universitätsabsolventen.Genaue Details kann man unter bdivwa.de nachsehen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Holthausen (DiskussionBeiträge) Фантом 17:06, 26. Jan. 2008 (CET))Beantworten

Also bitte, das ist doch albern - auch Hauptschulabsolventen haben Positionen, die von Akademikern besetzt sein "könnten", trotzdem ist ein Quali kein Uniabschluss - wenn hier VWA-Absolventen mit solchen Albernheiten eine Aufwertung ihrer Abendschule via Wikipedia-Manipulation erstreben wirft das schon ein denkbar schlechtes Licht auf die "Qualität" dieser Ausbildung. Übrigens hab ich mir mal die Quellen angesehen, die auf die Vergleichbarkeit zu FH / Hochschule oder gar Uni hinweisen sollen - da steht recht deutlich drin, dass VWA-Absolventen eben KEINE Ausbildung auf Hochschul-/ Uniniveau haben, sondern lediglich in ihrer Beamtenlaufbahn förderungswürdig sind. Wobei mir jetzt nicht klar ist, ob die VWA-Propagandisten absichtlich einen falschen Eindruck vom Niveau dieser Ausbildung erwecken wollen oder wirklich nicht in der Lage sind, einfache Verwaltungstexte zu interpretieren... - erbärmlich ist's auf jeden Fall.. (nicht signierter Beitrag von 62.158.45.207 (Diskussion) 15:01, 3. Okt. 2013 (CEST))Beantworten


Kosten

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Ich bin im Internet mal auf Informationensuche gegangen: Habt ihr schonmal was davon gehört, dass z.B. der VWA-Betriebswirt was kostet? Also Schulgeld, sowie wenn man Physiotherapeut wird vielleicht... In wie fern ist dieser staatlich nicht anerkannte "Titel" denn eigentlich von Betrieben anerkannt? Und ist man da nicht hinter den IHK-Leuten immer 2.Wahl? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.52.97.221 (DiskussionBeiträge) Фантом 17:06, 26. Jan. 2008 (CET))Beantworten

Die Kosten werden durch die einzelnen Verwaltungsakademien selber festgesetzt. Die Studiengebühren werden entweder monatlich oder pro Semester erhoben. Diese Kosten können aber von Arbeitnehmern als Wieterbildungskosten von der Lohn -oder Einkommenssteuer abgesetzt werden. Die Anerkennung durch die Betriebe der Wirtschaft ist wohl eher eine Frage der Fähigkeiten desjeweiligen Absolventen. Dennoch scheinen eher klein und mitlere Betriebe eher Interesse an Absolventen der VWAzu haben als an Universitätsabsolventen mit hohem theoretischen Potential. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Holthausen (DiskussionBeiträge) Фантом 17:06, 26. Jan. 2008 (CET))Beantworten

Bildungseinrichtungen des Bundes, der Länder und Kommunen

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Sagt mal, welchen Mehrwert bietet denn diese ellenlange Auflistung? Ich tendiere dazu, diesen Listenwahn aus dem Artikel zu entfernen. --Фантом 17:06, 26. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich hab die Liste jetzt rausgetan. --Фантом 00:24, 9. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Verschobene Disk von Benutzer Diskussion:ThePeter

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Ganz ehrlich – Deine Formulierung halte ich für eine wenig subtile Aufwertung dieses Abschlusses. Wenn der VWA-Abschluss einem Hochschulabschluss so ähnlich ist, hätte sich die VWA ja akkreditieren lassen können – was sie ja bekanntlich (wohl auch aus gutem Grund) nicht gemacht hat. --Фантом 11:44, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ich bin, was die VWA angeht, vollkommen emotions- und offen gestanden auch weitgehend kenntnislos. Allerdings bestehen für die Vergleichbarkeit zwei ausgesprochen seriöse Quellen. Dagegen hat bisher noch niemand auch nur irgend eine Art von Quelle angeführt. Behauptungen wie Zwar beruft sich die VWA auf diese oder jene Quellen, stimmen tut es aber trotzdem nicht sind in einem enzyklopädischen Artikel fehl am Platze. Nach derzeitigem Quellenstand ist die Vergleichbarkeit nun einmal nicht von der Hand zu weisen. Da helfen auch deine eigenen Schlussfolgerungen über das Verhalten und die Motive der VWA nicht drüber hinweg. --ThePeter 11:49, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten
PS: Mit deiner letzten Bearbeitung hast du dir nun selbst ins Bein geschossen. Mit dem Zusatz faktisch in vieler Hinsicht sollte ausgedrückt werden, dass die Vergleichbarkeit auch nach den Quellen eben nicht in jeder Hinsicht besteht. Diese Einschränkung hast du nun aufgehoben. --ThePeter 11:51, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Nö, die „Einschränkung“ durch „faktisch in vieler Hinsicht“ schenk ich Dir für den Moment. Wie es aussieht, müssen wir wohl ohnehin an einer neuen Formulierung basteln. Nebenbei bemerkt handelt es sich bei diesem Beschluss des Obersten Landesgerichtes um keine Grundsatzentscheidung, sondern um die eines Einzelfalls. Von daher kannst Du nicht davon ausgehen, dass immer so entschieden wird. --Фантом 12:15, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Es hat überhaupt keinen Wert, an Formulierungen zu basteln, welche den Aussagewert der Quellen leugnen wollen. Wenn du das Gegenteil behaupten möchtest, schaffe Quellen an. Quellenlose Behauptungen bleiben nicht stehen. Du wirst im übrigen sicher bemerkt haben, dass im Artikel nicht steht, dass die Abschlüsse vergleichbar sind, sondern dass das die genannten Stellen so eingeschätzt haben. Das ist unzweifelhaft wahr. Mehr möchte ich dazu an dieser Stelle aber auch nicht mehr sagen. --ThePeter 12:36, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten

"Einzelentscheidung"

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Nur zur Erläuterung: Jede Gerichtsentscheidung ist eine Einzelentscheidung. Dies gesondert festzustellen, ist daher überflüssig. Zusatz deswegen entfernt. --ThePeter 12:52, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Aufgrund meiner langjährigen Gerichtserfahrung kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Einzelentscheidung hier vorliegt. Da es sich nicht um ein vielbeachtetet GRUNDSATZURTEIL handelt, muss dieser Hinweis gegeben werden, zumal solche Entscheidungen - gerade in Bezug auf Betreuervergütungen - etliche Utreile gibt, in denen einen Vergleichbarkeit im Sinne eines § festgellt wurde. Dies gilt sowohl für nichtakademische Betriebswirte (ALLER Weiterbildungsinstitionen), Erzieherinnen, Meister, Militärfachschulabsolventen der DDR. Gegenteiliges wurde ebenfalls entschieden für alle Weiterbildungsabsolventen. Wie sie merken schreibe ich von 'Absolventen', nicht von Institutionen. Würde eine VWA die Feststellung einklagen, käme das einem Grundsatzurteil schon sehr nahe und würde den Absolventen eine gewisse Rechtsicherheit geben; dies müsste dann in allen Bundesländern passieren. Verständlich ist es, dass sie die VWA gut darstellenn wollen aber in Wikipedia sollen ja nun mal Fakten stehen keine Wünsche Gruß--Xander32 20:06, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Hallo. Wie bereits weiter oben erläutert, habe ich nicht das geringste Interesse, die VWA gut oder schlecht darzustellen. Was in der WP zählt, sind Quellen, nicht Behauptungen. Die bisher vorhandenen Quellen vertreten die dargestellte Ansicht. Gegenquellen liegen nach wie vor nicht vor. Und nochmal: JEDES Gerichtsurteil ist Einzelfallentscheidung. Es gibt keinen Rechtsbegriff der Grundsatzentscheidung. Wie gesagt: Es ist mir wirklich vollkommen schnurz, ob die Abschlüsse vergleichbar sind oder nicht. Aber wenn ihr so nachdrücklich der Meinung seid, dass dem nicht so ist, dann legt dafür verdammt noch mal Quellen auf den Tisch, anstelle die Bedeutung der vorhandenen Quellen mit semantischen Feinheiten anzugreifen. --ThePeter 08:19, 28. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Bezeichnung Diplom

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Soweit mir bekannt ist, dürfen sich Absolventen der VWA eben nicht Diplom-Betriebswirt nennen. [1] --217.5.216.196 14:28, 14. Dez. 2009 (CET)Beantworten

die Beschreibung "Bildungseinrichtungen auf universitärer Ebene" ist absurd

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ein VWA-Studium hat nichts mit einem wissenschaftlichen Studium an einer Uni zu tun, sondern ist ein Weiterbildung unterhalb des Fachhochschulniveaus; geht beispielsweise daraus hervor, dass ein Bachelor nur erworben werden kann, wenn FHs(!) den Absolventen (!) von VWA-Weiterbildungen ein Studium in Kooperation ermöglichen: http://www.vwa-gruppe-bcw.de/ (nicht signierter Beitrag von 62.158.10.169 (Diskussion | Beiträge) 20:16, 18. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Vergleichbarkeit mit einem Hochschulabschluss (Sommer 2010)

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Gerichtsurteile

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Hi zusammen, ich hab eben die zitierten Urteile durchgesehen, deren Charakterisierung war bisher glaub ich nicht so ganz präzise; die Urteile beschreiben die formale Erfüllung beamtenrechtliche Laufbahnanforderungen und bestätigen grade nicht die qualitative Vergleichbarkeit der Ausbildungsinhalte; die Formulierung "in verschiedener Hinsicht mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium vergleichbar" ist, ähm... nicht gerade eine kenntnisreiche Zusammenfassung. Hoffe mal dass ich jetzt keinem Absolventen auf den Schlips trete... (nicht signierter Beitrag von 62.158.1.95 (Diskussion) 01:19, 15. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Danke. Habe mir eben nur kurz das zweite Urteil durchgesehen und kann das nachvollziehen. Beim nächsten Mal bitte in der Zusammenfassungszeile auf die Diskussionsseite hinweisen, wenn du dort etwas geschrieben hast und generell bitte kurz beschreiben was du gemacht hast. Viele Grüße --Saibo (Δ) 01:27, 21. Mai 2010 (CEST)Beantworten

BayOLG / Wirt.min BW: Zitate belegen gerade die NICHT-Vergleichbarkeit mit FH-Diplom

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Hi, ich war schon die obige IP zu den Gerichtsurteilen und der nicht so glücklichen Interpretation, dass die VWA-Abschlüsse mit FH-Diplomen vergleichbar seien - und irgendwie wurde meine Änderung im Artikel völlig verballhornt.

