Diskussion:Vogt von Soest

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Machahn in Abschnitt Familie
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Wappen

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Erst mal Danke für die schnelle Reaktion. Ich fürchte allerdings, die Schulten von Soest haben mit den Vögten nix zu tun. Die übereinstimmende Beschreibung des Siegels der Vögte in der Literatur ist : zwei gekreuzte Schwerter und darüber ein Adler. So ähnlich wie die eine Hälfte des Ortswappen von Welver Machahn (Diskussion) 00:05, 22. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Ok, ich hielt dieses Wappen für richtig, weil es sich 1. wahrscheinlich um das einer edelfreien Familie handelt und 2. Vogt und Schulte (Schultheiß) m.E. durchaus synonym verwendet werden konnten. Die Ähnlichkeit mit dem Wappen der Herren von Erwitte, die ebenfalls Vögte von Soest waren, bestärkte mich in dieser Annahme.
Deine Quellen zu den Siegeln kenne ich nicht, Du solltest jetzt, möglichst nach Überprüfung auf die Richtigkeit, die Blasonierung und ein Bild des Siegels im Artikel ergänzen. - und wer sind denn dann die Schulte v. Soest??? Gruß DORADO 16:53, 22. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
erledigt. Es gab zwei (stadtherrliche) Ämter eben die Vögte und die Schultheißen und zwei Familien, die nach den Ämtern benannt wurden. Hinzu kamen zu allem Überfluss noch die Ritter von Soest. Die Verwechselung kommt wohl öfter vor, das deutet Fahne in seiner Geschichte westfälischer Geschichte an.Machahn (Diskussion) 12:43, 23. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Vgl. dazu: Handbuch über die ältern und neuern bäuerlichen Rechtsverhältnisse (1830), S. 170, und Geschichte des niedersächsischen Volks ... bis zum Jahre 1180 (1839), S. 590. -- LEODAVID 13:11, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Vgl. Die Vögte von Soest und die Gründung des Klosters Welver / Manfred Wolf. 1978, In: Soester Zeitschrift, Bd. 90 (1978), S. 14-40: (S. 14 f.), das Wappen der Vögte von Soest (Edelherr Walter Vogt v. Soest, siegelt urkundlich 1241 (vgl. aaO, S. 23), letzter seines Stammes) zeigt zwei Schwerter als Sinnbild ihres Amtes: gerichtliche Funktion und polizeiliche Strafgewalt; der Adler der Grafen von Arnsberg als Zeichen von der lehnsrechtlichen Abhängigkeit von diesen. Grüße, LEODAVID 09:36, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

PS: Wer dann die Schulte von Soest waren: Möglicherweise brachte Friedrich von Klocke etwas dazu? Jedenfalls waren Hermann Schulte v.Soest und Sohn Hermann 1202 Zeugen einer erbischöfl. Köln. Lehnsurkunde, 1261: Heinrich Schulte von Soest verkauft dem Kloster Benninghausen den Hof Westholte, 1273: Ritter Heinrich Schulte von Soest ist Zeuge einer Lehnsurkunde des Probstes Theoderich von Soest, 1281: Elisa Schulte von Soest reversirt dem Kloster Benninghausen wegen ihr auf Lebenszeit verkaufter Renten. Untersiegelt von ihrem Mann Heinrich. -- LEODAVID 10:06, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Nachtrag: wer die "Schulte" von Soest waren: Ich konnte eruieren, dass ein Zweig der von Lüdinghausen genannt Wolff von der Erbtochter der Schultheißen von Soest (= Schulte von Soest) abstammt: Bezeichnenderweise ist das Wappen der von Lüdinghausen genannt Wolff das oben gezeigte Wappen der Schulte von Soest mithin stellen die Schulten von Soest mit obigem Wappen ganz offenbar ein Seitenzweig der von Lüdinghausen genannt Wolff (und gleichzeitig kognatische Erblinie der alten Schulte von Soest) dar. Gruß, LEODAVID 11:37, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
PS: Für die Hovestadter Burgmannen des 13. Jahrhunderts ist noch einiges weitere Aufklärend anzufügen. Vor allem, daß ein Teil von ihnen bereits in dieser Zeit mit familienmäßiger Bindung zur Burg erscheint. Dies gilt schon für Angehörige des Soester Schultheißengeschlechts; wir sehen neben den Schultheißen Heinrich 1289 seinen Enkel Heinrich Wolf von Lüdinghausen (überhaupt urkundlich schon 1276 und bis ins 14. Jahrhundert) und 1297 seinen Bruderssohn Goswin von Soest in der Hovestadter Burgmannschaft. -- LEODAVID 11:53, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Vgl. dazu: Johann Diederich von Steinen, Versuch einer Westphälischen Geschichte besonders der Grafschaft, Band 3 (1749), S. 944. Erg. dazu: Westphaelisches Magazin zur Geographie, Historie und Statistik, Band 1, von Peter Florian Weddigen (1784), S. 31 -- LEODAVID 12:08, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
In Max von Spießens Wappenbuch des Westfäl. Adels: Wappen der Wulff-Lüdinghausen resp. Blasonierung dazu. Vgl. auch von Lüdinghausen gen. Wolff im Gotha. Genealog. Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser, Teil A, 92. Jg. 1942, S. 281. -- LEODAVID 12:34, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
ja in der Tat spricht auch Kloke von den Wölfen als Erben der Schulten/Schultheißen von Soest Machahn (Diskussion) 20:18, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Familie

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„Angehörige der Familie werden in der Zeit zwischen 1141 und 1254 genannt.“ Welcher Familie? --Schubbay (Diskussion) 18:50, 30. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

jetzt klarer? Machahn (Diskussion) 20:33, 30. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Leider nicht. Ich hab's umformuliert und denke, so ist's schlüssiger. --Schubbay (Diskussion) 11:07, 1. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
okay Machahn (Diskussion) 11:37, 1. Jul. 2015 (CEST)Beantworten