Diskussion:Verwaltungsstrafgesetz 1991
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Der Polizist in Abschnitt Überarbeitungen
Überarbeitungen
[Quelltext bearbeiten]Hab das jetzt mit dem formellen Recht, wie ich hoffe richtig, eingearbeitet. Dass es nach dem VStG auch eine Festnahmebestimmung gibt, sollte beizeiten irgendwie eingearbeitet werden..... --Der Polizist 18:39, 14. Nov. 2011 (CET)