Zur Klarstellung: die beiden zitierten Belege selbst (!) halten fest, dass Beamte sich zwar durch VWA-Weiterbildungen zwar für den höheren Dienst qualifizieren können, dass die VWA-Ausbildung aber keinesfalls mit der an einer Hochschule vergleichbar ist, ich zitiere mal aus der zweiten Quellen aus Baden-Württemberg: "Eine staatliche Anerkennung ist schon deshalb nicht möglich, weil der erzielbare Abschluss „Betriebswirt (VWA)“ einem Fachhochschulabschluss nicht gleichgestellt ist und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Stundenzahl (weniger als die Hälfte der Pflichtstundenzahl, die für den Fachhochschulabschluss Diplom-Betriebswirt (FH) erforderlich ist) auch nicht gleichgestellt werden kann. Die VWA müssten dafür die Veranstaltungsstunden verdoppeln und das berufsbegleitende Studium von bisher 6 bis 7 Semester auf 12 bis 13 Semester mit erheblichen zusätzlichen Infrastrukturkosten verlängern."

Ich will ja wirklich keinem VWA-Absolventen auf den Schlips treten oder die Nützlichkeit von Weiterbildungen in Frage stellen, aber die zitierte Antwort des Baden-Württembergischen "Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft" auf eine Kleine Anfrage macht doch wohl deutlich, dass mit der Bemerkung von der angeblichen Vergleichbarkeit von VWA und FH-Abschluss hier Leser des Artikels völlig falsch informiert werden (hoffentlich nicht: falsch informiert werden sollen). Aus dem Kontext des Zitats ist übrigens noch zu entnehmen, dass die VWA-Besucher zu großen Teilen auch keine adäquate Vorbildung für einen Hochschulbesuch hätten. Hab den Artikel mit minimalen Änderungen von der Irreführung befreit.

-- 62.158.8.183 21:47, 17. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Hin und her - was nun? Vergleichbar, oder nicht?

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Bezüglich der Änderung: https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/w/index.php?title=Verwaltungs-_und_Wirtschaftsakademie&diff=75699351&oldid=75219817

Ich blicke da nicht mehr durch. Einmal schreibt die IP das eine, dann wieder das Gegenteil. Ich hab den Teil nun erstmal auf die Version vom 2010-03-05T21:20:56 zurückgesetzt. Das stand nun zuletzt da:

"sind diese nicht mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium vergleichbar; Beamte des gehobenen Dienstes können sich aber durch die Weiterbildung an einer VWA für den höheren Dienst qualifizieren."

--Saibo (Δ) 22:18, 17. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ach direkt obendrüber hast du, liebe IP, ja was geschrieben... schreibe sowas unbedingt in die Zusammenfassung, bitte! --Saibo (Δ) 22:23, 17. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe auf das Thema keine Lust mehr. Wenn du dir sicher bist, ändere es wieder und gebe die belegende Stelle im/in den Dokument(en) als Einzelnachweis an und verweise bitte in der Zusammenfassung auf die Diskussion hier. Viele Grüße --Saibo (Δ) 22:29, 17. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Kein hin-und-her: nicht vergleichbar / Hinweise zur Änderungshistorie

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Guten Tag! Schon wieder die geschmähte IP hier - ich wollt eigentlich nur mal sehen, was draus geworden ist; jetzt muss ich wohl doch was schreiben...

Saibo, sorry wenn Du Dich angegriffen fühlst, war nicht meine Absicht und hast Du auch nicht verdient. Ich Deine Kritik allerdings auch nicht, folgendes ist der Fall:

(A)Diskussionshistorie: Ich habe in beiden Diskussionsbeiträgen gleichermaßen klargestellt, dass Hochschulstudium und VWA-Ausbildung nicht vergleichbar sind, erkennbar an den inhaltlich gleichen Beiträgen (1) "die Formulierung "in verschiedener Hinsicht mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium vergleichbar" ist, ähm... nicht gerade eine kenntnisreiche" und (2)"Zur Klarstellung: die beiden zitierten Belege selbst (!) halten fest, dass Beamte sich zwar durch VWA-Weiterbildungen zwar für den höheren Dienst qualifizieren können, dass die VWA-Ausbildung aber keinesfalls mit der an einer Hochschule vergleichbar ist". Ich widerspreche mir also nicht, sondern behaupte durchaus immer das gleiche (nämlich halt das, was in den zitierten Quellen steht).

(B) Woher die Verwirrung / Empörung? Im zweiten Diskussionsbeitrag hab ich behauptet, dass meine Änderung verballhornt worden sei. Das stimmt, ist aber nicht durch Dich, Saibo, sondern durch die bizarren Änderungen eines sich an der Diskussion nicht beteiligenden und auch keine Kontaktdaten hinterlassenden "Wissensmanager999" geschehen (sonst hätt ich ihn/sie schon erstmal direkt angemailt - aber ich darf da wohl nicht zu sehr meckern, bin ja zugegebenermaßen auch nur eine IP ;-)) ), und zwar in der Version vom 5. Juni 2010, 20:48 Uhr, da (und nicht in einem Beitrag von mir) steht nämlich was von "jedoch mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium vergleichbar" drin - was das Gegenteil von dem ist was die Quellen behaupten, was ich behaupte und was auch VWAs selber behaupten. Ich hab selber erst nicht kapiert, dass das nicht eine irrtümlich falsche Edition ist, sondern durch diese bizarre Änderung des "Wissensmanagers" geschah, und hab das erst grade gemerkt, als ich die (für den Laien leider auch nicht sofort durchschaubare) Änderungshistorie angekuckt hab.

Ich setz mich morgen mal an eine auf der Diskussionsseite kommentierte und mit u.a. VWA-eigenen Quellen belegte Änderung hin. Wie gesagt, sorry Saibo wenn Du Dich zu Unrecht beschuldigt fühlst - ich bestätige gerne, dass Du nichts falsch gemacht hast, aber ich finde schon dass meine Kommentare inhaltlich sehr wohl konsistent sind, und dass ich die komischen Änderungen von "Wissensmanager999" (allein der Name...) durchaus als wunderlichen Quatsch empfinden darf... - bis morgen. -- 62.158.11.115 03:58, 3. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Nur schonmal kurz das wichtigste: Danke für deine Mitarbeit und dass du dich hier meldest! Und das Zweitwichtigste: Ich habe mich nicht angegriffen gefühlt. Ich habe auf das Artikelthema nur eigentlich keine Lust (möchte aber doch, dass kein Mist im Artikel steht - deswegen bleibe ich dran) und wenn ich erst nach dem Begutachten einer Änderung die Erklärung auf der Diskussionsseite hier entdecke, dann ärgert mich das eben, weil man sowas (den Hinweis, dass man auf der Disk.seite etwas geschrieben hat) eben in die Zusammenfassung schreiben sollte. Nur muss man es eben auch wissen, dass man es sollte und ich weiß, dass die Wikipedia nicht ganz so einfach zu bearbeiten ist, wie es im Idealfall sein sollte.
Morgen oder später schreibe ich vielleicht nochmal mehr.
Magst du dich nicht anmelden? Dann fällt es zum Beispiel auch schonmal leichter die ganzen IPs auseinander zu halten die mal das Eine und mal das Andere schreiben. Viele Grüße --Saibo (Δ) 04:22, 3. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
zu "keine Kontaktdaten": Den Benutzer:Wissensmanager999 kannst du auf seiner Diskussionsseite Benutzer Diskussion:Wissensmanager999 anschreiben - seinen Beiträgen nach zu urteilen, nämlich nur ein kurzes Intermezzo hier, ist er aber nicht aktiv. Als angemeldeter Benutzer (mit E-Mailadresse) könntest du ihm aber z.B. auch eine E-Mail schreiben. Das habe ich nun gemacht und ihn gebeten bei Gelegenheit hier vorbei zuschauen. Viele Grüße --Saibo (Δ) 04:50, 3. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


Änderung des ersten Abschnittes (Vergleichbarkeit mit Hochschule, Berufsakademie)

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Tag!


Bin die IP von oben, nur jetzt angemeldet.

Geändert hab ich den ersten Abschnitt so, dass der Leser m.E. ein korrekte Information über die Inhalte der bereits von einem früheren Bearbeiter eingefügten Quellen erhält.


Einigermaßen unumstritten ist dabei wohl die Quelle des BayOLG.

Bayerische Beamte im gehobenen Dienst können sich durch die Weiterbildung an der VWA für den höheren Dienst qualifizieren (gibt aber keinen Anspruch auf Beförderung o.ä.). Diese Qualifizierung erfolgt damit allerdings für Personen, die bereits schon einen Hochschulabschluss haben (gehobene Beamte in Bayern haben üblicherweise ein abgeschlossenes Hochschulstudium und führen einen (FH-)Diplomtitel.). Die VWA-Weiterbildung ist hier ein nützliches "add-on", nicht die "eigentliche" Qualifikation. Das dürfte beamtenrechtlich informierten Lesern aber eh' klar sein und für die anderen bleibt der Unterschied "gehobener / höherer" Dienst wohl sowieso etwas unklar, deswegen würden da längere Ausführungen der Klarheit dieses Artikels eher schaden als nützen - muss m.E. also hier nicht viel geändert werden, wer mehr wissen will muss halt unter den eigentlich relevanten Infos bei "Beamten" nachschauen.


Wirklich irreführend war aber bisher die Info, dass das Wirtschaftsministerium in Baden-Würrtemberg die Abschlüsse einer VWA für vergleichbar hält mit denen an einer Berufsakademie oder einer (Fach-)Hochschule.

