Diskussion:Verwendungsaufstieg
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 195.200.70.42 in Abschnitt Höchstalter
Höchstalter
[Quelltext bearbeiten]...der nur bis zum 44. Lebensjahr...
Dieses Höchstalter für den regulären Aufstieg gilt sicher nicht in allen Bundesländern (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.42 (Diskussion | Beiträge) 15:58, 17. Nov. 2009 (CET))