Diskussion:Verzahnungsamt
Quellen
[Quelltext bearbeiten]Bitte eine Quelle dafür angeben, daß A 14 Verzahnungsamt ist. Bundesrechtlich ist dies nicht vorgesehen, daher kann es sich nur um eine landesrechtliche Regelung handelt.--HolgerB 20:48, 18. Apr. 2007 (CEST)
Das entspricht auch meinem Kenntnisstand. Die Quelle weiß ich nicht und kenne sie nicht. Diese "Verzahnungsämter" habe ic so vorgefunden und die echten Verzahnungsämter aus der allg. Verwaltung hinzugefügt, wie sie allgemein bekannt und nach der BBesO nachvollziehbar sind. Es handelt sich im Justizbereich offensichtlich um länderspezifische Einzelämter, die die Definition einer Bezeichnung laufbahnrechtlicher Art (Laufbahnen des Justizvollzuges und der Justizverwaltung) m.E. nicht erfüllen und insoweit per definitionemn falsch sind. Wohl eher Spitzenämer der beiden genannten Laufbahnen?--beartd 17:20, 25. Apr. 2007 (CEST)
- In der Tat, denn in A 14 fängt keine Laufbahn an und deshalb widerspricht das eigentlich der Definition, die in dem Artikel selbst gegeben wird.--HolgerB 19:33, 25. Apr. 2007 (CEST)