Das muss m.E. unbedingt korrigiert werden, ich zitiere aus der Quelle (hab ich oben schon mal getan): "Eine staatliche Anerkennung ist schon deshalb nicht möglich, weil der erzielbare Abschluss „Betriebswirt (VWA)“ einem Fachhochschulabschluss nicht gleichgestellt ist und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Stundenzahl (weniger als die Hälfte der Pflichtstundenzahl, die für den Fachhochschulabschluss Diplom-Betriebswirt (FH) erforderlich ist) auch nicht gleichgestellt werden kann. Die VWA müssten dafür die Veranstaltungsstunden verdoppeln und das berufsbegleitende Studium von bisher 6 bis 7 Semester auf 12 bis 13 Semester mit erheblichen zusätzlichen Infrastrukturkosten verlängern." Wären die Abschlüsse vergleichbar, wäre es ja auch völlig absurd, dass die VWAs selber damit werben, dass man nach einem VWA-Abschluss in zwei weiteren Semestern einen Bachelor an einer Berufsakademie erwerben kann.[2]

Wenn man dann aber darstellt, welche staatliche Anerkennung den VWA-Abschlüssen alles fehlt muss man in dem Zusammenhang aber m.E. schon an der gleichen Stelle wenigstens kurz drauf hinweisen, dass der Abschluss für die Absolventen trotzdem ein Schritt auf dem Weg zu einem dann eben schon staatlich anerkannten Bachelor an Berufsakademie oder Hochschule sein kann - die VWA braucht dann halt die Kooperation mit BA / Hochschule und der Absolvent muss "nur" noch weiterstudieren. Deswegen hab ich zumindest kurz auf den Abschnitt, der das näher darstellt, hingewiesen (vgl. als Beleg z.B. auch den Link von oben auf die Kooperation mit einer hessischen Berufsakademie).


Sorry für den langen Eintrag, aber ich wollte das Thema einigermaßen endgültig erschlagen. Hinweise, warum's mich recht nervt, wenn hier Unsinn drinsteht, gibt's, falls es einen interessiert, auf meiner Benutzerseite.

Mario bei wiki 16:28, 4. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo Mario, danke für deine Erläuterungen. Kannst du im Artikel in den <ref>-Abschnitten für die Quellen BayOLG und WiMi-BW noch die relevante(n) Seite(n) hinzuschreiben? - Dann muss ich/der Leser nicht das ganze Dokument durchwühlen. Viele Grüße --Saibo (Δ) 17:38, 4. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Vergleichbarkeit mit einem Hochschulabschluss

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Die folgende Darstellung der Vergleichbarkeit mit einer Hochschule

"Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat klargestellt, dass der Ausbildungsumfang nicht mit demjenigen an einer Berufsakademie oder einer Fachhochschule vergleichbar ist.[1] Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes[2] können sich aber Beamte des gehobenen Dienstes durch die Weiterbildung an einer VWA für den höheren Dienst qualifizieren. Außerdem werden die Abschlüsse einiger VWAs von jeweils kooperierenden Berufsakademien oder Hochschulen als Bachelor-Grundstudium anerkannt (vgl. hierzu auch den Abschnitt Hochschulzugangsberechtigung)"

ist so nicht richtig und völlig aus dem Zusammenhang gerissen.

Das baden-würtembergische Wirtschaftsministerium hat zwar darauf hingewiesen, dass es sich bei VWA-Abschlüssen nicht um staatlich anerkannte Diplome handelt. Gleichzeitig wurde jedoch bezüglich der Wertigkeit der Abschlüsse klargestellt,

"dass ein erfolgreicher VWA-Absolvent auf Grund seiner fachlichen Qualifikation, seiner Leistungsbereitschaft, seiner methodischen und sozialen Kompetenz sowie im Hinblick auf die unabdingbare Erstausbildung und langjährige Berufspraxis de facto einem Fachhochschul- oder Berufsakademie-Absolventen gleichgestellt wird."

Weiterhin wurde ausgeführt: "Diese Aussage wird einvernehmlich von öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft geteilt und durch die regelmäßig durchgeführten Absolventenbefragungen und dem dabei festgestellten Verlauf der beruflichen Entwicklung sowie durch Aussagen von Firmenvertretern nachhaltig bestätigt. Diese Stellungnahme erhalten auf Anfrage alle Interessenten und Studienteilnehmer, Arbeitgeber und öffentliche Institutionen." Beleg: Landtag Baden-Würtemberg Kleine Anfrage 20.2.2002, Seite 2 letzter Abschnitt sowie Seite 3

Des Weiteren hat auch das BayOLG klar die Vergleichbarkeit mit einem Hochschulabschluss bestätigt:

"Ein fortbildendes Studium an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie wird in der Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamten (Laufbahnverordnung – LbV – i.d.F.d.Bek. vom 4.3.1996, GVBl. S. 99, ber. S. 220) wiederholt ausdrücklich erwähnt. So soll für Beamte des gehobenen Dienstes bei Aufstieg in eine Laufbahn des höheren Dienstes die Einführung in die Aufgaben der neuen Laufbahn gekürzt werden, wenn der Beamte u.a. „ein fortbildendes Studium an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, an der Hochschule für Politik München oder einer vergleichbaren Einrichtung“ mit Erfolg abgeschlossen hat (§ 42 Abs. 3 Satz 4 LbV). Ferner wird das „Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie“ ebenso wie das Diplom der Hochschule für Politik München als Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse bewertet, die dem Dienstherrn die Pflicht zur Förderung von Beamten auferlegen (Art.55 Abs.3 und 4 LbV). Auch diese Bewertung der Fortbildung an einer VWA für die beamtenrechtliche Laufbahn und insbesondere ihre Gleichsetzung mit einem Diplom der Hochschule für Politik München rechtfertigen es, das an einer Verwaltungs-und Wirtschaftsakademie in Bayern erworbene Diplom als mit einem Hochschulabschluss vergleichbar anzusehen." Beleg: Beschluss BayOLG vom 08.01.2003

Insofern kann ich die Rücksetzung auf die Version vom 2010-03-05T21:20:56 von Saibo nur bestätigen.

Dort lautete der Abschnitt noch richtigerweise:

"Die Absolventen sind je nach Ausrichtung des Studienganges berechtigt, die Abschlussbezeichnung Wirtschaftsdiplom mit der jeweiligen Berufsbezeichnung und dem Zusatz (VWA) zu führen. Bei diesen Abschlüssen handelt es sich um Weiterbildungsabschlüsse und nicht um akademische Grade im Sinne der Hochschulgesetze. Nach Einschätzung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes[1] wie auch des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums[2] sind sie jedoch in verschiedener Hinsicht mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium vergleichbar."

--Wissensmanager999 21:06, 4. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Kannst du bitte mit Anführungszeichen markieren was du irgendwo her zitiert hast? Ich blicke nicht durch was von dir ist und was ein Zitat ist.
Dass du jetzt den Artikel schon wieder zurückgesetzt hast, obwohl Mario oben seine Veränderung erläutert hat, finde ich nicht gut - nun diskutieren wir aber erstmal was nun dort stehen soll (Bearbeitungskriege wollen wir nicht). Ist etwas an Marios Erläuterung falsch? Antworte bitte im Diskussionsabschnitt obendrüber.
Mario, was sagst du zu Wissensmanagers Sichtweise? Viele Grüße --Saibo (Δ) 22:09, 4. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo Saibo, zunächst Danke für den Hinweis. Ich habe die zitierten Stellen mit Anführungszeichen markiert und auf die Belege hingewiesen. Die Rücksetzung habe ich deswegen vorgenommen, weil durch die Version vom 2010-03-05T21:20:56 zum einen zum Ausdruck kommt, dass es sich bei den VWA-Abschlüssen nicht um akademische Grade im Sinne der Hochschulgesetze handelt. Zum anderen jedoch, dass diese faktisch mit einem Hochschulabschluss in verschiedener Hinsicht vergleichbar sind; so auch Landtag Baden Würtemberg Kleine Anfrage vom 20.02.2002 und Beschluss BayOLG vom 08.01.2003. Diese Differenzierung hat in der Version von Mario völlig gefehlt. Des Weiteren ist es nicht grundsätzlich richtig, dass VWA-Abschlüsse einiger VWAs von jeweils kooperierenden Berufsakademien oder Hochschulen als Bachelor-Grundstudium anerkannt werden. Für VWA-Studierende und Absolventen gibt es verschiedene Möglichkeiten einen Bachelor-Abschluss zu erwerben. Wobei viele Akademien bereits Kooperationen mit Hochschulen geschlossen haben, so dass der zusätzliche Bachelor-Abschluss ohne größeren Aufwand in einem Zuge zusätzlich zum VWA-Abschluss erworben werden kann. Beispiel: Kooperation mit der Steinbeishochschule Berlin, FH-Münster usw.. Des Weiteren gibt es auch im Inland Möglichkeiten als VWA-Absolvent direkt zum Master zugelassen zu werden. Beispiel: FH Gießen-Friedberg. Insofern ist auch der Abschnitt "Master-Abschluss" nicht korrekt und bedarf einer Korrektur. --Wissensmanager999 17:11, 5. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


finally: nein, ein VWA-Diplom ist nicht annähernd ein Bachelor o.ä.

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Mal wieder guten Tag!

Lieber "Wissensmanager999", sorry, aber so geht’s doch nicht..! Ich habe oben klar dargestellt, dass Lehrinhalte und Ausbildungsumfang von VWAs sowohl nach Einschätzung des WiMi BaWü als auch der VWAs selbst (!) nicht das Niveau von Bachelorstudiengängen einer Berufsakademie oder einer Fachhochschule erreichen. Du änderst meine korrekte Darstellung dann in ziemlichen Unsinn, „belegst“ ihn mit Quellen, die das Gegenteil von dem, was Du behauptest, besagen (!) und schreibst unbelegtes und auch noch inkonsistentes Zeug auf der Diskussionsseite. Das geht so nicht, aber ich bin ja ein Mensch guten Willens und versuch’s noch mal.


