Diskussion:Verwarnungsgeld
Überabeitung notwendig
[Quelltext bearbeiten]Ich halte den Artikel in einigen Detailpunkten rechtlich für zweifelhaft. Eine Überabeitung des Beitrags sollte zu gegebener Zeit erfolgen.
Zum Beispiel ist die Aussage "Merkmale eine Verwarnungsgeldbescheides sind, dass die Zahlung innerhalb von 14 Tagen, meist mit beigefügten Überweisungsträger erfolg muss" falsch. Lt. §56 Abs. 2 OWiG:
§ 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde (2) 1Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt. 2Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort zahlen kann oder wenn es höher ist als zehn Euro.
Beträgt die Zahlfrist lediglich 1 Woche.
Schrott
[Quelltext bearbeiten]Sorry, der Artikel ist kompletter Schrott. Ein Verwarnungsgeld ist ein die freiwillige Möglichkeit, Geld zu bezahlen, um ein Bußgeld zu vermeiden. Ein Verwarnungsgeld kann nie vor Gericht eingefordert werden, und ich bin ziemlich sicher dass das nie mit Sicherungsleistungen verbunden sein kann. --2.246.123.130 (15:48, 18. Feb. 2017 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)