Diskussion:Vici magister
Was ist richtig?
[Quelltext bearbeiten]sτενώπαρχος oder στενώπαρχος?--Vladimir Nimčević (Diskussion) 20:15, 19. Mär. 2016 (CET)
- στενώπαρχος. Da war meine Tastatur noch nicht umgesprungen :-)) Danke für den Hinweis, --Tusculum (Diskussion) 21:36, 19. Mär. 2016 (CET)
Keine Ursache!--Vladimir Nimčević (Diskussion) 10:56, 20. Mär. 2016 (CET)
magistri collegiorum
[Quelltext bearbeiten]Es schreibt im Artikel daß die magistri collegiorum "eigentlich eher privat organisierten" waren. Könnte man sagen daß sie viri privati waren?--Vladimir Nimčević (Diskussion) 20:55, 19. Mär. 2016 (CET)
- So ganz genau klar ist das nicht. Offizielle staatliche "Ämter" waren es nicht, ganz privat waren sie im Fall der vici magistri auch nicht, schon gar nicht aber augusteischer Zeit. Die Kulte der lokalen Laren waren keine Staatskulte, der Kult des Genius Augusti im Gegensatz natürlich schon. Zu dem Punkt wird aber noch etwas folgen. Der Artikel ist immer noch im Entstehen, auch wenn es mittlerwile einen serbischen Ableger gibt :-)) --Tusculum (Diskussion) 21:36, 19. Mär. 2016 (CET)
Kann man das mit anderen Worten ausdrücken? Zum Beispiel, Organisationen der magistri collegiorum waren eher privater Natur.
Hartmut Galsterer, In: "Vici magistri." Der Neue Pauly 2003 schreibt: "Die v. m. sind schon in der Republik belegt, ihre Identität mit den bei Asconius (p. 6 Clark) genannten magistri collegiorum ist (gegen[2]) nicht zu bezweifeln". Gegen diese allgemein akzeptierte Meinung (die zweite Referenz) ist A. Fraschetti, Roma e il principe, 1990, 242-250.--Vladimir Nimčević (Diskussion) 10:51, 20. Mär. 2016 (CET)