(1) Was sagt das Wirtschaftsministerium Baden-Würtemberg über das VWA-Diplom?

Laut Wissensmanager999 habe ich angeblich ein Zitat entstellt. Da wäre es doch eigentlich ein leichtes, einfach den Kontext des Zitates darzustellen und mich zu entlarven – warum macht Wssensmanager999 das dann nicht? Die Antwort ist einfach, das Zitat ist eben nicht verzerrend, sondern gibt halt genau den Kern der Sache wider. Damit’s jeder sieht hier der Kontext des Zitats und die gesamte relevante Passage: Es handelt sich um die Anfrage eines Landtagsabgeordneten an das Baden-Württembergische Wirtschaftsministerium. Die Anfrage beschäftigt sich mit den VWAs. Unter anderem fragt der Abgeordnete, wieso die Prüfungsanforderungen bei der VWA denn nicht so hoch sind wie bei staatlich anerkannten Diplomen. Das Ministerium antwortet (neben formalen Hinweisen auf die fehlende staatliche Anerkennung von VWAs) inhaltlich wie folgt: die VWA-Prüfungen können nicht so anspruchsvoll sein wie Fachhochschulprüfungen, weil die Ausbildung an der VWA auf derart schwierige Prüfung wie ein FH-Diplom nicht vorbereitet (sondern halt nur auf ein VWA-Diplom); ohnehin verfügen die meisten VWA-Besucher laut Ministerium auch nicht über die notwendige Vorbildung für ein Hochschulstudium. Hier die Frage und die Antwort vollständig (im Original: auf Seite 3)[3]


" 2. Warum wurden bisher die Prüfungsregelungen, die zu einem staatlichen anerkannten Diplom führen, nicht in die Prüfungsverordnung bei den VWA aufgenommen?

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) und die Landeshochschulgesetze regeln abschließend das Recht zur Verleihung von Hochschulgraden. Mit den §§ 18, 19 und 70 HRG wird ein Monopol des staatlichen Hochschulwesens der Länder für berufsqualifizierende Hochschulprüfungen und akademische Grade begründet. §§ 40 und 89 des baden-württembergischen Fachhochschulgesetzes ergänzen diese Bestimmungen für den Fachhochschulbereich. Daraus folgt, dass ohne staatliche Anerkennung nichtstaatliche Bildungseinrichtungen wie die VWA kein Recht zur Abnahme berufsqualifizierender Prüfungen mit den rechtlichen Wirkungen von Hochschulprüfungen und zur Verleihung akademischer Grade besitzen. Eine staatliche Anerkennung ist schon deshalb nicht möglich, weil der erzielbare Abschluss „Betriebswirt (VWA)“ einem Fachhochschulabschluss nicht gleichgestellt ist und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Stundenzahl (weniger als die Hälfte der Pflichtstundenzahl, die für den Fachhochschulabschluss Diplom-Betriebswirt (FH) erforderlich ist) auch nicht gleichgestellt werden kann. Die VWA müssten dafür die Veranstaltungsstunden verdoppeln und das berufsbegleitende Studium von bisher 6 bis 7 Semester auf 12 bis 13 Semester mit erheblichen zusätzlichen Infrastrukturkosten verlängern. Dies wird von den VWA zumindest derzeit nicht angestrebt. Hinzu kommt, dass die Hälfte der bisherigen Teilnehmer nicht über den formalen Hochschulzugang (Abitur bzw. Fachhochschulreife) verfügen und somit von einem qualifizierten Weiterbildungsstudium ausgeschlossen werden müssten. Dies entspricht nicht dem Studienkonzept der VWA und würde auch von der Landesregierung nicht unterstützt."

(kursive Hervorhebung im Original, fette Hervorhebung von mir).


(2) Was sagen die VWAs selbst zum Niveau eines VWA-Diploms im Vergleich zu einem Bachelor?

Die VWAs machen (ehrlicherweise) klar, dass man mit einem VWA-Abschluss eben nicht etwas auch nur annähernd adäquates zum Bachelor einer Berufsakademie oder Hochschule, erworben hat. Vielmehr stellen die VWAs sehr deutlich dar, dass man zusätzlich zum VWA-Diplom noch weiter Kenntnisse erwerben muss, die dem Inhalt von zwei bis drei Studiensemestern (also durchaus mit sehr nennenswertem Aufwand!) an einer / in Kooperation mit einer Fachhochschule oder Berufsakademie entsprechen, um einen Bachelor zu erwerben (vom Diplom / Master einer Hochschule zu schweigen...).

Ich belasse es mal bei fünf Belegen mit konkreten Semesterangaben, das dürfte ja wohl reichen (es gibt auch parallele Varianten, die konkreten Semesterangaben für ein Weiterstudium nach dem VWA-Abschluss machen den Niveauunterschied zwischen VWA-Diplom und Bachelor aber am leichtesten nachvollziehbar deutlich):

Technische Akademie Wuppertal (VWA): nach dem VWA-Diplom sind drei weitere Semester an einer FH notwendig, um einen Bachelor zu erlangen. [4]

VWA Ostwestfalen-Lippe: zwei weitere Semester sind notwendig, Kooperation mit einer holländischen Hochschule (offenbar kein dt. Kooperationspartner gefunden; Hinweis für potentielle Studenten: Vorsicht! Der Bachelor ist nur von der international irrelevanten „Dutch Flamish Accreditation Organisation“ akkreditiert.) [5]

VWA Sauerland: zwei weiter Semester an einer FH notwendig, um einen Bachelor zu erlangen [6]

VWA München: zusätzliche Leistungen schon während der VWA-Ausbildung notwendig, nach dem Abschluss an der VWA sind noch einmal drei Semester notwendig, um einen Bachelor zu erwerben [7]

VWA Hamburg, Berlin u.a.: zwei weitere Semester nach dem VWA-Diplom notwendig, um einen Bachelor zu erwerben [8]


Wir haben also die Wahl: entweder Wissensmanager999 hat Recht und alle, alle VWAs lügen über ihren eigenen Diplom-VWA-Abschluss, dann kann der Text von Wissensmanager999 stehen bleiben. Oder aber die VWAs selbst wissen durchaus über das Niveau ihres eigenen VWA-Diploms Bescheid und erläutern das fairerweise auch korrekt. Dann geben die VWAs völlig zu Recht zu, dass man mindestens noch die Inhalte von zwei bis drei Studiensemestern zusätzlich benötigt, um auf das Niveau eines Bachelors zu gelangen. In diesem Fall muss meine Version übernommen werden.

Ich denke, die Wahl ist einfach: mit meinem Text werden die Leser des Artikels so über VWA-Diplome informiert, wie es sowohl das WiMi Baden-Württemberg als auch die VWAs selbst (!) darstellen, nämlich dass das VWA-Diplom eben nicht das Niveau eines Bachelors an Berufsakademie oder Hochschule erreicht (und erst recht nicht das des alten FH-Diploms). Die Meinung von Wissensmanager999 vertritt nur er selbst, nicht einmal die VWAs.


Ich würde sagen, der Rücksetzung auf meine Version sollte nichts im Weg stehen.

viele Grüße

Mario bei wiki 19:18, 5. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

P.S: versöhnlicher Nachtrag: war ja nicht alles schlecht, Danke für den Hinweis auf die verschiedenen Wege zum Bachelor nach dem VWA-Diplom (Grundstudiumsanerkennung vs. Weiter- oder Parallelstudium an VWA in Kooperation). Hab ich eingearbeitet.

Mario bei wiki 19:37, 5. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Vergleichbarkeit mit einem Hochschulabschluss

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Hallo Mario!

zu deinen Änderungen:

Satz 1 (deine Änderung): "Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat klargestellt, dass der Ausbildungsumfang nicht mit demjenigen an einer Berufsakademie oder einer Fachhochschule vergleichbar ist."

Diese Änderung gibt die Aussage des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums vom 20.02.2002 nur einseitig wieder.

Das Ministerium hat weiterhin bestätigt,

"dass ein erfolgreicher VWA-Absolvent auf Grund seiner fachlichen Qualifikation, seiner Leistungsbereitschaft, seiner methodischen und sozialen Kompetenz sowie im Hinblick auf die unabdingbare Erstausbildung und langjährige Berufspraxis de facto einem Fachhochschul- oder Berufsakademie-Absolventen gleichgestellt wird." Weiterhin wurde ausgeführt: "Diese Aussage wird einvernehmlich von öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft geteilt und durch die regelmäßig durchgeführten Absolventenbefragungen und dem dabei festgestellten Verlauf der beruflichen Entwicklung sowie durch Aussagen von Firmenvertretern nachhaltig bestätigt. Diese Stellungnahme erhalten auf Anfrage alle Interessenten und Studienteilnehmer, Arbeitgeber und öffentliche Institutionen." Quelle: Landtag Baden-Württemberg Kleine Anfrage 20.2.2002, Seite 2 letzter Abschnitt sowie Seite 3

Vorschlag zur Korrektur: "Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat klargestellt, dass der Ausbildungsumfang nicht mit demjenigen an einer Berufsakademie oder einer Fachhochschule vergleichbar ist, gleichzeitig jedoch bestätigt, dass ein erfolgreicher VWA-Absolvent auf Grund seiner fachlichen Qualifikation, seiner Leistungsbereitschaft, seiner methodischen und sozialen Kompetenz sowie im Hinblick auf die unabdingbare Erstausbildung und langjährige Berufspraxis de facto einem Fachhochschul- oder Berufsakademie-Absolventen gleichgestellt wird."


Satz 2 (deine Änderung): "Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes[2] können sich aber Beamte des gehobenen Dienstes durch die Weiterbildung an einer VWA für den höheren Dienst qualifizieren."

