Diskussion:Verwendungsaufstieg

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 195.200.70.42 in Abschnitt Höchstalter
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Höchstalter

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...der nur bis zum 44. Lebensjahr...

Dieses Höchstalter für den regulären Aufstieg gilt sicher nicht in allen Bundesländern (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.42 (Diskussion | Beiträge) 15:58, 17. Nov. 2009 (CET)) Beantworten