Diskussion:Villikation
Im Artikel findet sich der Satz: Diese persönliche Bindung zwischen Herrn und Hörigem wurzelt in der feudalen Grundstruktur des Mittelalters, die von Otto Brunner als Austauschverhältnis „Schutz und Schirm“ (Grundherr) gegen „Rat und Hilfe“ (Höriger) charakterisiert worden ist. Rat und Hilfe gegen Schutz und Schirm ist doch aber die gängige Formel, um das Lehenswesen zu charakterisieren, nicht Grundherrschaft. Es geht hier um eine Beziehung zwischen zwei Freien, nicht zwischen Herrn und Hörigem. Es ist der freie Lehensmann, der sich zu Rat und Hilfe verpflichtet. Vgl. Hechberger, Werner: Adel und Ministerialität im Mittelalter, München 2004. --Quarter 15:12, 9. Dez. 2008 (CET)
- SuS/RuH wird von Brunner als grundlegendes Ideal/Ideologie mittelalterlicher Gesellschaftlichkeit verstanden. Brunner wendet es explizit auch auf die inneren Beziehungen des "Ganzen Hauses" (also z.B. auch der "Grundherrschaft") an. Vergleichbar ist es vielleicht am ehesten mit der Idee der Volkssouveränität/Demokratie heute. --79.207.228.48 12:45, 4. Nov. 2012 (CET)
lauter unklarheiten...?!
[Quelltext bearbeiten]"Um 1150 kam es dann zur Auflösung der Villikation und einer Art „Bauernbefreiung“, durch die ein selbständigeres Wirtschaften und die Herausbildung eines Bauernstandes möglich wurde. Dies beflügelte die innere Kolonisation. Der Grundherr war damit nicht mehr unmittelbar für „Schutz und Schirm“ verantwortlich, und die Fronleistungen wurden durch jährliche Pachtabgaben, Abgaben bei Tod („Sterbfall“) und Hochzeit („Auffahrt“) abgelöst. Der Grundherr zog in eine neue „Burg“ (vermutlich eine Motte)" - bitte alles Kursive näher erläutern: wie und warum? so ist das leider nicht nachvollziehbar! --HilmarHansWerner (Diskussion) 19:25, 15. Apr. 2024 (CEST)