Auch dieser Satz spiegelt den Inhalt der nachfolgenden Quelle nicht richtig wieder:

"Ein fortbildendes Studium an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie wird in der Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamten (Laufbahnverordnung – LbV – i.d.F.d.Bek. vom 4.3.1996, GVBl. S. 99, ber. S. 220) wiederholt ausdrücklich erwähnt. So soll für Beamte des gehobenen Dienstes bei Aufstieg in eine Laufbahn des höheren Dienstes die Einführung in die Aufgaben der neuen Laufbahn gekürzt werden, wenn der Beamte u.a. „ein fortbildendes Studium an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, an der Hochschule für Politik München oder einer vergleichbaren Einrichtung“ mit Erfolg abgeschlossen hat (§ 42 Abs. 3 Satz 4 LbV). Ferner wird das „Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie“ ebenso wie das Diplom der Hochschule für Politik München als Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse bewertet, die dem Dienstherrn die Pflicht zur Förderung von Beamten auferlegen (Art.55 Abs.3 und 4 LbV). Auch diese Bewertung der Fortbildung an einer VWA für die beamtenrechtliche Laufbahn und insbesondere ihre Gleichsetzung mit einem Diplom der Hochschule für Politik München rechtfertigen es, das an einer Verwaltungs-und Wirtschaftsakademie in Bayern erworbene Diplom als mit einem Hochschulabschluss vergleichbar anzusehen." Beleg: Beschluss BayOLG vom 08.01.2003

Vorschlag zur Korrektur: "Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes ist es gerechtfertigt, dass an einer Verwaltungs-und Wirtschaftsakademie erworbene Diplom als mit einem Hochschulabschluss vergleichbar anzusehen, so dass sich Beamte durch die Weiterbildung an einer VWA für den höheren Dienst qualifizieren können."


Satz 3 (deine Änderung): "Die Abschlüsse einiger VWAs werden von kooperierenden Berufsakademien oder Hochschulen als Bachelor-Grundstudium anerkannt; teilweise können durch zusätzliche Leistungen zum VWA-Diplom im Umfang von zwei bis drei Studiensemestern Bachelor-Abschlüsse von Berufsakademien oder Hochschulen erworben werden (vgl. hierzu auch den Abschnitt Hochschulzugangsberechtigung)."

Auch dies ist nicht ganz richtig, da hier hinsichtlich des Bachelor-Abschlusses grundsätzlich drei Möglichkeiten unterschieden werden müssen: 1. Duales Studium: VWA- und Bachelor-Abschluss verlaufen nahezu parallel (Beispiel VWA-Münster); 2. Abendstudium: VWA- und Bachelor-Abschluss verlaufen parallel (Beispiel VWA Baden-Würtemberg) oder sind als zweisemestriges Aufbaustudium konzipiert (Beispiel VWA Gruppe). 3. Absolventenmodell: In der Regel zweisemestriges Aufbaustudium, wobei hier nur wenige Präsenztage anfallen und der Bachelor-Abschluss mit vergleichsweise geringem Aufwand erreicht werden kann (Beispiel VWA Hellweg Sauerland).

Des Weiteren ist es für VWA-Absolventen schon seit langem möglich, an renommierten europäischen Business Schools einem MBA-Abschluss zu erlangen, da das VWA-Diplom dort einem staatlichen Diplom bzw. einem Bachelor-Abschluss formal gelichgestellt wird.

So auch das baden Württembergische Wirtschaftsminsterium, Quelle: Landtag Baden-Württemberg Kleine Anfrage 20.2.2002 "Allerdings besteht die Möglichkeit, an einigen internationalen Hochschuleinrichtungen als VWA-Absolvent die Zulassung zu weiterführenden Studiengängen im Rahmen von Master-Programmen zu erhalten. Dies gilt u.a. für die Aston Business School in Birmingham/UK, die Graduate School of Business Administration in Zürich/CH, die École de Supérieure des Commerce de la Capitale Europeénne in Straßburg/F, die Wirtschaftsuniversität in Wien/A und die Donau-Universität in Krems/A. Hier wird im Gegensatz zu den Masterstudiengängen in Deutschland der VWA-Abschluss einem staatlichen Diplom als Zugangsvoraussetzung gleichgestellt."

Des Weiteren öffnen sich mittlerweile auch deutsche Hochschulen bezüglich der Master-Studiengänge für VWA-Absolventen (Beispiel: FH Gießen Friedberg, I-IMC an der FH Ludwigshafen). Auch hier ist es möglich ohne vorangegangenen Bachelor-Abschluss einen Master-Studium zu beginnen.

Vorschlag zur Korrektur: "Im Rahmen des Bologna-Prozesses kooperieren die meisten Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien mit Berufsakademien, Fachhochschulen und Hochschulen, so dass entweder parallel zum VWA-Studium oder durch ein zweisemestriges Zusatzsstudium ein Bachelor-Abschluss erworben werden kann. Weiterhin besteht auch ohne vorherigen Bachelor-Abschluss die Möglichkeit, an einigen internationalen sowie auch inländischen Hochschuleinrichtungen ein Master-Studium aufzunehmen."


Zusammenfassend würde der Abschnitt, dann so aussehen:

"Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat klargestellt, dass der Ausbildungsumfang nicht mit demjenigen an einer Berufsakademie oder einer Fachhochschule vergleichbar ist, gleichzeitig jedoch bestätigt, dass ein erfolgreicher VWA-Absolvent auf Grund seiner fachlichen Qualifikation, seiner Leistungsbereitschaft, seiner methodischen und sozialen Kompetenz sowie im Hinblick auf die unabdingbare Erstausbildung und langjährige Berufspraxis de facto einem Fachhochschul- oder Berufsakademie-Absolventen gleichgestellt wird. Weiterhin ist es nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes gerechtfertigt, dass an einer Verwaltungs-und Wirtschaftsakademie erworbene Diplom als mit einem Hochschulabschluss vergleichbar anzusehen, so dass sich Beamte durch die Weiterbildung an einer VWA für den höheren Dienst qualifizieren können. Im Rahmen des Bologna-Prozesses kooperieren die meisten Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien mit Berufsakademien, Fachhochschulen und Hochschulen, so dass entweder parallel zum VWA-Studium oder durch ein zweisemestriges Zusatzsstudium ein Bachelor-Abschluss erworben werden kann. Weiterhin besteht auch ohne vorherigen Bachelor-Abschluss die Möglichkeit, an einigen internationalen sowie auch inländischen Hochschuleinrichtungen ein Master-Studium aufzunehmen."

Dies entspricht dann genau den Quellen und informiert jeden Leser richtig und umfassend.

--Wissensmanager999 12:18, 6. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo Wissensmanager, bitte belasse den Überarbeitungshinweis im Artikel bis hier Einigkeit herrscht.
Versucht bitte auch beide möglichst erst hier Auszudiskutieren und dann den Artikel zu ändern. Also erst ein Detail im Artikel ändern, wenn ihr euch darüber einig seit. Danke für eure Hilfe! --Saibo (Δ) 16:21, 6. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


Hi zusammen, hallo Wissensmanager999, danke für Deinen durchdachten Formulierungsvorschlag,, ich würde aber schon gerne noch mindestens zwei Formulierungen präziser machen und vielleicht können wir auch aus dem ein oder anderen Satz bloß um der sprachlichen Hübschheit willen zwei machen; ich schaff heut bloß nix vernünftiges mehr und morgen spielen doch unsere Jungs... - ich meld mich am Donnerstag nochmal und danach haben wir's hoffentlich eingetütet, ok?
Danke für die Geduld, bis denn! -- Mario bei wiki 20:29, 6. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


finale Version zur Vergleichbarkeit mit einem Hochschulabschluss?

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Hi!

Ich geh Deinen Vorschlag, Wissensmanager999, vielleicht mal Punkt für Punkt durch, sag was ich so denke und mach wo ich das schlau finde ggf. einen anderen Vorschlag.


(1) Nur ein sprachlicher Vorschlag: vielleicht könnte man aus dem ersten Satz zwei machen?

Ich weiß, ich bin auch ein Freund der Schachtelsätze. Dieser in zweien sähe dann so aus:

"Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat klargestellt, dass der Ausbildungsumfang nicht mit demjenigen an einer Berufsakademie oder einer Fachhochschule vergleichbar ist. Das Ministerium hat jedoch gleichzeitig bestätigt, dass ein erfolgreicher VWA-Absolvent auf Grund seiner fachlichen Qualifikation, seiner Leistungsbereitschaft, seiner methodischen und sozialen Kompetenz sowie im Hinblick auf die unabdingbare Erstausbildung und langjährige Berufspraxis de facto einem Fachhochschul- oder Berufsakademie-Absolventen gleichgestellt wird."

Sonst bin ich da aber glücklich mit.


(2) Das BayOLG:

Deine Formulierung:

„Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes gerechtfertigt, dass an einer Verwaltungs-und Wirtschaftsakademie erworbene Diplom als mit einem Hochschulabschluss vergleichbar anzusehen, so dass sich Beamte durch die Weiterbildung an einer VWA für den höheren Dienst qualifizieren können.“

Sorry, aber das ist einfach eine nicht sachgerechte Zusammenfassung (übrigens durch die VWA Ostbayern); würde die VWA-Ausbildung per se den Zugang zum höheren Dienst ermöglichen, müsste sie ja einem Diplom (Uni) oder dem Master-Abschluss einer Uni (oder einer akkreditierten FH) entsprechen (vgl. z.B. den Wikipedia-Artikel zum höheren Dienst), was ja nun wirklich niemand behauptet. Vielmehr können Beamte des gehobenen Dienstes, die ohnehin schon ein Diplom (FH) oder einen Bachelor erworben haben, sich durch verschiedene zusätzliche Qualifikationen wie z.B. das zusätzliche VWA-Studium (aber auch durch andere) als besonders förderungswürdig erweisen. Das Gerichtsurteil besagt: Diplom (FH) + Bewährung im gehobenen Dienst + relevante Zusatzqualifikation wie z.B. VWA-Studium = Förderungswürdig beim Aufstieg in den höheren Dienst Die in der Zusammenfassung der VWA Ostbayern gemachte Gleichsetzung VWA-Diplom = Hochschulabschluss steht weder im Urteil noch ist sie sachgerecht.

Das steht übrigens interessanterweise auch bei der VWA Ostbayern:[9]

„Nach § 42 Absatz 3 Satz 4 LbV von Bayern soll die Einführungszeit der zum Aufstieg in eine Laufbahn des höheren Dienstes zugelassenen gehobenen Beamten um bis zu ein Jahr gekürzt werden, wenn der Beamte ein fortbildendes Studium an einer VWA mit Erfolg abgeschlossen und in der dienstlichen Bewährung hinreichende Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis gestellt hat.

§ 55 Absatz 3 und 4 LbV von Bayern:

"(3) Beamte, die ihre Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse durch Fortbildung nachweislich gesteigert haben, sind zu fördern. Ihnen soll unter Beachtung der Grundsätze des § 10 Gelegenheit gegeben werden, ihre Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse auf einem höherwertigem Dienstposten anzuwenden und hierbei ihre besondere Eignung zu beweisen.

(4) Als Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse nach Absatz 3 sind insbesondere das Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, das Diplom der Hochschule für Politik München und andere Bildungsabschlüsse anzusehen." Im Übrigen wirkt sich ein VWA-Studium auch über die Beurteilungsmerkmale "Fortbildungsstreben" und "Fachkenntnisse" im Regelfall positiv auf die Beurteilung aus und hat damit mittelbar auch Auswirkungen auf laufbahnrechtliche Entscheidungen.

Im §55 Absatz 4 werden wie ersichtlich diverse Möglichkeiten erwähnt, wie gehobene Beamte zusätzliche Kenntnisse nachweisen können, deswegen sind die VWA-Abschlüsse aber noch lange nicht das gleich wie Abschlüsse einer Hochschule, auch nicht wie die der Hochschule für Politik – sonst wären ja alle erwähnten „anderen Bildungsabschlüsse“ auch Hochschulabschlüsse, aber selbstverständlich ist das eben nicht der Fall, die gehobenen Beamten können eben gerade auch durch zusätzliche Nicht-Hochschulabschlüsse besondere Kenntnisse über Ihr Fachgebiet hinaus nachweisen (einen Hochschulabschluss haben sie nämlich als gehobene Beamte eh‘ schon).

Muss also lauten:

„Weiterhin können an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie erworbene Diplom ebenso wie andere Bildungsabschlüsse eine besondere Förderungswürdigkeit für Beamte des gehobenen Dienstes begründen und diese damit für den Aufstieg in den höheren Dienst qualifizieren.“


(3) Kooperationen und Bachelor-Abschlüsse:

Deine Formulierung: „Im Rahmen des Bologna-Prozesses kooperieren die meisten Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien mit Berufsakademien, Fachhochschulen und Hochschulen, so dass entsprechend parallel zum VWA-Studium oder durch ein zweisemestriges Zusatzsstudium ein Bachelor-Abschluss erworben werden kann.“

Jep, so ist das! Teilweise sind die zusätzlichen Anforderungen auch etwas höher(parallele Kurse und dann noch drei Semester hinterher wie z.B. in München), aber ich denke Deine Formulierung trifft inhaltlich den Kern und auch die tatsächlichen Modalitäten in den allermeisten Fälle, also m.E. wunderbar.


(4) Master-Studium

Deine Formulierung: „Weiterhin besteht auch ohne vorherigen Bachelor-Abschluss die Möglichkeit, an einigen internationalen sowie auch inländischen Hochschuleinrichtungen ein Master-Studium aufzunehmen.“


Inländische weiß ich jetzt nicht, ausländische m.W. halt die eine ein in England, vielleicht gibt’s auch noch andere. Insofern: ok, es gibt diese Fälle, mein Problem damit: wenn alle deutschen Unis, alle deutschen FHs bis auf vielleicht ein oder zwei, alle ausländischen Unis bis auf eine oder zwei, nur dann VWA-Absolventen akzeptieren, wenn sie nicht nur das VWA-Diplom, sondern auch an den kooperierenden Hochschulen den Bachelor erworben haben, dann entsteht durch Deine Formulierung halt ein völlig falscher Eindruck. Richtig ist doch eher, dass ein VWA-Absolvent fast nirgends mit dem VWA-Diplom allein akzeptiert wird, sondern in >999 von 1000 Fällen erst, wenn er auch den Bachelor der kooperierenden Hochschule erworben hat.

Vorschlag: „Üblicherweise besteht nicht mit dem Diplom (VWA), wohl aber mit dem in Kooperation mit einer Hochschule erworbenen Bachelor, auch die Möglichkeit, ein Master-Studium aufzunehmen. Einige internationale sowie auch inländische Hochschuleinrichtungen ermöglichen dieses Studium auch mit VWA-Diplom."

Da wären dann aber vielleicht zwei Belege (in-/ausländisch) von Dir nicht schlecht.


Alle glücklich damit?

Mario bei wiki 22:17, 8. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Vergleichbarkeit mit einem Hochschulabschluss

[Quelltext bearbeiten]

Hallo Mario!

Zu 1) "Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat klargestellt, dass der Ausbildungsumfang nicht mit demjenigen an einer Berufsakademie oder einer Fachhochschule vergleichbar ist. Das Ministerium hat jedoch gleichzeitig bestätigt, dass ein erfolgreicher VWA-Absolvent auf Grund seiner fachlichen Qualifikation, seiner Leistungsbereitschaft, seiner methodischen und sozialen Kompetenz sowie im Hinblick auf die unabdingbare Erstausbildung und langjährige Berufspraxis de facto einem Fachhochschul- oder Berufsakademie-Absolventen gleichgestellt wird."

Ist i.O.


Zu 2) „Weiterhin können an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie erworbene Diplome ebenso wie andere vergleichbare Bildungsabschlüsse eine besondere Förderungswürdigkeit für Beamte des gehobenen Dienstes begründen und diese damit für den Aufstieg in den höheren Dienst qualifizieren.“ (Quellenangabe BayOLG sollte beibehalten werden)

Meine Änderungen siehe Fettschrift.


Zu 3) „Im Rahmen des Bologna-Prozesses kooperieren die meisten Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien mit Berufsakademien, Fachhochschulen und Hochschulen, so dass entsprechend parallel zum VWA-Studium oder durch ein zweisemestriges Zusatzsstudium ein Bachelor-Abschluss erworben werden kann.“

Hier sind wir uns ja einig, also i.O.


Zu 4) „Üblicherweise besteht nicht mit dem Diplom (VWA), wohl aber mit dem in Kooperation mit einer Hochschule erworbenen Bachelor, auch die Möglichkeit, ein Master-Studium aufzunehmen. Einige internationale sowie auch inländische Hochschuleinrichtungen ermöglichen dieses Studium auch mit VWA-Diplom."

Das ist nicht ganz korrekt. Mit dem VWA-Diplom besteht seit vielen Jahren bereits die Möglichkeit an verschiedenen europäischen Business Schools ein Master-Studium aufzunehmen. Der Bundesverband der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien kooperiert hier mit folgenden europäischen Hochschulen:

- Aston Business School der Aston University in Birmingham, - WU Executive Academy der Wirtschaftsuniversität Wien, - Donau-Universität Krems, - Ecole de Management Strasbourg der Université de Strasbourg. Quelle: http://www.vwa.de/studienangebote/mba_studium

In Deutschland sind mir zwei Möglichkeiten für VWA-Absolventen bekannt: I-IMC (Institute for International Management Consulting) an der FH Ludwigshafen, FH Gießen-Friedberg

Insofern schlage ich folgenden Text vor: Im Rahmen des Bologna-Prozesses kooperieren die meisten Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien mit Berufsakademien, Fachhochschulen und Hochschulen, so dass entsprechend parallel zum VWA-Studium oder durch ein zweisemestriges Zusatzsstudium ein Bachelor-Abschluss erworben werden kann. - Des Weiteren besteht mit dem VWA-Diplom die Möglichkeit, an Masterstudiengängen im europäischen Ausland teilzunehmen. Hierzu hat der Bundesverband der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien Kooperationen mit verschiedenen remommierten (Nachweis renommiert) europäischen Business Schools geschlossen. Auch an einigen wenigen inländischen Hochschulen können mit dem VWA-Diplom Masterstudiengänge belegt werden; im Regelfall ist für die Aufnahme eines Masterstudiums an einer Hochschule im Inland jedoch der in Kooperation mit einer Berufsakademie, Fachhochschule oder Hochschule erworbene Bachelor-Abschluss notwendig.

Ich hoffe, dass wir die Angelegenheit nunmehr so verabschieden können.

Viele Grüße --Wissensmanager999 10:22, 9. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Vergleichbarkeit mit einem Hochschulabschluss; endgültige Version

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Hallo Mario, hallo Saibo!

Nach der umfangreichen Diskussion, müsste dies nunmehr die endgültige Version sein.

Die Absolventen sind je nach Ausrichtung des Studienganges berechtigt, die Abschlussbezeichnung Wirtschaftsdiplom mit der jeweiligen Berufsbezeichnung und dem Zusatz (VWA) zu führen. Bei diesen Abschlüssen handelt es sich um Weiterbildungsabschlüsse und nicht um akademische Grade im Sinne der Hochschulgesetze. Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat klargestellt, dass der Ausbildungsumfang nicht mit demjenigen an einer Berufsakademie oder einer Fachhochschule vergleichbar ist. Das Ministerium hat jedoch gleichzeitig bestätigt, dass ein erfolgreicher VWA-Absolvent auf Grund seiner fachlichen Qualifikation, seiner Leistungsbereitschaft, seiner methodischen und sozialen Kompetenz sowie im Hinblick auf die unabdingbare Erstausbildung und langjährige Berufspraxis de facto einem Fachhochschul- oder Berufsakademie-Absolventen gleichgestellt wird. [1] Weiterhin können an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie erworbene Diplome ebenso wie andere vergleichbare Bildungsabschlüsse eine besondere Förderungswürdigkeit für Beamte des gehobenen Dienstes begründen und diese damit für den Aufstieg in den höheren Dienst qualifizieren. [2] Im Rahmen des Bologna-Prozesses kooperieren die meisten Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien mit Berufsakademien, Fachhochschulen und Hochschulen, so dass entsprechend parallel zum VWA-Studium oder durch ein zweisemestriges Zusatzstudium ein Bachelor-Abschluss erworben werden kann. Des Weiteren besteht mit dem VWA-Diplom die Möglichkeit, an Masterstudiengängen im europäischen Ausland teilzunehmen. Hierzu hat der Bundesverband der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien Kooperationen mit verschiedenen renommierten europäischen Business Schools geschlossen. Auch an einigen wenigen inländischen Hochschulen können mit dem VWA-Diplom Masterstudiengänge belegt werden; im Regelfall ist für die Aufnahme eines Masterstudiums an einer Hochschule im Inland jedoch der in Kooperation mit einer Berufsakademie, Fachhochschule oder Hochschule erworbene Bachelor-Abschluss notwendig.

--Wissensmanager999 17:33, 12. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


Hallo Wissensmanager, hallo Saibo, ich finde die Darstellung in der obigen Form sehr gut, alle wesentlichen Diskussionspunkte sind korrekt drin und die Formulierung ist auch gelungen. M.E. kann das so rein und die Überarbeitungs-Markierung dann auch entfernt werden.

Mario bei wiki 19:26, 12. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo Wissensmanager999, hallo Mario bei wiki, euch beiden erstmal einen großen Dank für eure ergebnisreiche Diskussion! Ich habe sie allerdings nicht in Details mitverfolgt. Ja, die Überarbeitenmarkierung kann dann natürlich weg, wenn nun Klarheit herrscht. Viele Grüße --Saibo (Δ) 19:50, 13. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

kein akademischer Abschluss

[Quelltext bearbeiten]

Wikipedia ist kein Werbeflyer fuer <teure> Weiterbildungsinstitute, dies mal vorab.

Ein "Diplom" kann an einer VWA genauso wenig erworben werden wie eine Hochschulzugangsberechtigung.

Ich habe den Artikel auf ein angemessenes Mass reduziert, dieser war unangemessen aufgeblasen.

Frage mich schon, warum, wenn denn der VWA-Lehrgang (800 Stunden!) so toll sein soll, er seit Jahrzehnten nicht staatlich anerkannt ist.

Es handelt sich um eine Weiterbildung fuer Kaufleute, diese ist Lichtjahre entfernt von einem Hochschulabschluss.

Buran1 (Diskussion) 11:39, 31. Jan. 2013 (CET)Beantworten

und hier auch nochmal für dich? (sei ehrlich, du hast doch nur den SGB, sonst würdest du ihn nicht ständig aufbauen und den VWA/IHK abwerten). Zu den Fakten:
a. Man kann ein Diplom erwerben und man kann eine Diplomprüfung machen. Es ist richtig, dass es kein akademischer ist, aber das ändert nichts am reinen Namen.
b. Der reine VWA Betriebswirt hat 800 Stunden... Jedoch setzt er einen Ökonomen vor raus, mit ebenfalls ca. 800-1000 Stunden zusätzlich!!! Bei manchen VWAs wird der Ökonom aus Marketinggründen nur nicht immer erwähnt... das Direktstudium des VWA Betriebswirtes beinhaltet jedoch immer den Ökonomen, egal ob gesondert angeführt oder nicht! (Analog dazu: IHK Fachwirt/Fachkaufmann 800h + IHK Betriebswirt 800h = 1.600h Gesamtstoffmenge).
c. Er ist nicht staatlich anerkannt, das ist korrekt (wie übrigens auch keine Berufsabschlüsse vom TÜV oder ILS); ABER er wird von der Verwaltung akzeptiert für den gehobenen Dienst (Gerichtsurteile kennst du ja, auch wenn du sie eher zur Diffarmierung als zur Beweislage nutzt) UND er wird von der Berufenet der Bundesagentur für Arbeit als Betriebswirt (Fachschule) vom Niveau her einsortiert.
d. warum du überall auf universitätsniveau rumhackst, obwohl es in keinen wp-artikel, keiner wp-diskussion, keiner der werbeflyer behauptet wird, wird dein Geheimnis bleiben. Man könnte bei der Penetranz dieses Argumentes fast eine Profilneurose bei dir vermuten.
--62.227.180.166 12:05, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Zusammenfassung

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1. Umfang der Einleitung. Ist weitaus laenger als Artikel zu z. B. Uni Heidelberg und der Bedeutung dieses Lehrgangsveranstalters in keiner Weise angemessen. Es wuerde etwa reichen:"Die VWA bieten gegen Entgelt kaufmaennische Lehrgaenge fuer Kaufleute mit Umfang 800 Stunden an. Die erste VWA wurde xx in yy gegruendet. Es gibt inzwischen zz VWA in Deutschland".

2. Urteil irgend eines Verwaltungsgerichts: 2.1. Das hat aber auch nichts in der Einleitung zu suchen. Wenn schon, dann meinetwegen "Sonstiges". 2.2. Dann wird auch noch unzulaessig etwas in jenes Urteil hineininterpretiert, was nicht dort steht, naemlich dass ein VWA-Abschluss einem Uniabschluss gleichgestellt sei. 2.3. Ein einziges Urteil wurde zitiert; 10.000 weitere Urteile, die solch einen 800-Stunden-Lehrgang klar und scharf abgrenzen von einem Uniabschluss, wurden nicht genannt. Wissenschaftlich ist das nicht haltbar.

3. Von wegen "Hochschulzugangsberechtigung": Diese wird gerade NICHT erteilt, dafuer braucht man den "Staatl. gepr. Betriebswirt" mit 2.400 - 2.800 Stunden. Ob irgend welche auslaendischen 'Business Scools' oder FACHhochschulen auf Privatbasis gegen sehr viel Cash etwas anrechnen, hat in diesem Kapitel nichts verloren.

4. Zusammenfassend: Es handelt sich um einen ausgewachsenen Werbeflyer, der die Intention hat, durch staendige Wiederholung der Woerter "Diplom", "Universitaet", "Dozent" undund sich einen (pseudo)-akademischen Anstrich zu geben. Dieser Lehrgang, der viel Geld kostet, wird seit Jahrzehnten nirgendwo <sic> staatlich anerkannt, aus guten Gruenden. Buran1 (Diskussion) 13:04, 2. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Klarstellung

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Allgemeines
Die Weiterbildung zum Betriebswirt VWA orientiert sich in der Organisation stark am Hochschulsystem. So teilen sich die Lehrveranstaltungen in Vorlesungen, Übungen sowie Seminare und werden von hochqualifizierten Hochschuldozenten und erfahrenen Praktikern gehalten. Die Weiterbildung zum Betriebswirt VWA dauert in der Regel 6 Semester (3 Jahre). Zur Leistungskontrolle werden studienbegleitende Prüfungen durchgeführt. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Wirtschaftsdiplom verliehen, mit dem man berechtigt ist, den Titel Betriebswirt (VWA) zu führen. Die Diplomarbeit ist Teil der Abschlussprüfung. Die Weiterbildung vermittelt einen Überblick über aktuelles Hochschulwissen in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften und fächerübergreifende Methoden.

http://www.betriebswirt.info/abschluesse/betriebswirt-vwa


Umfang des VWA-Studiums, 180 Leistungspunkte (ECTS)
Die verwaltungs- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge der VWAen entsprechen 120 Leistungspunkten (ECTS). Dies entspricht 3.600 Workload-Stunden. Sie umfassen sechs Semester mit mind. 900 Präsenzstunden. Zudem wenden die VWA-Studierenden durchschnittlich 2.700 Stunden für Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen, die praktische Arbeit, die Prüfungen und die Abschlussarbeit auf. Weitere 60 Leistungspunkte werden über die Berufsausbildung und -erfahrung anerkannt.

Quelle: Prüfungsordnung für den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang der VWA München. Genehmigt vom bayerischen Ministerpräsidenten bestellten Staatskommissars am 25.7.2011. Die Prüfungsordnung entspricht den Vorgaben der Rahmenprüfungsordnung des Bundesverbandes Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien in der Fassung vom 17. September 2010.

http://www.vwa-muenchen.de/studierende/organisatorisches/calendar/list/?tx_cal_controller%5Bgetdate%5D=20130115&cHash=1e334a9bc1ba49f3c3025a77d3bde1c6


Einordnung des Abschlusses
Dem liegt die Stellungnahme des sog. Staatsbeauftragten für das Prüfungswesen im Wirtschaftsministerium zu Grunde, der zur Einordnung des Abschlusses „Betriebswirt/in (VWA)“ erneut mit Schreiben vom 8. Mai 2001 festgestellt hat:

„Der erfolgreiche Abschluss des sechs-semestrigen berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiums „Betriebswirt/in (VWA)“ stellt formalrechtlich keinen offiziellen Diplomabschluss i.S. des staatlichen Bildungssystems dar. Die Inhalte dieses rd. 1000 Stunden umfassenden hochschulähnlichen Weiterbildungsstudiums, die Qualität der Wissensvermittlung durch anerkannte Universitäts- und Fachhochschullehrer sowie erfahrene Praktiker und das anspruchsvolle, unter dem Vorsitz eines Staatsbeauftragten durchgeführte differenzierte Prüfungswesen haben aber seit langem dazu geführt, dass ein erfolgreicher VWA-Absolvent auf Grund seiner fachlichen Qualifikation, seiner Leistungsbereitschaft, seiner methodischen und sozialen Kompetenz sowie im Hinblick auf die unabdingbare Erstausbildung und langjährige Berufspraxis de facto einem Fachhochschul- oder Berufsakademie-Absolventen gleichgestellt wird. Diese Aussage wird einvernehmlich von öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft geteilt und durch die regelmäßig durchgeführten Absolventenbefragungen und dem dabei festgestellten Verlauf der beruflichen Entwicklung sowie durch Aussagen von Firmenvertretern nachhaltig bestätigt.“ Diese Stellungnahme erhalten auf Anfrage alle Interessenten und Studienteilnehmer, Arbeitgeber und öffentliche Institutionen.

http://www9.landtag-bw.de/wp13/drucksachen/0000/13_0754_d.pdf


Des Weiteren verweise ich auf das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Januar 2003:

Auszug: Ein fortbildendes Studium an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie wird in der Verordnungüber die Laufbahnen der bayerischen Beamten (Laufbahnverordnung – LbV – i.d.F.d.Bek. vom 4.3.1996, GVBl. S. 99, ber. S. 220) wiederholt ausdrücklich erwähnt. So soll für Beamte des gehobenen Dienstes bei Aufstieg in eine Laufbahn des höheren Dienstes die Einführung in die Aufgaben der neuen Laufbahn gekürzt werden, wenn der Beamte u.a. „ein fortbildendes Studium an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, an der Hochschule für Politik München oder einer vergleichbaren Einrichtung“ mit Erfolg abgeschlossen hat (§ 42 Abs. 3 Satz 4 LbV). Ferner wird das „Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie“ ebenso wie das Diplom der Hochschule für Politik München als Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse bewertet, die dem Dienstherrn die Pflicht zur Förderung von Beamten auferlegen (Art.55 Abs.3 und 4 LbV). Auch diese Bewertung der Fortbildung an einer VWA für die beamtenrechtliche Laufbahn und insbesondere ihre Gleichsetzung mit einem Diplom der Hochschule für Politik München rechtfertigen es, das an einer Verwaltungs-und Wirtschaftsakademie in Bayern erworbene Diplom als mit einem Hochschulabschluss vergleichbar anzusehen.

http://vwa-ostbayern.de/pdf_daten/Beschluss%20BayOLG.pdf


Master-Abschlüsse und DQR
Mit dem Abschluss Betriebswirt (VWA) (auch ohne vorherigen Bachelor-Abschluss und ohne Abitur) ist ein direkter Einstieg in die folgenden Masterprogramme möglich:

Deutsche Hochschulen:
Deutsche Universität für Weiterbildung in Berlin
SRH Hochschule Berlin
Technische Hochschule Mittelhessen
Fachhochschule Bielefeld

In Europa:
Aston Business School der Aston University
Ecole de Management Strasbourg der Université de Strasbourg
WU Executive Academy der Wirtschaftsuniversität Wien
Donau Universität Krems

http://www.vwa.de/studienangebote/vwa_studium


Hinsichtlich des staatlich geprüften Betriebswirtes ist mir derzeit hingegen keine Deutsche Hochschule bekannt, bei der mit diesem Abschluss ein Masterstudium begonnen werden kann. Der staatlich geprüfte Betriebswirt wird zwar im DQR auf Stufe 6 (Bachelor) eingestuft. Auf die gleiche Stufe werden jedoch auch sämtliche IHK-Fachwirte eingestuft. Auch mit diesen ist natürlich kein Master-Studium möglich. Über abweichende Informationen würde ich mich freuen, da ich grundsätzlich ein Befürworter der Durchlässigkeit des Bildungssystems bin.

Der Betriebswirt (VWA) ist zwar momentan noch nicht im DQR eingestuft, da hier vorerst nur die formalen Abschlüsse eigestuft wurden. Die non-formalen-Abschlüsse, zu denen auch der Betriebswirt (VWA) gehört, müssen erst noch eingestuft werden. Die Aufnahme von Master-Studiengängen an 4 deutschen Hochschulen ist jedoch mit dem Betriebswirt (VWA) schon jetzt möglich.

Insofern schafft die DQR-Einstufung keine neue Zugangsberechtigung zum Master. Der DQR ist lediglich ein Übersetzungsinstrument zwischen Bildungs- und Qualifikationssystemen der Mitgliedstaaten zur Förderung der Mobilität in Europa und ersetzt nicht die bisherigen Zugangssysteme in einzelnen Bildungsbereichen. D.h., obwohl berufliche Qualifikationen neben dem Bachelorabschluss dem Niveau 6 zugeordnet werden, muss zum Erwerb des Bachelorabschlusses ein Hochschulstudium absolviert werden. Ebenso bleibt der Bachelorabschluss als Voraussetzung zur Zulassung zu einem Masterstudium bestehen.

http://www.deutscherqualifikationsrahmen.de/de/faq/#meisterbachelor

Des Weiteren verweise ich in diesem Zusammenhang auf die bereits umfassend geführte Diskussion und insbeseondere auf Punkt 8.11 "Endgültige Version".

Die von Buran1 vorgenommenen Änderungen und Löschungen in dem Artikel sind hingegen sämtlich nicht belegt, entsprechen nicht dem Diskussionsstand und werden aus diesem Grund von mir rückgängig gemacht.

--Wissensmanager999 (Diskussion) 13:40, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Interessante Aufbereitung, aber man sollte auch mal die Kirche im Dorf lassen^^. Nur weil Dozenten von der Universität sind, heißt dies nicht, dass das Hochschulniveau unterrichtet wird. Das wäre so, als würde ein SEK2 Lehrer in der Abiturstufe exakt genauso unterrichten, wie in der 7.-Klasse. Der ECTS ist ohne Akkreditierung nur Marketing. Und dass ein 6 Semestriger Hauptzeit Bachelor den selben Stoffumfang/Workload hat (und damit ECTS) wie der VWA Betriebswirt glaubst du hoffentlich selber nicht. Ein Vollzeitstudium neben einer Vollzeitberufstätigkeit würden viele Studenten schlicht nicht organisatorisch schaffen. Also bitte beachte den Unterschied aus Marketing (Schein) und der Realität (Sein). Sehr schön sind allerdings deine Ausführungen zur Anerkennung. Der Abschluss wird als Fachschulabschluss offiziell von der Bundesagentur geführt [10]. Ein Fachschulabschluss berechtigt, egal mit welchen Fach, zur Eingruppierung in den gehobenen Dienst (auf der gleichen Ebene wie ein Bachelor oder FH-Abschluss). Man sollte allerdings trotz der gleichen Eingruppierung die Zusammenfassung "Gleichwertig, aber nicht Gleichartig" beachten. Was einzelne Hochschulen anerkennen oder nicht, ist uninteressant, solange es dafür keine einheitliche Rechtliche Regelung gibt, LEIDER. --62.227.180.166 14:55, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Hallo IP,

bitte melde dich doch bei Wikipedia an.
Danke für deinen Hinweis hinsichtlich der Bundesagentur. Inwieweit der VWA-Abschluss Hochschulniveau erreicht oder nicht wurde hier bereits umfänglich ausdiskutiert. Man hat sich dann in der Diskussion unter 8.11 auf eine endgültige Version verständigt, die dann lautete:

Die Absolventen sind je nach Ausrichtung des Studienganges berechtigt, die Abschlussbezeichnung Wirtschaftsdiplom mit der jeweiligen Berufsbezeichnung und dem Zusatz (VWA) zu führen. Bei diesen Abschlüssen handelt es sich um Weiterbildungsabschlüsse und nicht um akademische Grade im Sinne der Hochschulgesetze. Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat klargestellt, dass der Ausbildungsumfang nicht mit demjenigen an einer Berufsakademie oder einer Fachhochschule vergleichbar ist. Das Ministerium hat jedoch gleichzeitig bestätigt, dass ein erfolgreicher VWA-Absolvent auf Grund seiner fachlichen Qualifikation, seiner Leistungsbereitschaft, seiner methodischen und sozialen Kompetenz sowie im Hinblick auf die unabdingbare Erstausbildung und langjährige Berufspraxis de facto einem Fachhochschul- oder Berufsakademie-Absolventen gleichgestellt wird. [1] Weiterhin können an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie erworbene Diplome ebenso wie andere vergleichbare Bildungsabschlüsse eine besondere Förderungswürdigkeit für Beamte des gehobenen Dienstes begründen und diese damit für den Aufstieg in den höheren Dienst qualifizieren. [2] Im Rahmen des Bologna-Prozesses kooperieren die meisten Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien mit Berufsakademien, Fachhochschulen und Hochschulen, so dass entsprechend parallel zum VWA-Studium oder durch ein zweisemestriges Zusatzstudium ein Bachelor-Abschluss erworben werden kann. Des Weiteren besteht mit dem VWA-Diplom die Möglichkeit, an Masterstudiengängen im europäischen Ausland teilzunehmen. Hierzu hat der Bundesverband der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien Kooperationen mit verschiedenen renommierten europäischen Business Schools geschlossen. Auch an einigen wenigen inländischen Hochschulen können mit dem VWA-Diplom Masterstudiengänge belegt werden; im Regelfall ist für die Aufnahme eines Masterstudiums an einer Hochschule im Inland jedoch der in Kooperation mit einer Berufsakademie, Fachhochschule oder Hochschule erworbene Bachelor-Abschluss notwendig.

Ich denke, dass diese Version den vorliegenden Quellen und der bereits umfangreich geführten Diskussion gerecht wird.

Die von Buran1 vorgenommenen Änderungen und Löschungen in dem Artikel sind hingegen sämtlich nicht belegt, entsprechen nicht dem Diskussionsstand und wurden aus diesem Grund von mir rückgängig gemacht.

--Wissensmanager999 (Diskussion) 16:30, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ein Akademie-Abschluss ist kein akademischer Abschluss. Eine einzelne, dann auch noch zu differenzierende Aussage eines einzelnen Landesministers ändert daran nichts. Ob einige/die meisten Akademien mit Hochschulen kooperieren, ändert nichts am zugrunde liegenden Charakters des Abschlusses und ist darüber hinaus nicht belegt. Der gesamte Absatz zur Vergleichbarkeit ist ersten Theoriefindung und zweitens viel zu umfangreich. Bitte von weiteren Werbemaßnahmen absehen. --Grindinger (Diskussion) 15:16, 24. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

VWA = Hochschule

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Beachtet zu diesem "leidigen Thema" doch bitte den Wiki-Artikel Stw. "VWA Hochschule", auch wenn er nur Baden-Württemberg betrifft! 93.202.147.37 04:52, 24. Mär. 2014 (CET) K. Benthin 24.3.2014, 4:52 Uhr CETBeantworten